Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News
Update: 15.08.2019
Abb.: Wake News, Interview mit Jasminka, KESV, Tim, Advocat
So erlebt am gestrigen Tage, dem 14.08.2019 in Basel-Stadt anlässlich unserer Reportage-Aufzeichnung zu der Verhandlung im Beschwerdeverfahren im Gebäude des Appellationsgericht zur Kindesentführung eines 7-jährigen von seiner hochschwangeren Mutter Anfang des Jahres 2019.
Abb.: http://behoerdenkriminalitaet.blogspot.com/2019/02/dr-stephan-wullschleger-vorsitzender.html
https://www.sp-bs.ch/mandate/richterinnen-und-richter
Ein als Präsident titulierender Wullenschleger schmetterte die Beschwerde über die Greueltaten der bewaffneten Uniformierten, die die hochschwangere Mutter bei der Entführung des 7-jährigen Jungen mit Gewalt übersäten und die hernach in einem Krankenhaus ihre Verletzungen dokumentierte, sowie die Willkürmassnahme der „STAATLICHEN“ Kinderfänger-Organisation mit Namen KESB Basel-Stadt einfach ab.
Was für ihn zählte waren die Meinung und die Aussagen der Behörden, die Menschlichkeit, die Anliegen der geschädigte und vergewaltigte Mutter, sowie die des 7-jährige Junge und dessen Wunsch zur Mutter zurückzukommen, zählten nicht. Unter dem Verschleierungsbegriff „Kindeswohl“ bedienten sich die Kinderfänger und das Firmengericht am geplanten und lang vorbereiteten Leid und schacherten der Kindeswegnahme-Industrie viele neue Aufträge und Umsätze/Profite zu.
Von wem werden diese Kosten bezahlt? Vom sog. STAAT, ein obskures Unternehmen, dass sich dazu bei den Banken das Schuldgeld leiht gegen Zinsen, gedeckt durch die verblödeten Bürgen, also den Bürgerinnen und Bürger, natürlich nicht den Millionären und Milliardären, sondern dem gemeinen Bürgervolk, denen man dann beizeiten das Fell über die Ohren ziehen wird, dem man dann Häuschen und das Vermögen wegpfänden wird, wenn es zum Zahltag kommt…
Die STAATS-Vertreter leben dabei in Saus und Braus von ihrem MAL-TUN, das nichts mit produktivem Arbeiten zu tun hat, quasi wie Maden im Speck.
Derzeit bereiten wir dazu die Interview-Film-Aufzeichnungen und die Veröffentlichung vor. Diese werden in Kürze verfügbar sein.
In der Anhimmelung der Behörden durch die Vertreter des SYSTEMs à la Wullenschleger & Co, in der Technokratie Maschine, die über dem Menschen stehen soll, ist bereits das Ausmass des Totalitarismus unserer Gesellschaft zu erkennen.
Sendung als Videos: (folgen!)
Wake News Radio-Sendungen LIVE und aktuelle Archive:
Bitte ab sofort nur noch die neuen Wake News Radio-Stream-Links nutzen: (bitte auf link klicken zum Hören der LIVE-Sendung und der Archive!)
Audio-Player:
Am 14.08.2019 um 14 Uhr findet im Gebäude der Firma Appellationsgericht Basel-Stadt eine wichtige Verhandlung wegen der Willküraktivitäten der KESB Basel-Stadt statt. Wir berichteten bereits über den Fall:
Abb.: D&B, upik.de
https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/23/schweizer-justiz-ein-firmenkonstrukt-mit-angestellten-wake-news-radio-tv/
Es werden interessierte Prozessbeobachter eingeladen, anschliessend werden Interviews mit Wake News Radio/TV durchgeführt, wo auch andere Betroffene zu Wort kommen dürfen.
Hier nun die Medienmitteilung der KESV:
Medienmitteilung vom 13.08.2019
Am 14.08.2019 wird um 14h beim Appellationsgericht Basel verhandelt.
KESB-Basel Stadt nimmt ohne akute Kindswohlgefährdung einer Mutter ihren 7 jährigen
Jungen weg. Hätte die KESB Basel-Stadt zu entscheiden, würden sie nicht nur den
7jährigen vor seiner Mutter schützen, sondern auch noch das Neugeborene. Damit dies
verhindert werden konnte begab sich die Mutter zur Geburt ihres Babys ins Ausland. Das
Appellationsgericht Basel befindet morgen darüber, ob es rechtens gewesen ist, dass die
KESB der Schweizer Mutter im Spital Lugano das Kind gewalttätig entrissen hat.
Das Ganze spielte sich am 13.3.2019 im Spital Lugano ab. Eine hochschwangere Mutter begibt
sich mit ihrem 7 jährigen Jungen aufgrund von Atemnot ins Spital Lugano. Dort wird ihr 7 jähriger
Junge von einer Sozialarbeiterin der KESB, die sich als Krankenschwester ausgibt, völlig
unverhofft weggebracht. Als der Mutter dann mitgeteilt wird, dass ihr Junge weggebracht wurde
und sie nach ihm schrie, wurde sie von mehreren Polizisten festgehalten. In ihrem
hochschwangeren Zustand drücken die Polizisten die Mutter zu Boden. Eine Polizistin schlägt der
Hochschwangeren sogar mehrmals auf den Kopf und die Mutter wird in Handschellen gelegt bis
der behandelte Arzt darum bittet, dass sie damit aufhören sollen. Eine Strafanzeige gegen die
Polizei wurde dahingehend eingereicht.
Nach diesem ganzen Vorfall soll die Hochschwangere in ihrem Zustand am nächsten Tag von
Lugano nach Basel zum KESB Termin reisen. Den Akten ist zu entnehmen, dass sich die Mutter
dabei sehr vage ausgedrückt habe. Sie wurde nicht angehört sondern es wurde ihr erläutert, dass
man ihr auch noch das ungeborene Kind nehmen wird. Dabei wollte die KESB Mitarbeiterin wissen
wie die Mutter dazu steht.
Der Fall ist für die KESV skandalös, weshalb die KESV ein VETO beim Bundesamt für Justiz und
dem zuständigen Regierungsrat und bei der Bundeskanzlei eingereicht hat. Es wurde ohne akute
Kindswohlgefährdung ein Kind aus der Obhut seiner geliebten Mutter, aus einem öffentlichen
Spital, einfach so entrissen. Danach verging über ein Monat bis überhaupt ein Telefonkontakt
zwischen Mutter und Kind organisiert wurde. Dafür musste die KESV intervenieren. Auch wurde
die Wegnahme des Ungeborenen vorbereitet und hätte sich die Mutter nicht im Ausland in
Sicherheit gebracht, so würde sie jetzt auch noch um ihr neugeborenes Kind kämpfen müssen.
Viele Betroffenen klagen die menschenverachtenden kindes- und erwachsenenwohl-gefährdenden
Aktionen der Behörde, welche sich eigentlich zum Schutze der Kinder und Erwachsenen einsetzen
müsste, an. An die KESV wenden sich immer mehr Menschen die unter solchen Massnahmen und
Abläufen leiden.
Nun fordert die KESV nicht nur die sofortige Freilassung des 7jährigen Jungen sondern verlangt
vom Bund, dass er sich dafür einsetzt, dass gesamtschweizerisch Kontrollstellen geschaffen
werden, welche die Betroffenen vor solchen Übergriffen bewahren und solche Übergriffe auch
bestraft werden. Die KESV hat bisher 110 Fälle begleitet, wo erkennbar ist, dass die KESB mit
ihren Massnahmen unvorteilhaft in Menschenleben eingegriffen hat. „Die Betroffenen werden
gesundheitlich aber auch in ihrer Existenz geschädigt“, sagt Jasminka Brcina die Initiatin der
KESV. Bereits letztes Jahr wurde beim Bundesamt für Justiz auf den Fall des 10 jährigen Spiezer
Jungen aufmerksam gemacht. Mit dem Basler KESB Fall folgt nun ein weiterer ähnlich gelagerter
Obhutsentzug womit die KESV jetzt auch noch die Basler Regirung auffordert gegen solche
willkürlichen Abläufe Massnahmen zu ergreifen. KESB Betroffene welche sich von der KESB
falsch behandelt fühlen und einer Ohnmacht ausgesetzt sind können sich direkt nach der
Verhandlung morgen um ca. 17h vor dem Appellationsgericht bei der KESV melden. KESB
Betroffene können ihren Fall schildern und es besteht auch die Möglichkeit ihr Statement vor
laufender Kamera abgeben zu können. Weitere Auskünfte unter http://www.kesv.ch
Kontakt und weitere Informationen zum Fall:
KESV – Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung
Jasminka Brcina, Initiantin – Tel: 076 44 66 445, E-Mail: info@kesv.ch
als pdf zum Herunterladen:
KESV – Medienmitteilung vom 13-08-2019
Über zahlreiches Erscheinen freuen wir uns!
Die Wake News Redaktion
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https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/16/panische-umvolkung-in-vollem-gange-wake-news-radio-tv/
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3 Antworten zu “Verhandlung Appellationsgericht Basel-Stadt 14.08.2019, 14 Uhr – KESB-Basel Stadt nimmt ohne akute Kindswohlgefährdung einer Mutter ihren 7 jährigen Jungen weg”