In unglaublicherweise werden Menschen auf dem Gebiet des Bund behandelt. Fast schon wie ein Schreckensgebiet stellt sich das von den alliierten Besatzern, dem US-Regime, künstlich erschaffene Bundesland Hessen dar, in dem ein Mensch nichts gilt, sich BAR-Richter über das Menschenrecht, die eigenen Gesetze, die sich sich gegeben haben, hinwegsetzen, keine Bestallungsurkunde, kein alliierte Genehmigung in Form eines Tagesbefehl vorlegen können, das kann man allerorts feststellen.
Ein sich als stellvertretenden Bürgermeister, Stabsleiter für den in Deckung gegangenenen Bürgermeister MICHAEL HEIL darstellenden Vize, Gehrhard Bönninghaus, der sich als Magistrats-Verantwortlicher der Firma Magistrat der Stadt Oestrich-Winkel mit einer Privatarmee, der ORDNUNG-POLIZEI über Recht und Ordnung stellt. Quasi in 3-er Funktion, sowohl Legislatur, Judikative und Exekutive spielt, ohne seine Taten verantworten zu wollen.
Ebenso brutal stellt sich die hessische POLIZEI dar, die in mittelalterlicher Weise unschuldige Menschen, die wegen einer Lappalie (= 100 Euro) festgenommen wurden, foltert!
Keiner der angeblich hoheitlich tätigen Behörden-PERSONEN kann und will sich für sein Tun verantworten, es wird keine Antwort gegeb, sondern nur geschadet. Ob das gut gehen wird?
Hier die unglaublichen Aussagen dieser verantwortlichen Leute, hier des angeblichen Oberstaatsanwalts Heymann des Generalstaatsanwalts (politische Funktion) Hessens:
Macht euch selbst ein Bild – das ist der Zustand in dem Besatzungsgebiet der Alliierten, der Hochburg der Rothschild-Familie in Hessen!
Hier nun bitte ich um eure Hilfe und Unterstützung!
Es stehen jetzt einige juristische Auseinandersetzungen für :Detlev in der Schweiz an, da er sich gegen Verleumdungen der Fake News – Medien, sowie Ämter und Behörden-Mitarbeiter, sowie ausländische Geheimdienstableger zur Wehr setzt.
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Euer Wake News – Team
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Abb.: Wake News
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LIVE-Talk – Sendeformat mit Moderator Michael
Wa(h)r da was?
Michael moderiert eine einstündige Sendung auf Wake News Radio/TV monatlich, wo über geistige, spirituelle, mythologische und andere Themen diskutieren wird.
immer am letzten Freitag des Monats von 19 – 20 Uhr !
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Schlaf-Stopp
Martin (+Toss) moderiert eine einstündige Sendung auf Wake News Radio/TV im Wake News Music Channel monatlich, wo über musikalische, politische, gesellschaftliche und andere Themen diskutieren wird.
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Standort der Bundes-/Mossad-/Geheimdienst-Trolle auf Berliner Terrain, die sich selbst als “Reichsdeppen” bezeichnen und den Auftrag haben aufklärende Medien und Blogbetreiber in den Schmutz zu ziehen:
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In Koblenz, einer Stadt im Verwaltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, auch als Bund bezeichnet, in dem von den französischen Besatzungstruppen 1946 gegründeten Bezirk „Rheinland-Pfalz“
Gründungsdokument der französischen Besatzer1946
http: //www.landeshauptarchiv.de/fileadmin/blick/images/30.08.0.1.full.jpg
ereignen sich gravierende Menschenrechtsverletzungen, die einer Bananen-STAAT-Diktatur ähnlich scheinen.
Seit dem 23.12.2013 werden 5 junge Menschen in Untersuchungshaft
gehalten , also unter Entzug ihrer Freiheit, ohne plausible Gründe, Nachweise und Beweise für ihre angeblichen „Verbrechen“!
Das ist nicht nur ein ungeheuerlicher Frevel gegenüber den Grund- und Menschenrechten, sondern es ist auch ein gravierender Justizskandal und damit ein sich anbahnender riesiger politischer Skandal in dem französischem jetzt US-Besatzungsgebiet, dem sich nicht nur die deutsche Bevölkerung, sondern auch nationale und internationale Institutionen annehmen müssen!
Man erinnere sich an diese rechtlichen Grundsätze:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen
innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der
Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes
verwiesen werden.
Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer
gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit
Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen
und unparteiischen Gericht.
Artikel 11
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das
Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem
öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen
Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden,
die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht
nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt
der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Der Vorwurf der „Justiz“: die 5 jungen Menschen hätten einen illegalen Handel mit Kräutermischungen via Internet aus Holland aus betrieben, die sog. BTM (Betäubungsmittel) enthielten, deren Vertrieb illegal sei.
Hier ist die seinerzeitige Pressemitteilung des verantwortlichen „Leitenden Oberstaatsanwalt“ Harald Kruse vom 23.10.2013:
Im besonderen wurde das dann in den üblichen Matrix-Medien unter der Schlagzeile:
„Drogenring gesprengt“
den nichtsahnenden Lesern, Pressekonsumenten untergejubelt wie dieses Beispiel zeigt:
Teilweise in besonderen Sicherheitstrakten werden seitdem „Gerichtsverhandlungen“ im Landgericht Koblenz durchgeführt, Beschuldigte in Handschellen, Besucher, Journalisten müssen durch Sicherheitsschleusen, bewaffnete Uniformierte zieren die Gänge und Einlässe, Journalisten werden bedroht/drangsaliert ja nicht zu filmen und zu fotografieren…
Man kommt sich vor wie im Nürnberger Tribunal, so surreal erscheint dies alles!
Nun kommt das Ungeheuerliche! Verschiedene wissenschaftliche Laboranalysen von stichprobenhaft gezogenen Mengen aus den von den jungen Menschen im Internet in Form eines angemeldeten Versandhandels vertriebenen Kräutermischungen wurden auf 27 verschiedene Substanzen hin überprüft und jedesmal war das Ergebnis, dass keine eindeutigen Spuren auf diese sog. BTM , die als illegal geführt werden, nachweisbar sind, allenfalls weisen diese Proben eine marginale Verunreinigung im Toleranzbereich auf , die weder schädlich sind, noch dazu taugen auf verbotene/schädliche BTM – Inhalte zu schliessen.
Wahrscheinlich würde man eher fündig, wenn man Schuldgeldscheine wie z. B. 100 und 500 Euro – Zahlungsmittelpapiere auf Spuren von Kokain untersuchen würde, somit also jeder, der solche verwendet mit Knast zu rechnen hätte, wenn man sich in die Fänge Koblenzer/Rheinland-Pfälzischer Justiz begäbe…
Wir sind also hier einem der grössten regionalen (BRD/Holland) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, einem enormen Justiz-Machtmissbrauchsfall auf der Spur, der in jüngster Zeit bekannt geworden ist.
Zahlreiche Presseanfragen von Wake News wurden ja entweder nicht beantwortet oder nur spärlich, ohne irgendwelche konkreten Auskünfte zu erbringen.
Hier ist der erste Bericht zur Inhaftierung der 5 jungen Menschen, vor allem
des Jakob Kaufmann mit den jeweiligen Details zur Inhaftierung und der Presseanfrage an den „Leitenden Oberstaatsanwalt“ Harald Kruse:
Aus diesem Grund haben wir unseren Journalistenkollegen Achim aus Koblenz
gebeten einigen dieser Justizveranstaltungen im Landgericht Koblenz beizuwohnen, Anwesende und Rechtsanwälte der Betroffenen zu befragen um unmittelbar zu erfahren, was dort in Koblenz abgeht.
Die Ergebnisse sind erschreckend, hier eine Sammlung der Eindrücke:
Protokoll vom Sitzungstag am 28.09.2014 im LG Koblenz:
Der Sitzungssaal 128 entpuppte sich als ein Hochsicherheitstrakt.
Es gab kleine Probleme beim Einlass durch das Justizpersonal, 4 Sicherheitskräfte sind anwesend, insgesamt gelöste Stimmung der Justizangestellten. Die zwei Hauptangeklagten sitzen in Handschellen bis der Richter im Raum war, dann wurden die Handschellen abgenommen.
Blass und fast genervter Eindruck von den Hauptangeklagten, gekleidet in hellblauen Hemden wie die Justizangestellten. Ebenfalls sind dann noch zwei Nebenbeklagte in der Reihe dahinter sitzend. Insgesamt sind 6 Verteidiger anwesend. Die Staatsanwaltschaft wurde heute wohl durch einen neuen Staatsanwalt vertreten. Name leider noch unbekannt.
Der sachverständige Toxikologe aus Freiburg, Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Volker Auwärter vom „Institut für Rechtsmedizin“
soll die Substanzproben bewerten. Dieser pflegt eine sehr enge Zusammenarbeit mit dem BKA (BRD-Bundeskriminalamt), dort wurden schon 2013 diese Kräuterprodukte bestellt und untersucht und es wurden zwei Substanzen (Spurenelemente) entdeckt. Seine Erkenntnisse:
Die absichtliche Verursachung durch Mischung von Kräutern mit verbotenen
Subtanzen (Kokainanteil), welche unter das sog. Betäubungsmittelgesetz (BTM) fallen, wäre streitig, ob diese einen Rauschzustand bewirken könnten.
In der Untersuchung könnte man diese Substanzen manchmal feststellen und manchmal nicht, da sich die Kräuter immer wieder anders zusammensetzen. Produziert werden diese Produkte insbesondere In China oder Indien, die Kräuter werden manchmal absichtlich oder versehentlich falsch deklariert von den Produzenten. Es gibt keine Qualitätsstandards bei der Produktion von Kräutermischungen, immer wieder setzen sich diese anders zusammen.
Und jetzt kommt es:
Zusammengefasst es können keine eindeutigen Beweise für Betäubungsmittel-Anteile (BTM) erbracht werden!
Der Richter, Herr Ralf Bock geht in einem Zwischensatz davon aus, dass er eine ungewollte Kontamination feststellt. Anmerkung: Die Verteidigung hat zu diesem Thema die meisten Fragen gestellt, es war sehr viel Fach-Chinesisch dabei, sodass man zwischen den zwei Stunden der Aufklärung durch den Toxikologen den Eindruck gewonnen hatte, dass die 3 Richter und Beisitzer fast eingeschlafen wären und eigentlich nicht wirklich alles verstanden haben. Fakt ist nach meiner Ansicht, dass durch dieses Gutachten des Toxikologen die Beschuldigungen gegen die jungen Menschen nicht aufrecht erhalten werden können. Das müsste eigentlich jedem Betrachter, Leser, Zuschauer in diesem Moment der gesunde Menschenverstand sagen.
Die Verhandlung zog sich dann bis kurz nach 12 Uhr hin, es wurden Fotos auf einer Leinwand eingespielt, die die Wohnung in Venlo zeigten nach der Erstürmung durch unterstützende Sonderkräfte der holländischen Polizei im Beisein des „ermittelnden Staatsanwaltes“ aus Koblenz/Trier, Herr Matthias Teriet. Die Beklagten wohnten in einer Wohngemeinschaft zusammen. Bei der Erstürmung war der ermittelnde Staatsanwalt anwesend, obwohl dieser damit gesetzeswidrig im Ausland (Holland) einen dienstlichen Einsatz durchführte. Bei den Aufnahmen waren keine weiteren verdächtigen Chemikalien oder andere Drogen sichergestellt worden. Die Verhandlung wurde dann auf den festgesetzten Termin 30.09.2014 verschoben……
Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News, Matthias Teriet in Pose
In einer der zuvor stattgefunden Verhandlung wurden nach Aussage eines Familienmitglieds der Beschuldigten (Willi B.) Telefonmitschnitte der Angeklagten vorgespielt. Es ging aus diesen Gesprächen niemals hervor, dass es sich um typische Dealer-Gespräche gehandelt habe, sondern wohl mehr um private, rührselige Gespräche familiärer Art. Darauf hin hatte der Richter die Vorführung weiterer Gespräche abgebrochen.
In den mit Wake News – Vertretern geführten Interviews mit den Anwälten und Familienmitgliedern der Betroffenen ergaben sich erschreckende Zustände, es gibt im Landgericht Koblenz keine Besprechungsräume, wo die Beschuldigten mit ihren Anwälten ungestört Besprechungen durchführen können, der Richter darauf hin angesprochen antwortete achselzuckend, es gäbe nicht genügend Platz im Gebäude.
Auch wurde offenbar nach Aussage von einem Prozessbeobachter (Thomas K.) zeitgleich zum stattfindenden Prozess ein erneutes Verfahren eröffnet, was nach Aussage des einen Rechtsanwalts Dr. Sommer gesetzlich nicht möglich sei…
Am 08.10.2014 gab es dann folgendes zu berichten:
Sitzungssaal Raum 128 Hochsicherheitstrakt
Der Richter – wie schon bei allen vorangegangenen Verhandlungstagen – kam 20 Minuten zu spät.
Proben der Kräuter, die vom Gericht bestimmt worden sind, wurden nach Freiburg zur Untersuchung gesendet. Die sich daraus ergebenden Ergebnisse werden bei der nächsten anstehenden Verhandlung am 17.10.2014 von Prof. Dr. rer. nat. Dipl. -Chem. Volker Auwärter vorgetragen.
Der Tages-Beschluss durch Richter Bock verkündet, dass es sich bei den Beschuldigten um eine „Bandenmässige Vereinigung“ handelt, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen haben.
Es folgt ein Antrag des Staatsanwaltes Teriet, dass es im Anklagetext eine Teilaufhebung von zwei Produkten (Kräutermischungen) gäbe und die Anklage in diesen Fällen aufgehoben wurden.
Die Verteidigung wollte eine Ansicht des Beweisstückes von einer Plastiktüte, die in Venlo sichergestellt wurde, mit einer Aufschrift, dass diese darin befindliche Substanz nicht zur weiteren Verarbeitung genutzt werden sollte. Dieser Antrag wurde abgelehnt. (Zwecks Vergleichs einer Schriftprobe)
Richter Bock erläuterte wie die Beklagten bei den Bestellungen der Kräuter vorgegangen sind und wie die Aufgabenbereiche, Betreuung des Internetshop, Programmierung bzw. das Bezahlwesen abgehandelt wurde.
Es gab zwei Einkäufe im 5 kg Bereich in England, welches wohl einen Unterschied macht, ob man es direkt wieder verkaufe oder wie in dem Fall auszugehen ist, die Kräuter lagere.
Es wurden alle 620 Kunden mit dem Kaufdatum verlesen die in einem Zeitraum von 3 Monaten Waren bezogen haben. (30 min. lang)
Bis zur Pause um 10:05 wurde alles nochmals erörtert, welches zwei Verhandlungen zuvor durch Prof. Dr. Auwärter, dem Analysenfachmann, vorgetragen wurde.
Nach der Pause wurde ein vom Gericht geladener Psychologe geladen, der die Angeklagten untersuchen sollte, es gab keine Zustimmung von Seiten der Beklagten und deren Verteidigern mit einziger Ausnahme, der von „Rudi“ (Name wurde seitens der Redaktion geändert um persönliche Nachteile zu vermeiden), der einer solchen Untersuchung zustimmte.
Das rief den Anwalt Hassel auf den Plan, der den geladen Psychologen in die Zange nahm, da dieser sich über seinen Mandanten Jakob Kaufmann erlaubte vorab ein Gutachten zu erstellen, ohne dass Jakob sich überhaupt jemals mit diesem unterhalten hatte. Dieses Urteil bzw. Bild hätte er sich aus den Unterlagen des Vollzugsanstalt von Jakob gemacht.
RA Hassel wollte von dem Psychologen wissen wie viele Fälle er im Jahr bearbeitet und für wenn er alles tätig ist, heraus kam, dass dieser Psychologe ausschließlich für die Gerichte bzw. für die Justiz im Jahr 150 Fälle bearbeitet.
Festzustellen ist, dass von diesem Psychologen kein neutrales Urteil zu erwarten ist, da dieser sicherlich nicht im Sinne des Angeklagten handelt sondern als bezahlter Sachverständiger für das Gericht und damit befangen ist, ein Antrag auf Befangenheit wurde gestellt.
Eine Schriftprobenanalyse einer mit Hand handschriftlich versehenen Tüte, die im Rahmen der Durchsuchung durch die holländische Polizeitruppe fotografiert wurde um zu prüfen, ob einer der Beschuldigten dafür verantwortlich sei, wurde von Richter Bock ohne Begründung abgelehnt. Somit wird der Verteidigung jede entlastende Beweisführung vorsätzlich unmöglich und zunichte gemacht.
Ende des Verhandlungstages mit entsprechenden Pausen 15:45 Uhr
An dem Verhandlungstag dem 17.10.2014 im Sitzungssaal 128 des Hochsicherheitstrakt:
Beginn der Verhandlung 9:13 Uhr, Vorsitz durch Richter Ralf Bock. Es folgt der Befangenheitsantrag der Verteidigung durch Anwalt Hassel wegen mangelnder Neutralität des Psychologen Mayer. Laut des Gutachtens
von dem Psychologen Mayer hätte der Angeklagte Jakob Kaufmann kein Verantwortungsbewusstsein. Seine Schlussfolgerungen entnahm dieser nur aus den Gerichtsakten und den registrierten Jugend-Vorstrafen. Es erfolgt eine Unterbrechung von 1 Stunde, 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr, da die Verteidigung sich in eine Untersuchungsakte einlesen musste.
Der sachverständige Toxikologe Prof. Dr. Anwärter gab das Ergebnis der Analyse bekannt, bei welcher aus den 9 Tüten jeweils 3 Proben entnommen wurden und diese in 27 Einzelanalysen auf die Spurenelemente hin untersucht wurden.
Der Wirkstoffgehalt war gleich – wie zuvor schon bei der vorangegangenen Untersuchungen – im Schwankungsbereich. Insgesamt gab es eine homogene Verteilung. Es müssten schon große Menge davon geraucht werden, damit es zu einem Rauschzustand kommen könne, das wäre dann aber eher ein Fall für den Notarzt.
Die Wirkstoffe haben bei jedem Konsumenten andere Wirkungen, das hänge einerseits mit dem Verbrennungsgrad des Stoffes zusammen, wie tief inhaliert wird und andererseits von der jeweiligen körperlichen Verfassung des Nutzers ab.
Prozessbeobachter Thomas K. bezüglich der Nebenklage durch den Staatsanwalt:
Laut Staatsanwalt wäre es für diesen unerheblich, ob sich die Grenzwerte der Kräutermischungen im zulässigen Grenzbereich bewegen würden. Nach seiner Auffassung handele es sich um einen generellen Verstoß gegen das BTM-Gesetz.
Vertagt wurde das ganze „Justiztheater“ auf den 06.11.2014. 12:10 Ende der Verhandlung.
Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News, Der Justiz-Firmenapparat Rheinland-Pfalz
Erschreckendes Zwischenergebnis: Klar, alles ist immer eine Frage der Dosierung. Wenn man eine Überdosierung vornimmt, können viele Lebens- und Genussmittel gefährlich werden. Wenn man statt einer Prise Salz im Essen, eine ganze Packung Salz verschluckt, dann dürfte das wohl eine toxische Wirkung haben, genauso wie wenn man statt ein Schnapsgläschen voller Kräuterlikör zu trinken eine ganze Literflasche in einem hinunterschluckt, oder?
Neben der Grund- und Menschenrechts verletzenden Art und Weise dieses Pseudo-Prozess an den Beschuldigten, stellt sich auch die Frage nach dem ungeheuren Aufwand, den dieser Prozess auch für die Tasche der Steuerzahler bedeutet, zeichnet sich doch ab, dass sich alle Vorwürfe in Luft aufzulösen scheinen.
Es ist jetzt offenkundig, dass hier der Rheinland-Pfälzische Justiz-Apparat ausser Kontrolle geraten ist, nicht nur gibt es keine Beweise für die inzwischen haltlosen Anschuldigen, sondern Gericht und STAATSANWALTSCHAFT üben hier Justizwillkür in übelster Form aus mit dem Ergebnis von nicht hinzunehmenden Verletzungen von Grund- und Menschenrechten!
Von Rechtsstaatlichkeit ist hier nicht einmal mehr der Anschein vorhanden, was viele, die hinter die Kulissen schauen können, auch nicht verwundern kann.
Sogar die Matrix-Medien rudern langsam zurück wie dieser Bericht über diese Veranstaltung zeigt:
Um noch grösseren Schaden zu vermeiden sind die beteiligten Institutionen der Rheinland-Pfälzischen Justiz, Politik und Regierung nunmehr aufgefordert dringend einzugreifen und dieses Justiztheater zu beenden!
Es rollen unendlich hohe Schadensersatzanforderungen wie eine Lawine auf die Verantwortlichen zu!
Daher werden wir eine weitere Presseanfrage an die zuständige „Ministerpräsidentin“ des Gebiets Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer senden um sie zu den Geschehnissen in ihrem Territorium zu befragen!
Über das und vieles mehr diskutiert Detlev immer in seiner Sendung am Dienstag und Donnerstag. Bitte alle einschalten! Beginn der Sendungen immer Dienstag, Donnerstags ab 16 Uhr LIVE
Neuer Music-Channel von Wake News, rund um die Uhr Musik von Künstlern, Bands, DJs, die ihre Musik bei uns spielen lassen möchten, Gema-frei und nicht System-abhängig: http://www.wakenews.de:8000/wakenewsmusic.m3u
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