Alle Hartz IV – Empfänger sollten klagen! Gegen Folter!

25 Jun

Was passiert, wenn alle Hartz IV – Empfänger wegen Folterungen klagen würden?

http://www.youtube.com/watch?v=6bsRenqCC6s&feature=g-all-u

3 Antworten zu “Alle Hartz IV – Empfänger sollten klagen! Gegen Folter!”

  1. Rainer Kaltenböck-Karow Juni 28, 2012 um 13:49 #

    Vergeßt bitte die Rentner und Behinderte in der Grundicherung nicht. Die befinden sich neuen „vernichtungsprogramm für unweres Leben“ Siehe Einzelbeispiel als Lesemitschnitt:

    Rainer Karow
    Kirchenweg 1 A, 24988 Oeversee____________________________ Tel.: 04630 – 222035_____________

    R. Karow, Kirchenweg 1 A, 24988 Oeversee
    . .

    Sozialzentrum Eggebek
    Hauptstraße 2

    24852 Eggebek Datum, 28.06. 2012

    Betreff: 4066/604609 I. Schr. V. 22. 06. 2012

    Bescheid

    Liebe Kundin,
    sehr geehrte Frau Drewes.

    Ihr Schreiben vom 22. 06. 2012 in Sachen Neuberechnung der „sozio-kulturellen Lebenssicherung“ ist abzulehnen, da Fehlerhaft.

    Eine Rentenerhöhung unbekannter Größe, die Sie auf Verdacht verrechnen, dient dem Ausgleich der bestehenden Kostensteigerung, gemessen am Lebenshaltungsindex zu Vorjahren. Diese von Ihrer Seite nun abkassieren zu wollen, ist schlicht „sittenwidrig“ und durch nichts legitimiert.

    Bereits im Verhältnis zum Vorjahr haben Sie die Einkommensdeckelung unberechtigt um 96 Euro gekürzt. Die jetzige erneute Kürzung im Verhältnis der Lebenshaltungskosten belegt wiederum, sie betreiben die Vernichtung „unwerten Lebens aus der Volksgruppe Rentner und Behinderte“ Dieses stellt ein „Verbrechen gegen die Menschheit“ dar unter Missachtung Ihrer „Friedenspflicht wie Beachtung von Gerichtsurteilen“ zur Sache.

    Weiter ist in Ihrer Berechnung eine Position von Stromkosteneinnahmen für Heizung zu erkennen, die Niemand leistet und demzufolge aus dem Bereich Märchen stammt. Es ist nicht zu erkennen, wie Sie zu einer derartigen Unsinnigkeit kommen können.

    Auch sind die Bemessung für Nettomiete pro Person außerhalb jeglicher Wirklichkeit und von Ihnen trotz Anforderung eines Nachweises im Sinne des Ihnen vorliegenden Urteiles zur Sache, bis heute nicht belegt. Ihre Weigerung stellt eine „strafbewährte Handlung“ im Sinne des Gesetzes dar.

    Ihre sonstigen Wünsche von Beachtung kann jedoch keine Folge mehr geleistet werden, da Sie sich wiederholt weigern, den Gesetzen zu entsprechen, eine „sozio-kulturelle Lebenssicherung“ zu gewährleisten und sich weigern, Ihrem Souverän Auskunft und Nachweis zu erteilen. Das Berufen auf ein SGB XII ohne Nachweis der Rechtsfähigkeit, die bewiesen nicht vorhanden ist, ist nicht statthaft.

    Rentner und Behinderte in der Rentenzeit gehören nicht in die Sozialhilfe, was schon gegen GG Artikel 1 als Verstoß zu werten ist, sondern in die Rentenanstalten. Und sie sind nach den Pfändungsfreien Beträgen zu bemessen, die als Beleg einer Mindestexistenzgrundlage für nicht dem Arbeitsprozeß unterliegenden, wie nicht vorübergehend in Not geratene Menschen, wozu die Sozialhilfe dient, zu zählen sind.

    Diese von Ihnen und Ihrer Hierarchiekette zu vertretende Misslichkeit und der wiederholte Diebstahl an der Einkommenssituation von Rentnern und Behinderten, stellt Sie und Ihre Hierarchiekette nunmehr endgültig in den „Tyrannenstatus“, da „Vernichtung unwerten Lebens“ aufgrund des 3. Reiches, dessen Identität die BRD der Sie zu Diensten sind für sich reklamieren, verboten ist.

    Hochachtungsvoll
    Rainer Karow, Souverän in Deutschland Anlage: BRD-Rechtsaufklärung

  2. Maria Juli 17, 2012 um 14:28 #

    Entschuldigung, aber Klagen bringt nichts.
    Hier helfen nur noch Massendemonstrationen.

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