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Willkür und Betrug bei Schweizer „Behörden“? Beispiel: Betreibungs- „ämter“ Teil 1

14 Mai

Hier zuerst veröffentlicht:
https://mywakenews.wordpress.com/2023/05/14/willkur-und-betrug-bei-schweizer-behorden-beispiel-betreibungs-amter-teil-1/

Wir leben in einer Welt, in der die Gehirne der meisten Menschen vom Glauben an die Richtigkeit der SYSTEM-Propaganda geprägt sind. Sie hinterfragen kaum die POLITIK, die Re-GIER-ungs-Entscheidungen und -Handlungen, sie geben sich den Machthabern hin, ohne zu merken, dass sie nach Strich und Faden belogen, ausgeraubt, vergewaltigt und existenziell ruiniert werden, bis hin zu der wahnsinnigen Eugenik-Strategie derjenigen, die sich hinter den sog. Re-GIER-ungen mehr oder weniger verbergen.

Daher ist es so wichtig, hinter die Kulissen zu schauen, sich nicht von Angst lenken und leiten zu lassen, sondern den gesunden Menschenverstand zu nutzen, sich mit anderen Menschen verständigen und dann gemeinsam gegen jedweden Betrug und Willkür des SYSTEMs zur Wehr zu setzen.

Der heutige Beitrag zeigt auf, was alles in der Schweiz bei Behörden nicht dem Recht entspricht, hier insbesondere bei der Anwendung der Betreibung, als Mittel Menschen bzw. „PERSONEN“ ihrer letzten Mittel zu berauben.

Zum Thema Mensch / Person verweisen wir auf unsere diversen Veröffentlichungen hier:
https://www.wakenews.net/news2/mensch-person/
https://www.wakenews.tv/category.php?cat=53

Es gibt noch viel zu tun um all den Betrug und die Willkür aufzudecken bzw. zu beseitigen, damit wir alle wieder in einem vom Souverän (jeder einzelne Mensch in einem echten Staat, dem er zugehört) positiv leben können.

Sind die Schweiz und deren Kantone rechtsbankrott?
https://www.rechtsbankrott.ch/
Beispiel Halbkanton Basel-Stadt
https://www.20min.ch/story/basel-stadt-muetter-warten-seit-wochen-auf-geburtsurkunden-fuer-ihre-babys-948863862734

Nun zu dem aktuellen Beispiel der Betreibungsämter in der Schweiz:

Wer sich bereits mit dem Thema der Umwandlung von Staat und Ämtern in Firmen befasst hat, wird nicht überrascht sein über diese Thematik zu lesen. Alle sog. Ämter, Behörden, Gemeinden, Parteien, Kantone bis hin zu der Bundesregierungsebene, sowie natürlich die Rechtsinstitutionen, sind Firmengebilde, die untereinander verstrickt sind und neben ihrer Eigenschaften als Firmen nicht unabhängig sind. Aber das ist noch eine andere Ebene über die ebenso dringend aufgeklärt und debattiert werden sollte.
Hier dazu Veröffentlichungen von uns, es gibt aber natürlich noch mehr dazu, bitte selbst recherchieren!
https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/23/schweizer-justiz-ein-firmenkonstrukt-mit-angestellten-wake-news-radio-tv/

Anhand einiger Beispiele, dabei auch eine Berichterstattung über einen Vorfall, der den Verfasser betrifft, werde ich in diesem Artikel die Informationen mit euch teilen, die mir zugetragen wurden mit konkreten Anleitungsvorschlägen, die jeder frei nutzen darf, natürlich ohne Übernahme von Gewähr bzw. Haftung; denn wir sind ein Medium und führen keine Rechtsberatung durch!

So läuft eine Betreibung in der Schweiz ab:
Ablauf einer Betreibung CH
Abb.: pdf zum Download   Betreibung_Ablauf

Wenn man Post von diesen Betreibungs-„ämtern“ bekommt, heisst das, dass man hinter Deiner Kohle her ist. Manche ignorieren diese Post, obwohl man sogar bedroht wird, dass man polizeilich vorgeführt werden kann um als vermeintlicher Vertreter dieser PERSON, gegen die die Betreibung läuft, diese Betreibungsurkunden entgegen nehmen soll. Da es aber nicht unbedingt dazu kommen muss, weil es halt sehr aufwendig ist jedem hinterher zu stiefeln, wird am Ende einfach die schriftliche Veröffentlichung im SYSTEM-Blatt SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt = https://shab.ch) vorgenommen, ob Du es willst oder nicht, damit ist aus deren Sicht der jeweiligen Person diese Betreibung zugestellt worden.
Jetzt spätestens hat man die Möglichkeit dagegen vorzugehen wie in der o.a. Abbildung zu entnehmen ist, d.h. man kann mittels Beschwerden an die jeweilige vorgesetzte „Behörde“ und einem sog. Rechtsvorschlag gegen die weiteren Massnahmen des SYSTEMs (strukturelle Gewalt) vorgehen.

Es gibt inzwischen eine immer mehr anwachsende Anzahl von Menschen, die sich gegen die rechtswidrige Form dieser Betreibungen, insbesondere der Willkür und des Betruges zur Wehr setzen unter Nutzung der im SYSTEM möglichen Vorgehensweisen.
Hier nun folgen in einem Beispiel die aufgedeckten und identifizierten Missstände und weshalb die meisten Betreibungen vermutlich illegal, weil rechtswidrig, sind:

Zitat eines Schreibens AG, Situation BS/BL (siehe Dokumente pro Kanton unten zum Download als pdf)

Identifizierte Haupt-Missstände: Form- und Zuständigkeitsfehler = Nichtigkeiten des Vorgangs

1. Betreibung läuft nicht gegen die Person, die offiziell den amtlichen Namen trägt und ist daher nicht zutreffend.
Amtliche Person: Name_amtlich_Rechtsquellen

2. Artikel 2 SchKG schreibt vor, dass Betreibungsämter durch einen Betreibungsbeamten zu führen sind. Es gibt keine Beamten mehr in der Schweiz seit 2002 und daher ist dieser zwingend im Gesetz (SchKG = https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de) vorgeschriebene Bestandteil nicht mehr zu finden. Dieser Widerspruch wird jedoch von den Gerichten bis hinauf zum Bundesgericht gedeckt, damit kommen wir nicht weiter. ABER in den Kantonen BL und BS ist die Abweichung zum Gesetz noch krasser. BL erklärt die (anonyme) Zivilrechtsverwaltung für zuständig, publiziert auf deren Webseite auch keine für Betreibungen zuständige Personen. BS erklärt das Betreibungsamt als Abteilung des Zivilgerichts, womit neben der fehlenden persönlichen Zuordnung auch gleich noch die Gewaltentrennung (Exekutive, Legislative, Judikative) verletzt wird.

3. Von vielen Betreibungsämtern werden Unterschriften eines Amtsmitarbeiters auf Zahlungsbefehlen und Pfändungsankündigungen nur noch mitgedruckt, und auch dies häufig nur noch als Kurzzeichen (Paraphe). Dies steht im Widerspruch zu Art. 6 VFRR, allerdings wurde die Praxis vom Bundesgericht noch bis Januar 2023 toleriert, indem im Entscheid 5A_873/2022 vom 23.01.23 in Erwägung 2.3 angenommen wurde, es bestehe eine «bloss virtuelle Missbrauchsgefahr». Dieser Missbrauch konnte in einem ersten Fall in Gossau SG sehr konkret nachgewiesen werden, indem eine Unterschrift trotz wochenlanger Krankheitsabwesenheit beliebig weiter verwendet wurde.

Nun ist es jedoch so, dass die Willkür und die gegenseitige Deckung von Missständen leider in diesem SYSTEM die Regel sind, weshalb es u.U. weiterer Massnahmen durch die Betroffenen (vermeintliche Schuldner) bedarf. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit des Strafantrages und der Strafanzeige. Hier findet sich ein Beispiel eines kürzlichen Falles (Verfassernamen und Ersteller sind unkenntlich gemacht)

Strafantrag gegen BA Gossau, SG mit Markierungen

Abb.: Strafantrag/-anzeige, Dokument als pdf Strafantrag_gg_Betreibungsamt_GSG

Die mutmasslichen Delikte sind dabei in diesem Fall:
– Urkundenfälschung
– Amtsanmassung bzw. Amtsmissbrauch
– Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage
– Nötigung, vollendet und versucht
– Beihilfe zu sowie Anleitung und Anordnung der erstgenannten Delikte

Der eigene Fall:
Die beste Möglichkeit Betrug und Willkür festzustellen, ist es, wenn man selbst betroffen ist. So versuchen die SYSTEM-Vertreter schon seit Beginn der Aufklärungsarbeit des Verfassers durch Tricksereien, Gewalt und Willkür ihre Drangsalierungen und Ausbeutungen umzusetzen, in unseren Medien haben wir darüber häufig berichtet, da es notwendig ist den Menschen gegenüber diese Machenschaften aufzuzeigen. Die Matrix-/Propaganda-/STAATS-Medien sind natürlich angehalten darüber nicht so zu berichten.
Offenbar war das SYSTEM zunächst nicht in der Lage irgendwelche schriftlichen Unterlagen zu solchen Betreibungen, Betreibungsversuchen zuzustellen, weswegen dann am 29.03.2023 vermeintliche Betreibungen im SHAB veröffentlicht wurden. Dies gelangte mir zur Kenntnis, so dass ich nach den offiziellen Fristen dagegen Beschwerden, sowie Rechtsvorschläge vorgenommen habe. Nun läuft dieser Fall also bei mir, dem Verfasser, selbst und ich werde weiter darüber berichten in einem 2. Teil, da es sonst zu lang und unübersichtlich wird.

Bis bald!
:Detlev

Dieser Artikel, diese Informationen dürfen unter Nennung der Urheberquelle mit Link gratis weiter verteilt bzw. verlinkt werden!
Links und Dokumente zum Download (Genehmigung durch den jeweiligen Verfasser eingeholt)
Immer unter Ausschluss der Gewähr und Haftung, es erfolgt keine Rechtsberatung durch mich/uns

Links zum Download:

Strafantrag_gg_Betreibungsamt_GSG

Vorlagen Beschwerden Betreibungen (jeweils zuerst .pdf, dann Word)

Betreibungsamt_Muster_AG
Betreibungsamt_Muster_AG

Betreibungsamt_Muster_AI
Betreibungsamt_Muster_AI

Betreibungsamt_Muster_AR
Betreibungsamt_Muster_AR

Betreibungsamt_Muster_BE
Betreibungsamt_Muster_BE

Betreibungsamt_Muster_BL
Betreibungsamt_Muster_BL

Betreibungsamt_Muster_BS
Betreibungsamt_Muster_BS

Betreibungsamt_Muster_GR
Betreibungsamt_Muster_GR

Betreibungsamt_Muster_LU
Betreibungsamt_Muster_LU

Betreibungsamt_Muster_SG
Betreibungsamt_Muster_SG

Betreibungsamt_Muster_SO
Betreibungsamt_Muster_SO

Betreibungsamt_Muster_SZ
Betreibungsamt_Muster_SZ

Betreibungsamt_Muster_TG
Betreibungsamt_Muster_TG

Betreibungsamt_Muster_VS
Betreibungsamt_Muster_VS

Betreibungsamt_Muster_ZG
Betreibungsamt_Muster_ZG

Betreibungsamt_Muster_ZH
Betreibungsamt_Muster_ZH

Links zu ähnlichen Themen:
https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/23/schweizer-justiz-ein-firmenkonstrukt-mit-angestellten-wake-news-radio-tv/
https://mywakenews.wordpress.com/2019/01/28/personen-justiz-der-betrug-an-uns-menschen-schweizer-justiz-beispiele-wake-news-radio-tv/
https://mywakenews.wordpress.com/2018/04/17/affentheater-im-glashaus-der-firma-strafgericht-basel-stadt-wake-news-radio-tv/
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https://mywakenews.wordpress.com/2022/08/26/ist-die-firma-schweiz-eine-zionistische-organisation/

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Zürich: Kriegs – ähnliche POLIZEI-Einsätze gegen friedlich demonstrierende Menschen, die gegen Maskenzwang und Diktatur protestieren!

22 Nov



Abb.: Wake News (zum Vergrössern der Bilder rechter Mausklick in einem separaten Fenster öffnen!)

ACHTUNG! Durch Löschung unseres Hauptkanals Wecknachricht bei Googles YouTube werden zur Zeit aktuelle Videos von Wake News vor allem hier hochgeladen. Bitte abonniert uns:

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Audio-Player:

Oder hier den gewünschten Player und die Streamqualität aussuchen: http://www.wakenews.net/radio/

Abb.: Wake News

Neu! Ab sofort ist der CORONA-Schwindel Bandana erhältlich: Wenn ihr irgendwo hin müsst, wo das Tragen einer Verkleidung notwendig sein sollte… Gleichzeitig klärt ihr auf und rüttelt andere Menschen mit auf!

Abb.: Wake News

Ab sofort ist das Aktions-T-Shirt CORONA-SCHWINDEL NEIN! zu MASKENZWANG und DIKTATUR im Laufteufelshop zu erhalten, in braun mit gelber Aufschrift und in gelb mit schwarzer Aufschrift, sowie Bandanas als Maskenersatz mit kritischem Text wie auf den T-Shirts! https://laufteufel.1a-shops.eu/

ACHTUNG HINWEIS: Wegen der Hochladesperren bei YouTube erscheinen unsere Videos derzeit nur bei
https://www.wakenews.tv
https://www.bitchute.com/channel/wakenewsradiotv/
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Sendung als Videos: (Bitte immer wieder nachsehen, folgen sukzessive!)

1. Interview mit Jasminka Brcina



Videolinks: 

https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=2542d9ade

https://www.bitchute.com/video/xrJiwc22L4TF/

https://vids.theoven.lol/video/2756/ch-zurich-kriegs—ahnliche-polizei-einsatze-gegen-friedlich-demonstrierende-menschen-die-gegen-maskenzwang-und-diktatur-protestieren-interview-jasminka?channelName=Wake+News+RadioTV

2. Interview mit der Demo-Moderatorin Vali



Videolinks: 

https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=7e406b06c

https://www.bitchute.com/video/pufV641uw88e/

https://vids.theoven.lol/video/2791/kriegs-ahnlicher-einsatz-der-polizei-gegen-friedliche-menschen-in-zurich-am-31.10.2020-interview-mit-der-demo-moderatorin-vali?channelName=Wake+News+RadioTV

3. Interview mit Therese

Videolinks:

https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=ca36db7b9

https://vids.theoven.lol/video/2806/kriegs-ahnliches-vorgehen-der-polizei-gegen-friedliche-menschen-zurich-interview-therese-rechtsanwaltin?channelName=Wake+News+RadioTV


4. Interview mit der 78-jährigen Ursi



Videolinks:

https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=c33d77830

https://www.bitchute.com/video/rwv9MF9Wwoqz/

https://vids.theoven.lol/video/2997/kriegs-ahnlicher-einsatz-der-zuricher-polizei-gegen-78-jahrige?channelName=Wake+News+RadioTV

5. Interview mit dem Demo-Organisator Dieter

Videolinks: 

https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=77b6a5372

https://vids.theoven.lol/video/3018/zuricher-polizei-im-krieg-mit-friedlichen-menschen—interview-mit-demo-organisator-dieter?channelName=Wake+News+RadioTV

6. Interview mit Miriam



Videolinks: 

https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=140d33809

https://vids.theoven.lol/video/3020/folter-durch-zuricher-polizei-im-krieg-gegen-den-souveran—interview-miriam?channelName=Wake+News+RadioTV

7. Abschluss-Interview mit allen Beteiligten



Videolinks: 

https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=dc433d633

https://www.bitchute.com/video/kaki7AmhnzK0/

https://vids.theoven.lol/video/3021/zurich-kriegs—ahnliche-polizei-einsatze-gegen-friedlich-demonstrierende-menschen-die-gegen-maskenzwang-und-diktatur-protestieren-runder-tisch?channelName=Wake+News+RadioTV


Am 31.10.2020 fand eine von der Stadt Zürich genehmigte Demonstration unter der Bezeichnung: Demonstration für Frieden, Freiheit und Demokratie auf dem Helvetiaplatz in Zürich statt. Die jeweiligen Interviews zum Geschehen sind oben, nach der jeweiligen Fertigstellung als Video anzusehen.



Abb.: Screenshots einiger Gewaltszenen vom 31.10.2020 in Zürich




Abb.: Genehmigungsprotokoll, Seite 1 v. 5

Diese angemeldete Demonstration wurde von Anfang an durch die POLIZEI gestört, immer gewalttätiger gingen die POLIZISTEN gegen die Teilnehmer, die Moderatorin, sowie den Leiter der Demonstration vor, was in Verhaftungen und Drangsalierungen endete. Zuletzt wurde die genehmigte Demonstration dann von der POLIZEI beendet, nachdem sie viele Demonstranten zuvor via Personalkontrollen drangsalierten. Es ist somit davon auszugehen, dass die Demonstration von der POLIZEI absichtlich sabotiert und gestört werden sollte.

Auszug aus der Beschwerde:

betreffend Polizeieinsatz Demonstration «Für Frieden, Freiheit und Demokratie» vom 31. Oktober 2020 auf dem Helvetiaplatz

  1. Formelles

  1. Das Statthalteramt ist die Aufsichtsbehörde über die Stadtpolizei Zürich und damit zur Behandlung der Aufsichtsbeschwerde zuständig.

  1. Der Aufsichtsbehörde unterliegt die Rechts- und Ermessenkontrolle der Handlungen der Stadt- und Gemeindepolizeien.

  1. Die unterzeichnende Rechtsanwältin ist gehörig bevollmächtigt.

  1. In der vorliegenden Angelegenheit sind die Akten der Verfahren folgender Verhafteter und Verzeigter an der Demonstration vom 31.10.2020 von Amtes wegen beizuziehen:

  • Strafuntersuchung gegen Ursula …………

  • Strafuntersuchung gegen Ch………………………………..

  • Strafuntersuchung gegen M……………………………….

  • Strafuntersuchung gegen C………………………………

  • Strafuntersuchung gegen R……………………………

  • Strafuntersuchung gegen G…………………………

  • Strafuntersuchung gegen Dieter………………………………….

  • Strafuntersuchung gegen Ph……………………………..

  • Liste sämtlicher Demoteilnehmer mit mündlichen Wegweisungen samt fotografierter Atteste

  1. Sachverhalt

  1. Das Sicherheitsdepartement hat das Gesuch um Bewilligung einer Demonstration gegen die Corona Massnahmen und für Frieden, Freiheit und Demokratie mit Entscheid vom 29. Oktober 2020 gutgeheissen. Die Bewilligung erfolgte lediglich zwei Tage vor der geplanten Demonstration am 31. Oktober 2020.

  1. Gemäss Ziff. 1.2 unterliegt die Bewilligung der Auflage der Schutzmasken-Tragpflicht, wobei auf Art. 6 Abs. 4 lit. b COVID-19 Verordnung besondere Lage verwiesen wird. In der am 29. Oktober 2020 in Kraft stehenden COVID-19 Verordnung besondere Lage existiert kein Art. 6 Abs. 4 lit. b) auch in der vorgängigen Version dieser Verordnung nicht (!). Möglicherweise wurde auf folgende Bestimmung Bezug genommen:

Art. 6c Besondere Bestimmungen für Versammlungen politischer Körperschaften, politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen sowie Unterschriftensammlungen

1 Folgende Veranstaltungen unterliegen keinen Beschränkungen der Personenzahl:

a. Versammlungen der Legislativen auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene;

b. unaufschiebbare Versammlungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften;

c. Versammlungen, die für die Funktionsfähigkeit von institutionellen Begünstigten nach Artikel 2 Absatz 1 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007 notwendig sind.

2 Für politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen und für Unterschriftensammlungen sind die Artikel 4–6 nicht anwendbar. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen eine Gesichtsmaske tragen; es gelten jedoch die Ausnahmen nach Artikel 3b Absatz 2 Buchstaben a und b.

In Art. 3b Abs. 2 lit. a) und b) wird folgendes festgehalten:

1 Reisende in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs wie Zügen, Strassenbahnen, Bussen, Schiffen, Luftfahrzeugen und Seilbahnen müssen eine Gesichtsmaske tragen. Davon ausgenommen sind:

a. Kinder vor ihrem 12. Geburtstag;

b. Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.

  1. Ziff. 1.8 der Bewilligung statuiert das Vermummungsverbot bei bewilligungspflichtigen Versammlungen/Demonstrationen, welches trotz Ausnahme des Tragens einer COVID-Schutzmaske zur Schutzmasken-Auflage im Widerspruch steht.

  1. Der Bewilligungsinhaber, Dieter …………., hat am 20.10.2020 mit Herrn ………………. den Ablauf der Demonstration im Detail vorbesprochen. Der Bewilligungsbehörde war bekannt, dass sich die Demonstration u.a. auch gegen die Maskenpflicht richtet und aus diesem besonderen Grund davon auszugehen war, dass sich die Teilnehmer nicht freiwillig maskieren werden.

  1. Die Demonstration auf dem Helvetiaplatz startete am 31. Oktober 2020 um 13.00 Uhr friedlich und ausgelassen. Die Polizei machte im Wege von Durchsagen auf die Maskenpflicht aufmerksam und kündigte Personenkontrollen und Wegweisungen an.

  1. An der Kundgebung auf dem Helvetiaplatz befanden sich rund 100 Demonstranten. Es hatte also bei weitem genügend Platz und der Abstand von 1.5 m unter freiem Himmel wurde eingehalten, soweit nicht Personen aus dem gleichen Haushalt zusammenstanden. Die Organisatoren sicherten zu, dass sie sicherstellen werden, dass die Abstandsvorschriften eingehalten werden, weil sie eine Eskalation mit der Polizei verhindern wollten.

  1. Aufgrund der Androhung von Personenkontrollen und Wegweisungen durch die Stadtpolizei Zürich trat die Beschwerdeführerin, Therese ……………, ans Mikrophon und forderte die Polizei auf, das alternative Sicherheitskonzept mit Abstandsregel zu akzeptieren oder die Demonstration wegen Nichteinhaltens der Maskenauflage sofort aufzulösen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Organisatoren es nicht akzeptieren, wenn – wie bereits bei der Demonstration auf dem Turbinenplatz am 19. September 2020 – willkürlich aus dem Gros der nicht maskierten Teilnehmer Personen herausgepickt, kontrolliert, weggewiesen und letztlich abgeführt und verzeigt werden (vgl. Video auf Stick).

  1. Ausgerechnet während der Nationalhymne stürmte die Polizei auf den Platz und sorgte für Unruhe. Therese ……………… nahm Rücksprache mit dem Einsatzleiter, Herrn Hollenstein, der mitteilte, dass die Polizei eine Auflösung nicht als verhältnismässig erachte, dass sie aber jetzt – wie vorgesehen mit den Personenkontrollen und Wegweisungen wegen des Nichtbefolgens der Maskenpflicht – beginnen würden. Die Bitte von Therese Hintermann um schonendes und zurückhaltendes Vorgehen wurde nicht gehört.

  1. Festzuhalten ist, dass die Stadtpolizei zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen hat und selber nicht beachtete, dass gemäss Art. 3b Abs. 2 lit. b) COVID-19 Verordnung besondere Lage Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können, davon nicht betroffen sind und bei Vorweisung eines gültigen Attests keine Konsequenzen zu befürchten haben.

  1. Die Polizei – aufgeteilt in Sechsergruppen und in Schwarzer Krawallmontur – hat dann jeweils einen zufällig herausgepickten, nicht maskierten Demoteilnehmer umstellt, um seine Personalien aufzunehmen. Die Personen erhielten eine mündliche Wegweisung für 24 Std. Dabei war für die Stadtpolizei unbeachtlich, ob die Personen ein ärztliches Attest auf sich trugen, wonach sie keine Maske tragen können. Die Stadtpolizei stellte sich auf den Standpunkt, sie würden nicht überprüfen können, ob die Arztzeugnisse echt seien. Die Platzverweise zur grösstmöglichen Einschüchterung der Teilnehmer hatten Priorität. Wenn sich die Teilnehmer trotz ärztlichem Zeugnis nicht an die mündliche Wegweisung hielten, wurden sie vor den Augen der Öffentlichkeit mit Kabelbindern vorne oder auf dem Rücken dingfest gemacht, in den Kastenwagen verfrachtet und auf den Polizeiposten abgeführt. Mit diesem Vorgehen verbreitete die Stadtpolizei bei den friedlichen Demonstranten, u.a. auch Familien mit Kindern und ältere Personen, welche zum Teil vorher noch nie für ein Anliegen auf die Strasse gegangen sind, Angst und Schrecken.

  1. Auf diese Art und Weise wurden 9 friedliche Demonstranten – allesamt mit ärztlichem Attest – verhaftet und abgeführt. Somit wurden die Ausgeschlossenen diskriminiert. Das erste Opfer war die 78-jährige Ursula ……., die ebenfalls ein wasserdichtes ärztliches Attest vorlegen konnte. Die persönlichen Erlebnisberichte der verhafteten und verzeigten Personen sowie die Videoaufnahmen zeigen das rechtswidrige und unverhältnismässige Vorgehen der Stadtpolizei Zürich mit aller Deutlichkeit.

  1. Die Stadtpolizei Zürich liess es aber nicht damit bewenden, sie ging gezielt gegen die Organisatoren der Demonstration vor. Die Moderatorin, …………… erhielt einen Platzverweis, mit dem Ergebnis, dass die vorgesehenen Redner nicht mehr koordiniert werden konnten. Im weiteren wurden die Bewacher der beiden Generatoren, ……………… und ………………… weggewiesen. Der zweite Bewacher war auch gleichzeitig der Fahrer eines Wagens, welcher für die Parade gebraucht worden wäre. Schliesslich verfolgte die Stadtpolizei Zürich gezielt den Beschwerdeführer und Bewilligungsinhaber, Dieter……………, der – nachdem er der «Kontrolle» der Polizei verschiedentlich ausgewichen ist – von dieser in eine Falle gelockt wurde. Um 15.38 Uhr erhielt er von Herrn Wichert einen Anruf, er solle zu den WC kommen, er wolle mit ihm den Umzug besprechen, der allenfalls auf dem Trottoir durchgeführt werden könne, weil es nicht mehr als 100 Demonstranten seien. Unmittelbar nach diesem Gespräch wurde Herr ….. um 15.45 Uhr durch Anwendung von übermässiger Polizeigewalt auf den Boden gedrückt und vor den Augen zahlreicher schockierter Demonstrationsteilnehmer verhaftet. Herr …… verlangte mit dem Einsatzleiter, Herrn Hollenstein, zu sprechen. Bevor er im Kastenwagen weggebracht wurde, teilte er der Polizei mit, dass er als seine Vertreterin, Frau Jasminka Brcina,………………. bestelle. Diese Information wurde von der Stadtpolizei Zürich nicht weitergeleitet. Pünktlich um 16.00 Uhr löste die Stadtpolizei Zürich die Kundgebung, welche sie vorher gezielt durch Wegweisungen und Verhaftungen sabotiert hatten, auf, weil der verhaftete Bewilligungsinhaber gemäss den Auflagen in der Bewilligung keine bei seiner Abwesenheit verantwortliche Person bezeichnet habe, was nachweislich nicht zutrifft.

  1. Die Stadtpolizei Zürich hat durch das von ihr gewählte Vorgehen den geordneten und bewilligten Ablauf der Demonstration empfindlich gestört und letztlich verhindert. Der Beschwerdeführer und Bewilligungsinhaber, Dieter ……….., ist unter diesen Voraussetzungen nicht bereit, die ihm auferlegte Gebühr von CHF 216.—zu bezahlen. Vielmehr verlangt er Schadenersatz für die entstandenen, nutzlosen Aufwendungen, insbesondere für die Soundanlage für den Umzug, DJ, etc. Die Kosten belaufen sich auf über CHF […]. Eine Zusammenstellung samt Belegen befindet sich in der Beilage.

  1. Rechtliches

  1. Mit der Aufsichtsbeschwerde können die Verletzung materiellen Rechts und verfahrensrechtliche Mängel gerügt werden – dies auch bei bereits einmaligen Rechtsverstössen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zu befürchten ist, dass sich eine rechtswidrige Praxis in Entstehung befindet und die geltend gemachte Rechtsverletzung, zumindest theoretisch, wiederholbar erscheint. Im vorliegenden Fall werden die Kritiker der Corona-Massnahmen weiterhin für die Verteidigung ihrer Rechte einstehen und demonstrieren, weshalb das Vorgehen der Polizei bei Demonstrationen, die sich u.a. gegen die staatlich verordnete Maskenpflicht richtet, und die unter der Auflage einer Schutzmasken-Tragpflicht bewilligt wurde, zu überprüfen ist.

  1. In Bezug auf den vorliegenden Sachverhalt ist Art. 5 Abs. 1 BV zu nennen, wonach staatliches Handeln einer gesetzlichen Grundlage bedarf, im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein muss. Entsprechend legt § 10 Abs. 1 Polizeigesetz (PolG) fest, dass polizeiliches Handeln zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben notwendig und geeignet sein muss. Unter mehreren geeigneten Massnahmen sind jene zu ergreifen, welche die betroffenen Personen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigen. Die Massnahmen dürfen nicht zu einem Nachteil führen, der in einem erkennbaren Missverhältnis zum verfolgten Zweck steht.

  1. Jede Intervention der Polizei muss verhältnismässig sein. Im vorliegenden Fall wurde die Stadtpolizei gebeten, das alternative Schutzkonzept mit der Abstandsregel von 1.5 m unter freiem Himmel zu tolerieren oder die Kundgebung aufzulösen. Der erste Redner auf dem Helvetiaplatz hat klar zum Ausdruck gebracht, dass das Tragen von Schutzmasken, wie sie von der Regierung verordnet wurde, schädlich ist. Es war deshalb für die Stadtpolizei Zürich ohne weiteres erkennbar, dass sich die Demonstranten an die Maskenpflicht, gegen die sie u.a. protestieren, nicht halten werden. Die Stadtpolizei Zürich hat gewusst, dass die Demonstranten der polizeiliche Aufforderung, für das nicht tragen der Mask besondere Gründe geltend machen. Für die Stadtpolizei Zürich war es offensichtlich, dass die friedliche Kundgebung aufgelöst werden muss, um die Maskenpflicht durchzusetzen, ohne für die gegebene Situation die besonderen Gründe zu beachten.

  1. In dieser konkreten Situation hätte die Stadtpolizei Zürich eine Güterabwägung machen müssen. Das Legalitätsprinzip erfordert es nicht, dass die Polizei regelwidrige Kundgebungen in jedem Fall unbesehen der konkreten Umstände auflösen muss. Denn neben dem Legalitätsprinzip kommt immer auch das Verhältnismässigkeitsprinzip als wichtigster Massstab der Rechtmässigkeit für polizeiliches Wirken zum Tragen. Die Stadtpolizei Zürich hätte sich fragen müssen, ob es aus gesundheitspolizeilicher Sicht als unverhältnismässig erscheint, eine friedliche Kundgebung von ca. 100 Leuten auf dem Helvetiaplatz aufzulösen, wenn unter freiem Himmel ein Abstand von 1.5 m ohne weiters eingehalten werden kann. Die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus anzustecken, wäre unter diesen Voraussetzungen, als gering einzustufen womit die Stadtpolizei Zürich die Demonstration wie vorgesehen hätte laufen und die Teilnehmer lediglich vor allfälligen Chaoten, welche die Veranstaltung allenfalls gestört hätten, schützen müssen. Bei dieser Güterabwägung hätte ebenfalls mitberücksichtigt werden müssen, dass die Demonstranten ein verfassungsmässig garantiertes Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit und Versammlungsfreiheit haben. Die Demonstranten zu zwingen, mit Masken gegen Masken zu demonstrieren, ist absurd. Es wäre dasselbe, wenn man Muslime zwingen würde, zuerst Schweinefleisch zu essen, damit sie gegen den Verzehr von Schweinefleisch demonstrieren können oder Verfechter des Burkaverbots zu verpflichten, mit der Burka gegen die Burka zu demonstrieren. Diese Überlegungen hätte sich die Stadtpolizei Zürich in dieser konkreten Situation unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse machen müssen, anstatt den vorbereiteten Plan zur Durchsetzung des Legalitätsprinzips und der Maskenpflicht in Anwendung von sich langsam steigernden polizeilichen Zwangsmitteln, welche Angst und Schrecken unter den friedlichen Teilnehmern verbreiten, zu wählen.

  1. Wäre die Stadtpolizei Zürich indessen zum Schluss gekommen, dass die gesundheitlichen Risiken, sich mit dem Corona-Virus anzustecken, derart gross sind, wenn die Teilnehmer der Demonstration, welche nachweislich die Abstandsvorschriften einhielten, keine Maske tragen, dann hätte die Stadtpolizei Zürich die Kundgebung zu Beginn offiziell auflösen müssen. Für die Stadtpolizei Zürich war ohne weiteres erkennbar, dass es sich um friedfertige Demonstranten u.a. Eltern mit Kindern und ältere Leute, welche friedlich für ihre verfassungsmässigen Rechte einstehen wollten, handelte. Dass die Demonstrationsteilnehmer die Konfrontation mit der Polizei nicht gesucht haben und nicht auf Krawall aus waren, war offensichtlich. Es wäre in dieser Situation an der Polizei gewesen, mitzuteilen, dass aufgrund der Tatsache, dass über 80 % der Teilnehmer keine Maske tragen, die Demonstration nicht bewilligungsgemäss durchgeführt werden könne und deshalb jetzt aufgelöst werde. Damit hätte die Polizei Verantwortung für ihr Handeln übernommen und die friedlichen Demonstranten hätten der Anordnung – möglicherweise unter Buhrufen und verbalem Protest – Folge geleistet. Keiner der friedlichen Demonstranten hätte es darauf ankommen lassen, dass die Polizei polizeiliche Zwangsmittel wie Wasserwerfer oder Gummischrot gegen sie hätte einsetzen müssen. Mit diesem Vorgehen hätte die Staatsgewalt klar zum Ausdruck gebracht, dass sie die Maskenpflicht über die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit stellt.

  1. Das von der Stadtpolizei Zürich gewählte Vorgehen zur Durchsetzung der Maskenpflicht war nicht verhältnismässig und auch aus Sicht der Vermeidung von Ansteckung mit Corona nicht geeignet. Durch die Einkesselung von Demonstrierenden für die Durchführung der Personenkontrollen wurden Demonstranten angezogen, welche die Situation filmisch sichern und den Betroffenen beistehen wollten. Dadurch bildeten sich jeweils Menschenansammlungen, bei denen der Abstand von 1.5 m nicht mehr eingehalten wurde, wobei die Demonstranten mehrheitlich keine Maske trugen. Dies wurde von der Stadtpolizei Zürich ohne weiteres hingenommen. Es war ihr wichtiger, Exempel zu statuieren und die Teilnehmer abzuschrecken, anstatt Ansteckungen zu verhindern. Um die durch die Maskenpflicht angeblich zu schützende öffentliche Gesundheit ging es längst nicht mehr. Dass dieses Vorgehen nicht im öffentlichen Interesse des Gesundheitsschutzes steht und auch nicht verhältnismässig ist, bedarf keiner weiteren Erklärung und ist mit den Videoaufnahmen rechtsgenüglich dokumentiert. Die Anwendung von Gewalt (Fesselung mit Kabelbindern) und der Abtransport von willkürlich herausgepickten Demonstranten, um sie wegen Missachtung der Maskenpflicht und der darauf basierenden ausgesprochenen Wegweisung zu verzeigen, ist ebenfalls nicht verhältnismässig.

  1. Gesetzeswidrig erweist sich das Vorgehen der Stadtpolizei Zürich schliesslich insbesondere deshalb, weil der grösste Teil der weggewiesenen Personen sowie sämtliche 9 verhafteten Personen ein ärztliches Attest auf sich trugen, welche sie vom Tragen einer Gesichtsmaske gestützt auf Art. 3b Abs. 2 lit. b) COVID-19 Verordnung besondere Lage befreit. Diese Nachweise wurden von der Stadtpolizei Zürich vollständig ignoriert. Den Weggewiesenen wurde mitgeteilt, dass diese Zeugnisse nicht vor Ort auf ihre Echtheit überprüft werden könnten. Die Atteste wurden fotografiert und an irgendeine interne Stelle geschickt. Die Weggewiesenen mit gültigem ärztlichem Attest hatten schliesslich die Wahl, sich zu entfernen oder eine Verhaftung und Verzeigung zu riskieren. Dieses Vorgehen der Stadtpolizei Zürich ist nicht nur nicht verhältnismässig sondern gesetzeswidrig. Zahlreiche Demonstranten wurde dadurch trotz gültigem Attest in ihrem Recht auf Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Die Verordnung sieht als Ausnahme klar vor, dass Personen an politischen Kundgebungen ohne Maske teilnehmen dürfen, wenn sie den Nachweis erbringen, dass sie aus besonderen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können. Die Stadtpolizei Zürich hat in Missachtung dieser Bestimmung die Personen mit ärztlichem Attest gesetzeswidrig an der Teilnahme der bewilligten Demonstration gehindert.

  1. Schliesslich haben die rechtswidrige Wegweisung von Mitgliedern des Organisationskommitees sowie die rechtswidrige Verhaftung des Bewilligungsinhabers (alle mit gültigem Attest) dazu geführt, dass die Stadtpolizei um 16.00 Uhr die friedliche und einzig von ihr selber massiv gestörte Kundgebung aufgrund fehlender Anwesenheit des Bewilligungsinhabers und angeblich mangelnder Bezeichnung einer Stellvertretung aus formellen Gründen auflösen und damit den Umzug auf den Turbinenplatz verhindern konnte. Es ist offensichtlich, dass dieses Vorgehen dem Verhältnismässigkeitsprinzip und fairem, staatlichen Handeln widerspricht.

  1. Diesem unverhältnismässigen und rigorosen Vorgehen der Stadtpolizei Zürich stehen verschiedene sogar unbewilligte Demos gegenüber, die – trotz mangelnder Einhaltung der Schutzmaskenpflicht – in Ruhe gelassen wurden. So wurde beispielsweise am 6. Mai 2020 auf dem Stadelhoferplatz eine Gegenversammlung der Antifa geduldet. Am 6. Juni 2020 fand eine weitere Gegenversammlung von BLM/Antifa auf dem Bürkliplatz statt. Am 13. Juni 2020 überrollten 12’000 BLM Aktivisten den Sechseläutenplatz. Die abermals unbewilligte Aktion wurde polizeilich quer durch die Stadt hofiert und zum Schluss spielte laute Musik auf dem Platz. Den Veranstaltern der COVID-19 Parade wurde am Folgetag von der Stadtpolizei Zürich zwei Karton voll Bundesverfassungen (!) sowie die Musikbox beschlagnahmt. Eine Woche später wurden die gleichen COVID Demonstranten von Polizisten in zivil beobachtet und noch einmal eine Woche später wollte ein möglicher Polizist in zivil sie vom Platz weisen, ohne sich auszuweisen. Am 4. Juli 2020 wurden ca. 300 BLM Demonstranten zur gleichen Zeit auf dem Sechseläutenplatz geduldet. Nach diesem Datum wurden die COVID-Demonstranten bis am besagten 31.10.2020 in Ruhe gelassen. Auch wenn keine Gleichbehandlung im Unrecht gilt, so sind diese zu befragenden Unterschiede bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit zu gewichten.

Aufgrund dieser Sach- und Rechtslagen stellen die Beschwerdeführer folgende

Anträge:

  1. Mit Bezug auf den Polizeieinsatz vom Samstag, 31. Oktober 2020 an der Demonstration auf dem Helvetiaplatz sei eine Administrativuntersuchung bezüglich Gesetzmässigkeit und Verhältnismässigkeit in Auftrag zu geben.

  1. Die Liste der weggewiesenen Personen samt Atteste seien zu erheben und den Beschwerdeführern vorzulegen.

  1. Der Stadtpolizei Zürich sei die Weisung zu erteilen, bei Demonstrationen gegen Corona-Massnahmen und Maskenpflicht alternative Schutzkonzepte wie die Einhaltung von Abstandsvorschriften zuzulassen und die Demonstrierenden vor Chaoten zu schützen.

  1. Die Öffentlichkeit sei über das Ergebnis der Administrativuntersuchung in geeigneter Weise zu informieren

  1. Die Kosten seien auf die Staatskasse zu nehmen.

So berichtete die Matrixpresse über diese bewilligte Demonstration:





Abb.: https://www.toponline.ch/news/zuerich/detail/news/dutzende-corona-skeptiker-demonstrieren-in-zuerich-00144170/  

Auch sei hier darauf hingewiesen, dass der Kanton Zürich/Stadt Zürich, sowie deren Abteilungen eingetragene Firmen sind:





Abb.: Auszüge upik.de, Beispiel

Die Bezeichnung Kantonspolizei Zürich ist zudem eine eingetragene Wort-/Bildmarke und weist auf die unternehmerische Handelstätigkeit dieser Organisation hin. Die Fragen, die sich stellen, für wen arbeiten diese Firmen/Unternehmen und deren Bedienstete?



Abb.: https://database.ipi.ch/database-client/register/detail/trademark/107171994

Das Zürcher Polizeigesetz jedenfalls weist die Bediensteten (es gibt keine Beamten mehr in der Schweiz!) an, Menschen zu schützen:



Abb.: Collage, https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-550_1-2007_04_23-2009_07_01-109.html
http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/WebView/290D38F15E86FFB9C125856E0024584E/$File/550.1_23.4.07_109.pdf

Sehr verstörend sind auch die Hinweise im schweizerischen juristischen Wörterbuches zu Polizeieinsätzen. Diese bedeuten nämlich Krieg gegen die Menschen:





Abb.: Screenshots Schweizer jur. Wörterbuch Peter Metzger

Man kann hier also leicht zu dem Schluss kommen, dass die POLIZEI als Handelsfirma agiert für deren Auftraggeber und nicht Menschen hilft/schützt wie es im Polizeigesetz steht, sondern Krieg gegen die eigene Bevölkerung führt.

Zeit zum Aufwachen?

Hier sind Möglichkeiten sich schon jetzt innerhalb des SYSTEMs zu wehren:

Corona Schwindel Ein Attest über die Befreiung von der Maskenpflicht erfolgt aufgrund medizinischer Gesichtspunkte, die Ärzte aller Fachrichtungen oder Psychotherapeuten eigenverantwortlich beurteilen. Bitte jeweils einen entsprechend Arzt herausfinden.

NWO CORONA-Schwindel Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen! https://www.corona-schadensersatzklage.de/ https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=5e210103e https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=b4b53c44e https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=7cef777dd https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=c42e72051

am besten so damit umgehn, da rechtwidrig, Anwälte freuen sich schon: NWO CORONA-Schwindel Schweiz Gesetzeslage zum Tragen von Masken https://impfentscheid.ch/wp-content/uploads/gesetzeslage-zur-maskenpflicht.pdf wirklagenan.org organisiert Sammelbeschwerden gegen kantonale Maskenpflichten steht z.B. einer im Anschreiben, der kann sicher weiterhelfen Dr. jur. Heinz Raschein Rechtsanwalt u. Notar Stema 25, 7412 Scharans 081 630 08 05, Mob. 079 620 40 14 heinz.raschein@spin.ch Aktuell 18.10.2020 Keine Sanktion ohne Gesetz Maskenpflicht Schweiz

Die Maskenpflicht für nicht gefährdete Menschen (die gesamte Bevölkerung) ist rechtswidrig! Bitte diese beiden PDFs ausdrucken, unterschreiben und bei Bedarf vorzeigen, sowie verteilen. Danke

Referendum gegen das Aufrechthalten von verfassungswidrigen Massnahmen des Bundes: www.covid19-referendum.ch. Wir brauchen Ihre Unterstützung. Bitte sammeln Sie Unterschriften, wo und wann auch immer.

Die Verfassungsfreunde starten die Unterschriftensammlung zum Referendum gegen das Covid-19-Gesetz


https://verfassungsfreunde.ch/de

Abb.: Collage, Wake News

In jedem Fall stellt sich uns die Frage: Ist es das Beste alle Re-Gier-ungen abzuschaffen? https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=7e658fb40

Und ganz wichtig: Alle Gesetze und Verordnungen des SYSTEMs gelten nur für PERSONEN, nicht für Menschen! Seid also dringend sofort Mensch und streift euch die PERSONEN-Maske ab. Ihr seid alle die Begünstigten der PERSON, aber nicht der Treuhänder/Eigentümer!

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Eure Wake News Redaktion

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Abb.: Wake News

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Wake News macht den nächsten Schritt in die Zukunft! 16.01.2020

16 Jan

Abb.: Wake News

Inzwischen nutze ich den neuen Browser von Brave um der Datenkrake Google Chrome zu entkommen. Wenn Du/ihr euch diesen Browser herunterladet, dann nutzt bitte diesen Referral (Weiterempfehlung) – Code, ich/wir erhalten dann eine kleine Summe, die wir für Wake News nutzen können:
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Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News

ACHTUNG! Durch Löschung unseres Hauptkanals Wecknachricht bei Googles YouTube werden zur Zeit aktuelle Videos von Wake News nur hier hochgeladen. Bitte abonniert uns:

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Weitere Zensur: Zur Zeit blockt YouTube alle Uploads auf diesem Kanal wegen eines 6 Jahre zurückliegenden Hochladens eines Videos über den Boston Marathon Falsche Flagge – Anschlag: https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=70ddf1da2

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Wake News Radio-Sendungen LIVE und aktuelle Archive:
Bitte ab sofort nur noch die neuen Wake News Radio-Stream-Links nutzen: (bitte auf link klicken zum Hören der LIVE-Sendung und der Archive!)

Audio-Player:

 

Oder hier den gewünschten Player und die Streamqualität aussuchen:

Radio

Sendung als Videos: (folgen!)

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Ab sofort ist unsere neue Webseite, modern, aufgeräumt, übersichtlich mit Suchfunktion für euch verfügbar.

In den nächsten Wochen kommen noch Ergänzungen, Optimierungen hinzu.

Wir bitten euch uns Vorschläge zuzusenden bezüglich weiterer Kategorien bei den News. Täglich werden wieder herausragende, wichtige Informationen auf der neuen News-Seite erscheinen:

News

Dort finden sich dann auch die jeweiligen Kategorien, die wir speziell verfügbar machen. Bislang sind diese Kategorien von uns ausgewählt worden:

BRD/BUND 2020

Weltkrieg 3 – 2020

Mensch/PERSON

Hierbei wollen wir uns immer auf das Wesentliche beschränken, damit wir nicht im Informationssumpf untergehen.

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Auch sind jetzt alle neuen Radio-Player-Streams einfach und übersichtlich auswählbar:

Radio

Auf dieser Seite befindet sich dann auch der bekannte Chat, den wir weiterhin anbieten wollen. Dort könnt ihr aktiv mitmachen, auch während der Sendungen.

Wegen der unglaublichen Zensur durch Google/YouTube, die unseren Hauptkanal dort im letzten Jahr löschten, sowie unseren 2. YouTube Kanal WakeNewsTV derzeit blockieren und wir dort momentan keine Videos hochladen können, haben wir uns dazu entschlossen uns auf unsere eigenen Kanäle zu konzentrieren. Auf der Newsseite findet man den Link zu unserem Bitchute-Kanal: https://www.bitchute.com/channel/K4qJ6XPLsTzR/, sowie oben auf dem Reiter den Direktlink zu unserer eigenen Videoplattform: https://www.wakenews.tv/

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NEUES SENDEFORMAT Talk mit Michael - Wahr da was neu

Abb.: Wake News
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immer am letzten Dienstag von 16 – 17 Uhr !
LIVE-Talk – Sendeformat mit Moderator Michael
Wa(h)r da was?

Michael moderiert eine einstündige Sendung auf Wake News Radio/TV monatlich, wo  über geistige, spirituelle, mythologische und andere Themen diskutieren wird.

Abb.: Wake News
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immer am letzten Freitag des Monats von 19 – 20 Uhr !
LIVE-Music Channel mit Moderator Martin
Schlaf-Stopp

Martin (+Vanessa) moderieren eine einstündige Sendung auf Wake News Radio/TV im Wake News Music Channel monatlich, wo über musikalische, politische, gesellschaftliche und andere Themen diskutieren wird.

Gesucht:
Redakteure, Radio-/Video-Moderatoren, die mit uns bei Wake News mithelfen wollen diese neue, ursprüngliche Welt mitzugestalten:
Bewerbungen bitte an redaktion (at) wakenews.net

Presse Kappe

So könnt ihr uns unterstützen:
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Detlev immer am Dienstag und Donnerstag.
Bitte alle einschalten!
Beginn der Sendungen immer Dienstag, Donnerstags ab 16 Uhr LIVE

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…auch gleich hier rechts oben auf der Seite:

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von Künstlern, Bands, DJs,
die ihre Musik bei uns spielen lassen möchten,
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Direktlinks Techno/House – Stream:

 

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viele Monate nicht aktualisiert?
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Umfrage zum Cover der “Best of Detlev”, Volume 1 “Missstände” (hier mitstimmen!)
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Permanent Link:
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Zeta-Talk-Newsletter-Archiv
http://wakenews.net/html/planet_x_news.html

Wenn ihr uns unterstützt, dann helft ihr euch selbst neu mit Buttons

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Wake News TV-/Video-Kanal

Hier können alle registrierten Nutzer ihre Videos hochladen/verlinken, kommentieren und bewerten!

Unser Neuer TV-Video-Kanal Wake News TV in Island
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SYSTEM-STAATS-PROPAGANDA gegen aufweckende Medien

Standort der Bundes-/Mossad-/Geheimdienst-Trolle auf Berliner Terrain, die sich selbst als “Reichsdeppen” bezeichnen und den Auftrag haben aufklärende Medien und Blogbetreiber in den Schmutz zu ziehen:

https://mywakenews.wordpress.com/2015/06/28/wake-news-ist-nicht-kommerziell-sondern-ein-non-profit-projekt/

https://mywakenews.wordpress.com/2015/06/25/geheimdienst-unterstutzte-betrugergruppe-diffamiert-derzeit-wake-news-und-detlev/

Standort eines Diffamierungs-Blogs in Berlin

grimms-maerchen-verfassungsschutz-kontra-reichsbuerger

Aus aktuellem Anlass wegen der anhaltenden Verleumdungs-/Propaganda-Kampagne des Bundes: Es könnte aus Grimms Märchen stammen – Verfassungsschutz kontra Reichsbürger
https://mywakenews.wordpress.com/2012/02/19/verfassungsschutz-kontra-reichsburger/

das-bundes-grusel-maerchen-vom-reichsbuerger

Abb.: https://mywakenews.wordpress.com/2016/10/25/das-bundes-grusel-marchen-vom-reichsburger-wake-news-radiotv/

https://mywakenews.wordpress.com/2016/10/29/irgendetwas-stimmt-hier-nicht-fur-wen-arbeitet-stephan-kramer-prasident-des-thuringer-verfassungsschutz/

https://mywakenews.wordpress.com/2016/01/04/brandenburgs-hatz-auf-reichsburger-wake-news-radiotv/

https://mywakenews.wordpress.com/2016/11/24/regionaler-reichsburger-journalist-kristian-schulze-ard-mdr-betreibt-volksverdummung/

https://mywakenews.wordpress.com/2017/04/06/verfassungs-schutz-firma-sonnenstaatland-diffamierungsabteilung-amadeu-antonio-stiftung/

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Sendungs-Links (ohne Gewähr auf Richtigkeit, diese Infos müssen nicht die Ansichten von Wake News vertreten!)

http://wakenews.net/html/news.html

Die vergriffenen Bücher des anthroposophischen Autor Siegfried Werner Munk

1.) „Michael (Erzengel) gestern und morgen und 2.) „Frage an Christian Rosencreutz“.

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Mobil: 0049 177 5240675

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KESB-Terror Solothurn, POLIZEI, KESB, PSYCHIATRIE verletzen Grund- und Menschenrechte – Wake News Radio/TV

6 Dez

Abb.:  Wake News

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In unfassbarer Weise verletzten Behörden in der Schweiz die gesetzlich in der Verfassung und im vertraglich festgelegten Völkerrecht verankerten Grund- und Menschenrechte. Sie tun das, weil wir sie lassen und die Bevölkerung ihnen keine Grenzen setzt.

In dem hier geschilderten Fall werden einem Weib, das voll in einem verantwortungsvollen Beruf steckte, sämtliche Grund- und Menschenrechte geraubt von einer bürokratisch organisierten Mafia, die sich einen Dreck darum schert, was sie diesem Menschen antun. Sie wurde zunächst von zivilen Fahndungsmitarbeitern der POLIZEI Bern zu Hause gekidnappt, dann bewaffneten Uniformierten Mitarbeitern der Solothurner POLIZEI übergeben, die sie dann 2 Tage in das Oltener Untersuchungsgefängnis steckten. Von dort wurde sie zur KESB Olten-Gösgen verbracht, die sie mittels Krankenwagen in die Psychiatrischen Kliniken des Kantans Solothurn (KPPP) für 4 Wochen zwangsmässig unterbrachten. Dort drohte man ihr mit gewaltsamer Zwangsmedikamentierung unter Anwendung körperlicher Gewalt, Fesselungen, Fixierungen, sowie wurde Ausgangsverbot erteilt. Alles übrigens ohne irgendwelche stichhaltigen Gründe, ohne Nachweise, ohne Gerichtsbeschlüsse uvm.

https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/polizei/ueber-uns/

Abb.: https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/amt-fuer-justizvollzug/untersuchungsgefaengnisse/ug-olten/

Abb.: Screenshots
https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/amt-fuer-soziale-sicherheit/kindes-und-erwachsenenschutz/

Abb.: https://www.solothurnerspitaeler.ch/unsere-spitaeler/psychiatrische-dienste/medizinisches-angebot/erwachsene/

Mit vorgeschobenen, nicht bewiesenen Vorwürfen und Anschuldigungen wurde Barbara von diversen POLIZEI-, KESB- und Psychiatrie-Unternehmensmitarbeitern gekidnappt, ihrer Freiheit beraubt unter Waffengewalt, gegen ihren Willen festgehalten, sowie ihrer Würde und anderer Menschenrechte beraubt. Die KESB Solothurn, Olten-Gösgen spielt hierbei die Haupt-Terror-Rolle, weitere Vergewaltigungen geschahen ihr in der Folter-Institution Psychiatrische Kliniken Solothurn. Nur durch besonnenes Handeln des Opfers, sowie die Anstrengungen der KESV und deren Initiatorin Jasminka Brcina, mit der Barbara – Gott sei Dank – Kontakt hatte, konnte sie aus dem Foltergefängnis der KPPP befreit werden. Nun folgt die Aufarbeitung wie es möglich ist einen unschuldigen Menschen, der niemandem etwas zu Leide getan hat einfach gefangen zu nehmen und ihr so etwas anzutun mit dem Ergebnis, dass sich ihr Leben nunmehr anders gestalten wird. Die Erkenntnis, dass solche Behörden Menschen bewusst Schaden anrichten, wird sie und werden wir alle wohl kaum vergessen!

Abb.: Wake News
Hintergrundwissen PERSON/Mensch
https://www.wakenews.tv/category.php?cat=53&page=1&order=DESC
https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=480e31de0
https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=650529d3b

Abb.: Wake News, Beispiel :detlev

Alle diese Behörden, deren Mitarbeiter, Organisationen gehen von dem Illusions-/Fiktionsmodell der PERSON aus, dabei handelt es sich bei den Opfern ja nicht um Fiktionen, sondern um lebende Menschen aus Leib und Blut mit einer Seele. Die Gesetze, das Völkerrecht aber unterscheidet PERSON und Mensch und sichert Rechte zu, die unverhandelbar sind.


 

Abb.: Screenshots

Aus den hier aufgeführten Kopien der Schreiben der KESB, sowie der KPPP geht hervor mit welchen unbewiesenen Behauptungen das lebende Weib :Barbara diffamiert, eingesperrt und ihrer Rechte beraubt wurde, was sicher nicht im Sinne eines Rechtstaates, sowie der CH-Bundesverfassung und dem völkerrechtlich vertraglich zugesicherten Menschenrecht ist. Diese Gesetze stehen hierarchisch über allen anderen Gesetzen und dürfen nicht einfach ausgehebelt werden.

In menschenverachtender Art und Weise schreiben hier Behörden- und Klinikmitarbeiter Dinge, die sie weder beweisen, noch rechtfertigen können. Sie behandeln das Opfer Barbara wie ein Stück Vieh, aber setzen sich nicht mit den menschlichen Aspekten und Bedürfnissen des durch sie eingefangenen und eingesperrten lebenden Weibes :Barbara auseinander. Dabei wäre es doch so einfach, statt gewaltsam mit Waffen und inkarzeriert, nur das menschliche Miteinander zu suchen. Fragen und Gespräche statt Folter und Gewalt. Irgendetwas läuft in diesem SYSTEM völlig falsch und hat nichts mit einem menschlichen SEIN und Miteinander zu tun.

Die KESV, Jasminka Brcina fordert daher zu Recht, dass jeder von uns die Möglichkeit zu einem VETO haben muss um sich gegen Willkür, Folter und Gewalt durch Behörden und den mitwirkenden Organisationen wie Psychiatrie, das wie eine Waffe gegen Menschen eingesetzt wird, wehren zu können.

Die CH-Bundesverfassung und das Menschenrecht im Völkerrecht wird offenbar in der Schweiz von der Regierung, den Behörden und Organisationen überhaupt nicht beachtet, obwohl diese allen anderen Gesetzen übergeordnet sind. Das ist gefährlich; denn diese Rechte sind als Schutz der Menschen vor dem Gewaltmonopol des STAATES gedacht. Der STAAT aber scheint diese ausgehebelt zu haben um seine Interessen gnadenlos durchzusetzen. Es darf nicht zugelassen werden, dass sich der STAAT in dieser Form über die Menschen erhebt. Das hat katastrophale Folgen und dem muss unbedingt sofort Einhalt geboten werden!

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KESB-Terror – Der Bund hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, damit sich gesetzlich etwas ändert.

17 Nov

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Wie in unserem Artikel vom 11.11.2019 angekündigt, waren wir vom Wake News-Team am 15.11.2019 in Bern, Schweiz, LIVE vor Ort um über die Uebergabe des Positionspapieres und dem Bericht über die Missstände bei der KESB (Kindes- und Erwachsenen Schutzbehörde) durch die KESV beizuwohnen. Bei dem Anlass konnten wir mit Jasminka Brcina, KESV, ein Interview vor und nach dem Treffen führen. Ebenso haben wir noch 2 weitere Interviews aufgenommen, die später nachfolgen.

Interviews als Videos:

https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=c209744ca

 

Abb.: https://www.weblaw.ch/competence/people/r/rueetschi_david.html

Gesprächspartner auf Seiten des Bundesamt für Justiz war der Arbeitsgruppenleiter KESB, Dr. David Rüetschi. Neben Jasminka Brcina, KESV, waren 3 Betroffene mit in diesem Gespräch, die jeweils ihre Fälle und das damit verbundene Leid für die Familien und die jungen Menschen präsentieren konnten.

Abb.: KESV, Wake News

Unter anderem berichtete Jasminka Brcina ihm gegenüber von dem ungeheuren Fall, dass sich ein junges Weib, nach Verbringung in ein Kinderheim durch die KESB, angefangen hat die Arme zu ritzen.

Kurz-Resumee von Jasminka Brcina:

Ich kann einfach nur sagen, dass es ein positives Gespräch war. Die Menschen haben verstanden, dass es da sehr viele Missstände gibt und sie fragen sich selber, weshalb.

Herr Rüetschi fragt sich halt immer, was gesetzlich angepasst werden müsste um dem ganzen entgegen zu wirken.
Sie hörten sich all die Fälle an und er wird unsere Anliegen mitnehmen und schauen, was und wie es umsetzbar wäre.
Er ist auch offen für weitere Gespräche und wird mir noch eine Liste der Teilnehmer der Arbeitsgruppe senden.

Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe wäre erst im Januar 2020 geplant.

Dies wäre sicher ein Kritikpunkt den es anzubringen gibt. Weshalb lässt man sich derart Zeit während im Volk so ein grosses Leiden herzieht?

Das ist der Inhalt des Positionspapiers, dass durch die KESV der Arbeitsgruppe KESB zwecks Gesetzesänderung vorgelegt und überreicht wurde:

Positionspapier KESV 15.11.2019

Seit bestehen der KESB leiden sehr viele Menschen, weshalb wir nach 7 Jahren Einführungszeit der KESB und langer Leidenszeit mit langem, misslichem Erdulden der KESB-Betroffenen, den unverzüglichen Stopp der bisherigen Vorgehensweisen der KESB fordern! Aus diesem Anlass und aufgrund 120 belegten und begleiteten KESB-Fällen erschliessen sich die Ersten dringenden Anliegen, womit wir den Bundesrat auffordern dies bis 01.01.2020 zu bereinigen!

Forderung Nr. 1: Keine superprovisorischen Verfügungen mehr, ohne klare ausgewiesene akute Kindeswohlgefährdung. Wir mussten feststellen, dass in dem Moment wo ein Kind superprovisorisch aus seinem gewohnten Umfeld genommen wird, oft keine akute Gefahr vorliegt. Die Traumatisierungen, welche durch solche Übergriffe den Kindern zugemutet werden, sind oftmals schlimmer, als wovor man das Kind ursprünglich schützen wollte.
Forderung Nr. 2: Kein Einsatz von Polizei bei Herausnahme oder Rückführung in die Heime von Kindern und Jugendlichen und bei Erwachsenen in Psychiatrien und Heime Der Einsatz von Polizei ist in einem solch sensiblen Bereich wie es der Kindesschutz ist fehl am Platz. Wir erleben, dass Jugendliche aus Heimen flüchten und durch die Polizei ohne, dass sie angehört werden, einfach in das Heim, aus welchem sie geflohen sind, wieder zurück gebracht werden. Dieses seelische Leiden produziert psychische Langzeitfolgen. Nach jedem Ausbruch fordern wir daher die Überprüfung der Massnahme durch einen, für den Betroffenen zur Seite gestellten, unabhängigen Begleiter.
Forderung Nr. 3: Haftung der Behördemitglieder bei nicht Einhaltung vom Subsidiaritätsprinzip, dem Anhörungsrecht und der Verhältnismässigkeit. Das sind 3 gesetzlich verankerte Prinzipien die in all den Fällen, die wir untersucht haben, nicht eingehalten wurden. Die Haftung der Verantwortlichen würde diese Missstände eindämmen. In all diesen Fällen wird der Wahrheitsgehalt der auslösenden Ereignisse nicht abgeklärt.
Forderung Nr. 4: Statistische Zahlen Es gibt keine statistische Zahlen wie viele Kinder werden weshalb wohin platziert? Wie viele Alleinerziehende gibt es? Wie vielen wurden Kinder platziert? Wie viele davon waren sprachlich nicht integriert? Zu all den Kindesentzügen braucht es genaue Zahlen und die Definition, was wissenschaftliches Arbeiten ist und woran es gemessen wird. Wie wird das Personal ausgebildet und nach welchen Kriterien werden die Behördenmitglieder ausgewählt, welche solch drastische Entscheide ohne Einbezug des Betroffenen treffen können.

als pdf: Forderungen Positionspapier

Die weiteren 2 Videos mit Einzelinterviews folgen in Kürze und werden dann auch hier zu finden sein.

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Auf nach Bern: Betroffene von KESB-Massnahmen treffen Bundesamt für Justiz

11 Nov

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Update 16.11.2019 11.55 Uhr

Kommentar von Jasminka Brcina

Der gestrige Tele M1 Beitrag wird nun vom Netz genommen da einige Fehler untergelaufen sind.

https://www.telem1.ch/…/aargauer-komitee-lehnt-sich-gegen-k…

Ich bin heute keine Betroffene mehr und wir sind ein schweizweiter Verein mit Sitz im Aargau und die Schlussbemerkung, dass wenig Hoffnung bestünde, dass sich gesetzlich etwas ändern würde stimmt auch nicht. Der Bund hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, genau deshalb dass sich gesetzlich etwas ändert. Der Weg natürlich ist weit aber keine Hoffnung stimmt so nicht. Schade für die Mühe 

Update 16.11.2019 10.30 Uhr
Ein erster Filmbericht erschien im lokalen Fernsehen:
https://www.telem1.ch/aktuell/aargauer-komitee-lehnt-sich-gegen-kesb-auf-135977646

Pünktlich zum offiziellen Ende der KESB-Inititive „Eigenständiges Handeln in Familien und Unternehmen“ organisiert die KESV ein Treffen mit dem Bundesamt für Justiz. Beim Treffen geht es um die systemischen Fehler in den Prozessabläufen der KESB und die daraus resultierenden Geschädigten.

Aus Sicht der KESV hat das dunkle Kapitel in der Schweiz niemals geendet und hat sich mit der Einführung der KESB sogar noch verfestigt. Heute werden Kinder mit superprovisorischen Entscheiden, also ohne Anhörung der Beteiligten und ohne akuter Kindswohlgefährdung, aus Familien gerissen. Behördlichen Entscheiden wird die aufschiebende Wirkung entzogen, womit der Betroffene auf einen Schlag sein Mitwirkungsrecht verliert. Das sind alles Werkzeuge, die einen Menschen völlig entrechten und in eine ausserordentlich schwierige, ja sogar lebensbedrohliche Lage bringen.

Die KESV spricht von struktureller Gewalt. Menschen werden traumatisiert, arbeitsunfähig gemacht und so ganze Existenzen und Familien zerstört.

Die KESV, ab Bestehen der KESB, eine Organsiation der ersten Stunde, wird am 15.11.2019 (14.30 Uhr) in Bern ihre aus den letzten Jahren gesammelten Erkenntnisse dem Bundesamt für Justiz übermitteln. Diese sollen der Arbeitsgruppe dazu helfen, die notwendigen Korrekturen in den Arbeitsabläufen der KESB, vorzunehmen. Wie dies zu bewerkstelligen ist und wie dem Betroffenen während der Zeit der Umstrukturierung Rechnung getragen werden kann, wird Inhalt des gemeinsamen Gesprächs sein.

Um während der Zeit der Umstrukturierung weitere Opfer struktureller Gewalt zu verhindern, möchte die KESV für die Betroffenen das VETO-Recht einführen. Ein erstes VETO der KESV wurde bereits am 24. Mai 2019 bei der Bundeskanzlei, dem Bundesamt für Justiz und dem Regierungsrat Basel-Stadt eingereicht. Die BAZ berichtete am 22. August 2019 über den besagten Basler KESB Fall.

https://www.bazonline.ch/basel/stadt/mutter-floh-vor-kesb-basel-ins-ausland/story/25560610

Näheres dazu auch im folgendem Interview:

https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=478656f35

Und ein Einblick in die heutigen bestehenden Mängel im

Interview vom 01. November 2019 mit Daniel Wahl:

https://www.bazonline.ch/basel/stadt/wir-konnten-viel-ueblesverhindern/story/11892820

und hier im TV-Interview:

https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=2bda426d1

Kontakt und weitere Auskünfte:

Jasminka Brcina, Präsidentin KESV

076 44 66 445

info@kesv.ch

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Vortrag Pirmin Schwander dazu:

https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=589038e54

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Wa(h)r da was?

Michael moderiert eine einstündige Sendung auf Wake News Radio/TV monatlich, wo  über geistige, spirituelle, mythologische und andere Themen diskutieren wird.

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Schlaf-Stopp

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https://mywakenews.wordpress.com/2015/06/28/wake-news-ist-nicht-kommerziell-sondern-ein-non-profit-projekt/

https://mywakenews.wordpress.com/2015/06/25/geheimdienst-unterstutzte-betrugergruppe-diffamiert-derzeit-wake-news-und-detlev/

Standort eines Diffamierungs-Blogs in Berlin

grimms-maerchen-verfassungsschutz-kontra-reichsbuerger

Aus aktuellem Anlass wegen der anhaltenden Verleumdungs-/Propaganda-Kampagne des Bundes: Es könnte aus Grimms Märchen stammen – Verfassungsschutz kontra Reichsbürger
https://mywakenews.wordpress.com/2012/02/19/verfassungsschutz-kontra-reichsburger/

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Abb.: https://mywakenews.wordpress.com/2016/10/25/das-bundes-grusel-marchen-vom-reichsburger-wake-news-radiotv/

https://mywakenews.wordpress.com/2016/10/29/irgendetwas-stimmt-hier-nicht-fur-wen-arbeitet-stephan-kramer-prasident-des-thuringer-verfassungsschutz/

https://mywakenews.wordpress.com/2016/01/04/brandenburgs-hatz-auf-reichsburger-wake-news-radiotv/

https://mywakenews.wordpress.com/2016/11/24/regionaler-reichsburger-journalist-kristian-schulze-ard-mdr-betreibt-volksverdummung/

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Die vergriffenen Bücher des anthroposophischen Autor Siegfried Werner Munk

1.) „Michael (Erzengel) gestern und morgen und 2.) „Frage an Christian Rosencreutz“.

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https://mywakenews.wordpress.com/2019/09/03/proteste-und-widerstand-sind-notiger-denn-je-wake-news-radio-tv/

Unsere ersten Veröffentlichungen von der Gelben Westen – Veranstaltung in Genf am 31.12.2019 vor dem UN-Gebäude:

Teil 3
https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=54ac44d5a

Teil 2
https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=0f0c6517a

Teil 1
https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=9d3a923d4

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https://mywakenews.wordpress.com/2019/08/27/lasst-macrons-greuelherrschaft-mehr-menschen-aufwachen-wahr-da-was-vom-27-august-2019/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/08/22/die-angriffe-auf-die-freien-medien-und-blogger-seitens-des-systems-nehmen-zu-wake-news-radio-tv/

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KESB Basel-Stadt – Machtmissbrauch – Gefährdungsmeldung als Druckmittel gegen Familien

22 Okt

Abb.: Wake News, Jasminka Brcina (KESV) im Interview bei Wake News Radio/TV

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Interview als Videos:

https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=2bda426d1

Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News
https://www.beobachter.ch/burger-verwaltung/standpunkt-kesb-bashing-es-reicht ???
https://www.kla.tv/kesb-terror-vorsorgeauftrag
https://www.facebook.com/pg/kesbmussweg/posts/
https://www.kla.tv/9260
http://stopp-der-kesb-willkuer.ch/Presse/Medien/

In diesem oben geführten Interview wird der Missbrauch des Behörden-Instruments der Gefährdungsmeldung bei der KESB (Kindes- und Erwachsenen-Schutzbehörde) in der Schweiz aufgezeigt. Ähnlich wie wir es aus schlimmsten vergangenen Zeiten im NS-Faschismus und der Stasi-Zeit kennen, kann jeder durch die Gefährdungsmeldung andere, vielleicht missliebige Menschen anzeigen, diffamieren und auch falsches Zeugnis ablegen um so zu dem erwünschten Zweck zu gelangen. Sei es Rache, sei es Einschüchterung oder sei es Leid, die dann durch strukturelle Gewalt an Menschen mittels Kindesentzug, Psychiatrisierung, Vermögenssperren o. ä. umgesetzt werden.

Abb.: http://www.kesb-initiative.ch/de/home/

In der Schweiz ist diese KESB weitestgehend mit so viel Machtfülle versehen, dass es keine Gewaltentrennung mehr gibt. Schreckliche Erlebnisse sind da geschehen und geschehen täglich. Es hat sich bereits eine Front von Kritikern gebildet bis hinauf in die politischen Etagen.

Wir Menschen dürfen uns aber selbstbewusst diesem Handeln widersetzen und eigene Massnahmen ergreifen.

In diesem im Interview berichteten Fall geht es um die Mutter eines minderjährigen jungen Weibchens (Kind=PERSON). Diese hatte als Ausländerin aus Deutschland (Bund) in Basel-Stadt eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung bei dem zuständigen Migrationsamt beantragt. Sie erhielt stattdessen aber einen Brief eines Sachbearbeiters, in dem ein Fragenkatalog zu beantworten war, darunter etliche persönliche Fragen. Sie antwortete diesem Mitarbeiter, dass sie, bevor solche intimen, persönlichen Fragen beantwortet würden, einen Nachweis seiner Amtlichkeit, sowie die Kompetenz zur Stellung solcher Fragen erbittet. Daraufhin kam eine Antwort ohne solchen Nachweis, lediglich wieder nur die Nachfrage nach intimen Details ihres Lebens und ihrer Familie.
Im Antwortbrief wiederholte die Mutter ihr Begehren nach der Legitimation des Sachbearbeiters, zumal der Sachbearbeiter einen ausländischen Namen trug. Danach würde sie die gewünschten Informationen liefern. Es kam allerdings nichts. Der Sachbearbeiter des Migrationsames wandte sich stattdessen an den Partner der Mutter und den Vater des gemeinsamen minderjährigen weiblichen Jungen. Darin wollte der Sachbearbeiter, dass dieser Partner ihm persönliche Informationen zur Mutter preisgeben solle. Der Partner antwortete daraufhin schriftlich, dass er nicht Angaben zu Dritten machen könne und der Sachbearbeiter sich doch bitte direkt an die Mutter wenden solle.

Dann war 8 Monate lang absolute Funkstille!

Nach Ablauf dieser 8 – monatigen Zeit, in der auch die beantragten Daten und die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung der Mutter nicht zugingen, zeigte der Sachbearbeiter des Migrationsamts Basel-Stadt aus völlig unerfindlichen Gründen plötzlich die Mutter bei der KESB in Basel-Stadt an. Wie hier in der Email an die KESB zu lesen ist, werden ungeheuerliche Vorwürfe gemacht:

Abb.: Wake News, KESV

Nach einer Wartezeit von 8 Monaten (!) haute der Sachbearbeiter des Basler Migrationsamts so eine Gefährdungsmeldung heraus. Hätte diese Meldung auch nur irgendeinen Bestand, dann wäre dieses Handeln mit 8 Monaten Wartefrist entweder absolut fahrlässig oder eben absolut überflüssig. Weswegen die Mutter eine Anschwärzung vermutet, die ihr und ihrer Familie schaden soll.

Abb.: https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=478656f35

Die strukturelle Gewalt der Basler KESB ist inzwischen weltbekannt, auch der Mutter. Daher ist jedes Einschalten der KESB auch eine Bedrohung für Leib und Seele von Menschen, vor allem, wenn die Gefährdungsmeldung ohne Substanz ist.

Die KESB hätte zunächst die Pflicht und Aufgabe gehabt im ersten Schritt die Gefährdungsmeldung, die die Mutter in ein schlechtes Licht setzt, auf ihre Substanz hin zu prüfen. Als erstes hätte auffallen müssen, dass die Gefährdungsmeldung auf eine rein schriftliche Korrespondenz zurückzuführen ist und zwischen dieser Korrespondenz und der Gefährdungsmeldung 8 Monate Zeit liegen.

Aus Sicht der KESV hätte zunächst ein Vorgespräch mit der Mutter stattfinden sollen um herauszufinden, ob überhaupt eine Abklärung durch eine Drittstelle erforderlich ist und die möglichen Fragen an die abklärende Stelle vorzubereiten.

Die KESB hatte aber bereits – ohne Vorab-Abklärung/Rücksprache – einer Drittpartei (KJD = Kindes- und Jugenddienst) den Auftrag erteilt mit einem umfangreichen extrem ausgedehnten Fragebogen, der in keinem Zusammenhang mit der Gefährdungsmeldung des Melders stand und mit den Vorwürfen nicht übereinstimmte, in dieser Angelegenheit vorzupreschen.  Der Gefährdungsmeldung kann man nicht entnehmen, welche konkreten verwirrenden Aussagen die Mutter denn vorgenommen haben soll, die zu der persönlichen Einschätzung des Sachbearbeiters des Migrationsamts geführt haben. Das hätte unbedingt durch die KESB hinterfragt werden müssen, schon aus dem Prinzip des Schutzes von Grundrechten, der Verfassung, Menschenrechten, sowie dem Grundsatz der Unschuldsvermutung.

Aber, da der Melder Sachbearbeiter einer Kollegen-Behörde war, hat man offensichtlich die notwendige Sorgfalt nicht an den Tag gelegt. Stattdessen wurde ein protokolliertes Telefongespräch zwischen einer KESB-Mitarbeiterin und dem Melder geführt, das hier zu lesen ist:

Abb.: Wake News, KESV

Darin werden Unwahrheiten und abstruse Inhalte seitens des Angestellten des Migrationsamts schriftlich festgehalten. Weder hatte dieser die Mutter gesehen, noch die tatsächlichen Verhältnisse bei dieser zu Hause geprüft.

Auch die KESB – Mitarbeiter verfassten sofort einen Verwaltungs-Akt und schrieben die Mutter an, offenbar um dieser nicht nur einen gehörigen Schrecken einzujagen, sondern konkret um dieser Mutter etwas ans Zeug zu heften. Insbesondere ergab die Akteneinsicht, dass man sich intern bei der KESB absprach nicht mehr auf die Zurückweisungen der Mutter einzugehen, sondern die nächste Stufe der Abklärung mit engen Terminen durchzusetzen.

Jedoch ist die Mutter nicht bereit sich davon beirren zu lassen und beruft sich auf ihre Grundrechte. Nunmehr wurde Jasminka Brcina von der Vereinigung KESV (Kinder und Erwachsenen Schutzvereinigung) eingeschaltet, die nun zunächst die Gefährdungsmeldung auf ihre Substanz hin untersuchen wird. Die Mutter, das junge Meidli, sowie die häuslichen Verhältnisse hat Jasminka Brcina bereits überprüft und konnte keine Beanstandung finden.

Nun werden wir sehen, ob Basel-Stadt sich in dieser Angelegenheit korrekt und rechtgültig verhalten wird.

Abb.: https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/basel-stadt-anerkennt-dutzende-kinderehen-134023281

Geschützt: Basel-Stadt anerkennt Dutzende Kinderehen

Etwas irririert kann man lesen, dass der Halb-Kanton Basel-Stadt einige Dutzend Kinderehen anerkennt, wobei die Frage zu stellen ist, ob hier auch das Kindeswohl an erster Stelle steht und wer dort die Gefährdungsmeldungen macht?

Auch dieser Artikel ist interessant:
KESV Jasminka Brcina: Wir konnten viel Übles verhindern, Bericht über die KESB Basel-Stadt

Abb.: https://m.bazonline.ch/articles/11892820

 

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Wa(h)r da was?

Michael moderiert eine einstündige Sendung auf Wake News Radio/TV monatlich, wo  über geistige, spirituelle, mythologische und andere Themen diskutieren wird.

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immer am letzten Freitag des Monats von 19 – 20 Uhr !
LIVE-Music Channel mit Moderator Martin
Schlaf-Stopp

Martin (+Vanessa) moderieren eine einstündige Sendung auf Wake News Radio/TV im Wake News Music Channel monatlich, wo über musikalische, politische, gesellschaftliche und andere Themen diskutieren wird.

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SYSTEM-STAATS-PROPAGANDA gegen aufweckende Medien

Standort der Bundes-/Mossad-/Geheimdienst-Trolle auf Berliner Terrain, die sich selbst als “Reichsdeppen” bezeichnen und den Auftrag haben aufklärende Medien und Blogbetreiber in den Schmutz zu ziehen:

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https://mywakenews.wordpress.com/2015/06/25/geheimdienst-unterstutzte-betrugergruppe-diffamiert-derzeit-wake-news-und-detlev/

Standort eines Diffamierungs-Blogs in Berlin

grimms-maerchen-verfassungsschutz-kontra-reichsbuerger

Aus aktuellem Anlass wegen der anhaltenden Verleumdungs-/Propaganda-Kampagne des Bundes: Es könnte aus Grimms Märchen stammen – Verfassungsschutz kontra Reichsbürger
https://mywakenews.wordpress.com/2012/02/19/verfassungsschutz-kontra-reichsburger/

das-bundes-grusel-maerchen-vom-reichsbuerger

Abb.: https://mywakenews.wordpress.com/2016/10/25/das-bundes-grusel-marchen-vom-reichsburger-wake-news-radiotv/

https://mywakenews.wordpress.com/2016/10/29/irgendetwas-stimmt-hier-nicht-fur-wen-arbeitet-stephan-kramer-prasident-des-thuringer-verfassungsschutz/

https://mywakenews.wordpress.com/2016/01/04/brandenburgs-hatz-auf-reichsburger-wake-news-radiotv/

https://mywakenews.wordpress.com/2016/11/24/regionaler-reichsburger-journalist-kristian-schulze-ard-mdr-betreibt-volksverdummung/

https://mywakenews.wordpress.com/2017/04/06/verfassungs-schutz-firma-sonnenstaatland-diffamierungsabteilung-amadeu-antonio-stiftung/

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Sendungs-Links (ohne Gewähr auf Richtigkeit, diese Infos müssen nicht die Ansichten von Wake News vertreten!)

http://wakenews.net/html/news.html

Die vergriffenen Bücher des anthroposophischen Autor Siegfried Werner Munk

1.) „Michael (Erzengel) gestern und morgen und 2.) „Frage an Christian Rosencreutz“.

Hier könnt ihr diese Bücher beziehen:

Abb.: Wake News

Alexander Munk
Waiblinger Straße 20
71384 Weinstadt
E-Mail: s.w.munk@web.de
Tel: 07151/9456222
Mobil: 0049 177 5240675

+++++

Im Video angeführte Links:

Das war der Film den Jasminka erwähnte.

Teil 1:
https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=20ff78087
https://www.youtube.com/watch?v=dnQnqey7MR0&t=448s

Teil 2:
https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=803e92786
https://www.youtube.com/watch?v=TUHzBks1Lsw&t=361s

Finde ihn heftig, denn er zeigt genau das was heute als System eingeführt und verfeinert wurde. Es kann jeden treffen und er zeigt, dass es im Grunde genommen gar nicht um das Wohl des Kindes geht, denn wenn man den Film sieht fühlt sich das Mädchen zu Hause sehr wohl.

Den Artikel vom Blick finde ich nicht nur einen neuen nun nachdem man den Mann gefunden hat. Jetzt deckt Blick zwar Gesicht ab und nennt auch nicht mehr den Namen, haha, nachdem man zuvor ihn ausgeschrieben hatte mit Vor- und Nachnamen und ich meine auch hier ist es keine Kunst den Namen zu erfahren, man schaue sich nur oben den Link an:
https://www.blick.ch/incoming/auf-medikamente-angewiesen-oliver-buechler-50-in-st-gallen-vermisst-id15570950.html

Der Name steht im Link als Adresse- Schrecklich.

Wer sich auf unsere Emailliste setzen lassen will, bitte hier melden: redaktion@wakenews.net

 

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Weitere Links:

https://mywakenews.wordpress.com/2019/10/15/dunkle-kriegswolken-am-horizont-soll-die-turkei-den-weg-freimachen-fur-das-geplante-gross-israel-und-die-eu-mit-neuen-fluchtlingen-fluten/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/10/11/globalist-madness-all-around-us-unitedwestart-roundtable-discussion-october-12-2019/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/10/10/verstossen-die-schweizer-parlamentswahlen-2019-gegen-die-bundesverfassung/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/10/03/das-system-kennt-keine-menschen-interview-mit-marceljorns-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/10/01/die-grosse-wahl-verarsche-wake-news-radio-tv/

https://musicwakenews.wordpress.com/2019/09/27/verliebtheit-liebe-vertrauen-alles-verganglich-wake-news-musicchannel-schlafstopp-mit-martin-und-verena/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/09/26/die-matrix-welt-ist-plem-plem-wake-news-team-talk-26-09-2019/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/09/24/die-treuhandbetrugs-mafia-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/09/24/die-instinkte-des-bosen-wahr-da-was-talk-mit-michael-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/09/14/they-are-feeding-us-lies-all-the-time-unitedwestart-roundtable-discussion-september-14-2019/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/09/10/die-unendliche-911-terrorluge-vom-11-september-2001-11-09-2019-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/09/03/proteste-und-widerstand-sind-notiger-denn-je-wake-news-radio-tv/

Unsere ersten Veröffentlichungen von der Gelben Westen – Veranstaltung in Genf am 31.12.2019 vor dem UN-Gebäude:

Teil 3
https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=54ac44d5a

Teil 2
https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=0f0c6517a

Teil 1
https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=9d3a923d4

+++

https://mywakenews.wordpress.com/2019/08/28/aufruf-an-mitbetroffene-und-unterstutzer-unser-youtube-hauptkanal-wurde-erneut-zensiert-und-mit-einer-2-wochigen-hochladesperre-sowie-androhung-der-kanalloschung-bedroht/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/08/27/mehr-von-satans-welt-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/08/27/lasst-macrons-greuelherrschaft-mehr-menschen-aufwachen-wahr-da-was-vom-27-august-2019/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/08/22/die-angriffe-auf-die-freien-medien-und-blogger-seitens-des-systems-nehmen-zu-wake-news-radio-tv/

https://wakenewsvital.wordpress.com/2019/08/23/energie-und-frieden-fur-mensch-und-tier-reportage-zum-gemeinnutzigen-blaubeerwaldverein-e-v/

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Wer schützt die Menschen vor Basler KESB und JUSTIZ? – Totalitäre Handlungen durch KESB und JUSTIZ in Basel-Stadt

17 Aug

Abb.: Wake News

Sendung als Videos:

https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=478656f35

Hierzu auch eine erste Stellungnahme in der LIVE-Sendung vom 15.08.2019: (ab Minute 24.40)

https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=86c1a3a4a

Wake News Radio-Sendungen LIVE und aktuelle Archive:
Bitte ab sofort nur noch die neuen Wake News Radio-Stream-Links nutzen: (bitte auf link klicken zum Hören der LIVE-Sendung und der Archive!)

Audio-Player:

 

Abb.: https://vugwakenews.wordpress.com/2019/08/13/verhandlung-appellationsgericht-basel-stadt-14-08-2019-14-uhr-kesb-basel-stadt-nimmt-ohne-akute-kindswohlgefahrdung-einer-mutter-ihren-7-jahrigen-jungen-weg/

In dieser Veröffentlichung wollen wir das Fazit des am 14.08.2019 stattgefundenen Beschwerdeverfahren vor dem Appellationsgericht in Basel-Stadt gegen die KESB Basel ziehen und die unglaublichen Verknüpfungen der verschiedenen Behörden zwischen Gericht, Richter und KESB aufzuzeigen, wo es eben nicht um das Wohl der involvierten Opfer, den Menschen, ging, sondern darum, dass nur die Behörden Recht erhalten, also das schändliche Tun der KESB Basel-Stadt gegenüber der Mutter und ihren beiden Jungen, insbesondere dem entführten 7-Jährigen zu decken. Offenbar war die Mutter mit beiden, dem 7-Jährigen und dem noch nicht geborenen Baby in das Suchfenster der KESB geraten, die ihr offenbar beide Jungen (KINDER) wegnehmen wollte um dann vermutlich damit Geschäfte zu machen.

Abb.: http://behoerdenkriminalitaet.blogspot.com/2019/02/dr-stephan-wullschleger-vorsitzender.html
https://www.sp-bs.ch/mandate/richterinnen-und-richter

Für den Verantwortlichen in der Beschwerdeangelegenheit, Dr. Stephan Wullschleger, zählten jeweils nur die Behörden-Unterlagen und die Aussagen der KESB. Durch die Nichtzulassung der Jasminka Brcina als zusätzliche unentgeltliche Vertreterin der Beschwerdeführenden, die sich zur Zeit im Ausland befindet, da sie zu Recht Angst vor Repressionen und Kinderklau ihres Neugeborenen in der Schweiz hat, ist die rechtliche Position der Mutter erheblich geschwächt worden, da Jasminka Brcina in dieser Angelegenheit den grössten Kontakt mit der Mutter und die gesamten wesentlichen Vorgänge verfügbar hat/hatte.

Insbesondere werden/wurden durch die totalitären Handlungsweisen der KESB, als auch des Appellationsgericht Basel-Stadt in dieser Angelegenheit das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens geschädigt,  gemäss EMRK
Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19500267/index.html

(Zitat Anfang)

(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

(Zitat Ende)

Ebenso werden/wurden die verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte empfindlich ausgehebelt:
Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html

(Zitat Anfang)

  Art. 13 Schutz der Privatsphäre

1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.

2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

 Art. 14 Recht auf Ehe und Familie

Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.

(Zitat Ende)

Solche schweren Grundrechtsverletzungen durch die Behörden, die eigentlich den Menschen dienen sollten, sind nicht hinzunehmen.

Hier ist nun die detaillierte Stellungnahme dazu von Jasminka Brcina, KESV, die sich u. a. für Opfer von KESB-Gewalt einsetzt:

KESB Praktiken eines missbräuchlichen Obhutsentzugs
Analyse vom 25.06.2019, Jasminka Brcina KESV.ch

Am 20.2.2019 beauftragte die KESB Mitarbeiterin L. den KJD die Situation abzuklären. Noch am selben Tag ordnet sie aber auch gleich den Obhutsentzug an. Solchen Praktiken muss Einhalt geboten werden. Eine unabhängige Kontrollstelle
gibt es nicht, welche die Betroffenen vor solchen Übergriffen schützt.

Hier der besagte 20.2.2019 im Detail:
Am 20.2.2019 erteilt die KESB Mitarbeiterin L. den Abklärungsauftrag an den KJD.
Akten: Seite 274 – 275

Abb.: (aus den Akten)

Für die KESB Mitarbeiterin stand also bereits vor Abklärungserteilung fest, dass nicht nur der Junge der Mutter platziert werden sollte, sondern auch ihr Ungeborenes. In einer E-Mail welche die Auftragserteilende morgens um 7:41 an den Leitenden des KJD schreibt ist zu entnehmen, dass dringend gehandelt werden sollte, vor allem in Bezug auf das ungeborene Kind. Es müsste noch diese Woche mit der Abklärung begonnen werden.
Bezüglich der Platzierung sollte überlegt werden, ob dies vor der Geburt statt finden soll oder dies eher dem ungeborenen Kind schaden würde. Akten: Seite 273

Hier fällt vor allem der dringende Handlungsbedarf in Bezug auf das Ungeborene auf. Welcher Gefahr war zu diesem Zeitpunkt das ungeborenen Kind ausgesetzt? Bis zu diesem Zeitpunkt ging es um ihren 7 jährigen Jungen. Es gab eine Gefährdungsmeldung der Schule weil die Lehrerin Probleme damit hatte auf den Jungen einzugehen. In diesem Zusammenhang lassen sich aber KEINE Gefahren für das Neugeborene ableiten. Die Mutter zog schon einen Jungen bis zu diesem Zeitpunkt gross. Es gab nichts worauf man partout hätte darauf schliessen können, dass die Mutter dem Neugeborenen nicht gerecht werden könnte. Die KESB war nicht in Kenntnis, wo die Mutter medizinisch versorgt wird.
Dies alleine jedoch bildet keine Kindswohlgefährdung und falls ja, dann hätte die Mutter unter Androhung des Obhutsentzugs zuerst aufgefordert werden sollen, den Behörden diese Informationen mitzuteilen. Die Aussagen der KESB Mitarbeiterin „es müsse dringend gehandelt werden, vor allem in Bezug auf das Ungeborene.“ ist ein Desaster.

Dieselbe KESB Mitarbeiterin hat bereits vor diesem Obhutsentzug 2 Neugeborene auf ähnliche Art entzogen. Die traumatischen Eingriffe liessen die Mütter verstummen, so dass der Kontakt zum Kind nicht weiter aufrecht erhalten bleiben konnte. Auch hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Die Betroffenen müssen sich an eine Stelle wenden können, welche umgehend darauf bedacht ist die Kinder wieder zurück zu bringen. Heute sind die Betroffenen einem jahrelangen Kampf ausgesetzt und die Kinder bleiben sehr lange platziert. Dieser KESB Mitarbeiterin sind all die Fälle bekannt, womit sie auch in diesem Fall hätte davon ausgehen können, dass der Kontakt zum Neugeborenen danach
abgebrochen wird. In der E-Mail morgens um 7:41 wurde auch festgelegt, dass der 7 jährige Junge platziert werden soll. Diese Aussage macht die KESB Mitarbeiterin noch vor Auftragserteilung auf ABKLÄRUNG. Der Abklärungsauftrag, mit den aufgeführten Fragen, wird gleichentags noch Alibi mässig ausgestellt. Ob überhaupt eine Gefährdung für den Jungen besteht oder wie eine allfällige Gefährdung sonst abgewendet werden könnte, spielte in diesem Fall nur auf Papier eine Rolle.

Die Mutter wurde dann gleichentags von der KESB Mitarbeiterin in einem Schreiben über den Abklärungsauftrag orientiert und über die Vorgehensweise dahingehend informiert, dass nach ca. einem Monat der Beauftragte über die Lebenssituation der Mutter und ihrer Kinder berichten wird und wenn nötig konkrete Schutz- oder Fördermassnahmen beantragen würde. Akten: Seite 276- 277

Hier wurde zwar der Mutter alles richtig erklärt, denn genau so sollte es dann auch laufen aber in diesem Fall wurde die Mutter in die Irre geführt, denn genau so lief es nicht ab. Es wäre der Abklärende in der Pflicht gewesen, bei der KESB Meldung zu machen, sollte es ihm nicht gelingen an die Mutter zu gelangen und die KESB wäre gezwungen gewesen Weisungen zu erteilen oder direkt die Mutter zu einem Gespräch einzuladen. Doch so lief das Ganze eben nicht ab. Die Mitarbeitende verfolgte andere Interessen.

Am selben Tag am 20.2.2019 um 13:45 schreibt die KESB Mitarbeitende bereits eine weitere E-Mail mit dem Titel „Meldung einer möglichen Kindswohlgefährdung“ an die umliegenden Spitäler. Das E-Mail wurde gerichtet an 3 Mitarbeiterinnen vom Uni Spital, das Bethesda Spital und die Geburtshilfe und Hebammen des Kantonsspitals mit der klaren Ansage: sollte die Mutter sich in medizinische Untersuchung oder zur Geburt melden, sie umgehend Meldung machen müssen und das Neugeborene in Obhut nehmen. Auf jeden Fall dürfe die Mutter keinesfalls zusammen mit dem Kind aus dem Spital entlassen werden. Sie verweist in der E-Mail auf eine Gefährdung des Ungeborenen, weil einerseits unklar sei ob und wo die Mutter medizinische Versorgung erhält und weil sie davon ausgehen, dass die Mutter für ihr Kind nicht sorgen könne. Sie informierte auch, dass für das ältere Kind derzeit Abklärungen laufen. Akten: Seite 280

Die KESB Angestellte handelt hier missbräuchlich und vorsätzlich. Sie greift einer Abklärung vor und deklariert das Neugeborene, ohne vorhandene gefährdende Hinweise, als gefährdet ein und gibt auch Sachen über den Jungen preis die hier niemanden etwas angehen. Mit dieser vorsätzlichen Handlung gibt die KESB Mitarbeitende der Mutter und ihrem angehenden Neugeborenen keine Chance und gar niemand hinterfragt das Ganze. Nämlich wenn die Gefährdung des Ungeborenen darin begründet ist, dass die KESB nicht wisse ob und wo die Mutter medizinisch versorgt wird, so entfällt dies ab dem Zeitpunkt, wo sich die Mutter ja in medizinische Behandlung des Spitals begibt. Der Fokus scheint hier
im Wesentlichen ausschliesslich auf die Wegnahme eines Neugeborenen gerichtet und alle scheinen dem KESB Diktat gehörig.

In einer E-Mail um 14:40 informiert die Sozialarbeiterin der Mutter über den Termin, den sie am selben Tag mit der Mutter hatte. Sie orientiert die KESB Mitarbeiterin darüber, dass die Mutter nach wie vor nach einer Wohnung in Graubünden oder St. Gallen suche und sich am jetzigen Wohnort nicht anmelden wolle, da sie dann ihr Kind wieder in dieselbe Schule schicken müsse. Sie wurde auch darüber informiert, dass die Sozialarbeiterin am nächsten Mittwoch am 27.2.2019 wieder einen nächsten Termin abgemacht hatte und die Mutter wegen der Schwangerschaft nur im Unispital bisher in Behandlung gewesen wäre. Akten Seite 281:

Aufgrund dieser E-Mail erhielt die KESB Mitarbeitende klare Hinweise zur medizinischen Versorgung, womit die erste Gefährdung hätte ausgeschlossen werden können. Sie erhielt aber auch eine klare Information zur Wohnsituation also der zweiten offenen Frage, welche unbeantwortet als zweite Gefährdung galt. Die Sozialarbeiterin als gute Ressource zu nutzen um die weiteren Schritte mit der werdenden Mutter anzugehen, liess die KESB Mitarbeiterin ungenutzt. Es zeigt hier ein weiteres Mal auf, dass die KESB Mitarbeitende ausschliesslich die Kindeswegnahme verfolgte.

Zur Aussage der Sozialarbeiterin, dass die Mutter so oder so mit Konsequenzen zu rechnen habe, da auch am neuen Ort eine Schulpflicht herrsche ist zusätzlich anzufügen, dass die Mutter nie vor hatte das Kind der Schule zu entziehen. Der Mutter ging es immer nur darum eine geeignete Schullösung für’s Kind zu finden.

Der Telefonnotiz vom 28.2.2019 ist das Telefongespräch mit der KESB Graubünden vermerkt. Darin wurde darüber informiert, dass die Mutter bestimmt noch 2-3 Monate sich am jetzigen Wohnort aufhalten würde. Akten: Seite 270
Hier wurde ein weiterer Hinweis zur Wohnsituation geliefert. In all den Angaben wurde aber immer darauf hingewiesen, dass die ungeklärte Wohnsituation eine Gefahr für die Kinder darstelle.

Am 20.4.2019 traf schliesslich der Abklärungsbericht vom Beistand ein. Dies nachdem im Einzelentscheid vom 12.3.2019 der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemäss Art. 310 ZGB über ihren 7 jährigen Sohn entzogen wurde und für den Sohn der im Fall Abklärende gemäss Art. 308 ZGB als Beistand eingesetzt wurde. Die Akteure handelten hier in der Tat missbräuchlich. Es zeigt wie Kinder auf eine ganz einfache Art der Heimindustrie zugeschoben werden. Die KESB Behörde, so entsteht der Eindruck, ist eine professionelle Behörde mit der Profession Eltern und vor allem alleinstehenden Müttern, trotz fehlender Kindswohlgefährdung, auf sauber Art die Kinder zu entziehen. Nicht von ungefähr kommt aus den Reihen der Betroffenen der Begriff „Kinderklaubehörde“.

Hier ist noch ein Interview mit der Mutter:
https://kesv.octamold.ch/index.php/s/qxN4aZGmGAfze7c

Die Mutter hat sich immer für das Wohlergehen ihres Jungen gekümmert, so auch in schulischen Angelegenheiten:

Abb.: (aus den Akten)

Währenddessen hat die KESB Basel-Stadt immer wieder versucht der Mutter ein Bein zu stellen:

Abb.: (aus den Akten)

Abb.: Screenshot BaZ, Daniel Wahl

Bericht über diesen ungeheuren Fall von struktureller Gewalt durch die KESB – Basel aus der BaZ
Mutter floh vor Kesb Basel ins Ausland, als pdf:
baz0822_reg_abm_kesb_BAZ_print

Skandal? Mafiöse Strukturen?
Ein besonderes Geschmäckle hat übrigens auch der Fall der unmenschlichen,. totalitären Vorgehensweise bei der gewaltsamen Entführung eines 7-jährigen Jungen von seiner hochschwangeren Mutter während eines Klinikbesuchs. Diese Wegnahme war im Voraus geplant und wurde rücksichtslos von den Verantwortlichen der KESB (Kinder- und Erwachsenen Schutzbehörde) und den bewaffneten Uniformierten aus Basel vollzogen, ohne Gnade und ohne den Rechtsweg. Wir berichteten darüber.

Abb.: https://www.sp-bs.ch/person/christoph-brutschin
https://www.wsu.bs.ch/

Brutschin, einer der Initiatoren der KESB:
https://www.nzz.ch/schweiz/kindes-und-erwachsenenschutz-zahl-der-kesb-schutzmassnahmen-nimmt-ab-ld.115587

 

Abb.: https://www.sp-bs.ch/mandate/richterinnen-und-richter

Nun konnten wir feststellen, dass der Präsident am Appellationsgericht Basel-Stadt, der Dr. iur. Stephan Wullschleger, Mitglied der SP (Sozialdemokratische Partei Basel-Stadt) ist, genau in der Partei, in der der Vorsteher des Departements Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Christoph Brutschin, damit oberster Chef der KESB-Behörde in Basel-Stadt ist. Übrigens auch derjenige, der die Beschwerde Detlevs von Wake News über die Einstellung der Sozialleistungen in 2017 abschmetterte. Hat das etwas mit dem Kampf gegen aufklärende Medien, mit Vetternwirtschaft, Kungelei, Vorteilserschaffung, Machterhalt zu tun?

Abb.: https://www.ch.ch/de/wahlen2019/
https://www.swissinfo.ch/ger/dossiers/schweizerische-wahlen-2019

Jedenfalls finden am 20. Oktober 2019 die Nationalratswahlen in der Eidgenossenschaft statt. Hier sollte vorab rechtzeitig über diese möglichen Kungeleien berichtet werden. Die Wahlberechtigten in der Schweiz sollten darüber nachdenken, was zu tun ist um den Terror, die Willkür, die Vetternwirtschaft im eigenen Land los zu werden, oder?

Die KESB ist in der Form wie sie derzeit in der Schweiz organisiert ist, eine Gefahr für alle Menschen, da sie selbst ermächtigt handeln kann, ohne Kontrolle, ohne Aufsicht und das sind totalitäre Verhältnisse wie sie nicht duldbar sind.

Insbesondere wollen wir hier auf die vorbildliche Vorgehensweise des Nationalrat Pirmin Schwander hinweisen, der sich dafür einsetzt diese ungerechtfertigte und nicht gewünschte Allmacht der KESB in die Schranken zu weisen:

Abb.: https://pirmin-schwander.ch/

Eidgenössische Volksinitiative: Eigenständiges Handeln in Familien und Unternehmen

Bitte zeichnet alle diese Initiative, alle, die in der Schweiz dazu berechtigt sind!

Kontaktdaten zu Jasminka Brcina:
KESV – Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung
Jasminka Brcina, Initiantin – Tel: 076 44 66 445, E-Mail: info@kesv.ch

Kontaktdaten zu Tim Walker, Advocat:
Advokaturbüro

Walker, Tim
lic. iur. Rechtsanwalt
Unterdorf 5
9043 Trogen AR
Telefon 071 344 92 44 

Vielen Dank im Namen der zahllosen Opfer und derjenigen, die dieser Leidensgeschichte ein Ende setzen wollen um etwas Gutes für die Menschen zu schöpfen!

Die Redaktion

++++++++++++++

In dem Sinne! Wir freuen uns auf eure Beiträge unter radio (at) wakenews.net

Danke für eure Aufmerksamkeit!

A C H T U N G! – W I C H T I G E  I N F O R M A T I O N!

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Bereitet euch vor!


Abb.: http://wakenews.net/html/survival-rucksack.html

Über das und vieles mehr immer in der LIVE-Sendung!

Bitte, immer alle einschalten!
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Verhandlung Appellationsgericht Basel-Stadt 14.08.2019, 14 Uhr – KESB-Basel Stadt nimmt ohne akute Kindswohlgefährdung einer Mutter ihren 7 jährigen Jungen weg

13 Aug

Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News

Update: 15.08.2019

Abb.: Wake News, Interview mit Jasminka, KESV, Tim, Advocat

So erlebt am gestrigen Tage, dem 14.08.2019 in Basel-Stadt anlässlich unserer Reportage-Aufzeichnung zu der Verhandlung im Beschwerdeverfahren im Gebäude des Appellationsgericht zur Kindesentführung eines 7-jährigen von seiner hochschwangeren Mutter Anfang des Jahres 2019.

Abb.: http://behoerdenkriminalitaet.blogspot.com/2019/02/dr-stephan-wullschleger-vorsitzender.html
https://www.sp-bs.ch/mandate/richterinnen-und-richter

Ein als Präsident titulierender Wullenschleger schmetterte die Beschwerde über die Greueltaten der bewaffneten Uniformierten, die die hochschwangere Mutter bei der Entführung des 7-jährigen Jungen mit Gewalt übersäten und die hernach in einem Krankenhaus ihre Verletzungen dokumentierte, sowie die Willkürmassnahme der „STAATLICHEN“ Kinderfänger-Organisation mit Namen KESB Basel-Stadt einfach ab.

Was für ihn zählte waren die Meinung und die Aussagen der Behörden, die Menschlichkeit, die Anliegen der geschädigte und vergewaltigte Mutter, sowie die des 7-jährige Junge und dessen Wunsch zur Mutter zurückzukommen, zählten nicht. Unter dem Verschleierungsbegriff „Kindeswohl“ bedienten sich die Kinderfänger und das Firmengericht am geplanten und lang vorbereiteten Leid und schacherten der Kindeswegnahme-Industrie viele neue Aufträge und Umsätze/Profite zu.

Von wem werden diese Kosten bezahlt? Vom sog. STAAT, ein obskures Unternehmen, dass sich dazu bei den Banken das Schuldgeld leiht gegen Zinsen, gedeckt durch die verblödeten Bürgen, also den Bürgerinnen und Bürger, natürlich nicht den Millionären und Milliardären, sondern dem gemeinen Bürgervolk, denen man dann beizeiten das Fell über die Ohren ziehen wird, dem man dann Häuschen und das Vermögen wegpfänden wird, wenn es zum Zahltag kommt…
Die STAATS-Vertreter leben dabei in Saus und Braus von ihrem MAL-TUN, das nichts mit produktivem Arbeiten zu tun hat, quasi wie Maden im Speck.

Derzeit bereiten wir dazu die Interview-Film-Aufzeichnungen und die Veröffentlichung vor. Diese werden in Kürze verfügbar sein.

In der Anhimmelung der Behörden durch die Vertreter des SYSTEMs à la Wullenschleger & Co, in der Technokratie Maschine, die über dem Menschen stehen soll,  ist bereits das Ausmass des Totalitarismus unserer Gesellschaft zu erkennen.

Sendung als Videos: (folgen!)

Wake News Radio-Sendungen LIVE und aktuelle Archive:
Bitte ab sofort nur noch die neuen Wake News Radio-Stream-Links nutzen: (bitte auf link klicken zum Hören der LIVE-Sendung und der Archive!)

Audio-Player:

 

Am 14.08.2019 um 14 Uhr findet im Gebäude der Firma Appellationsgericht Basel-Stadt eine wichtige Verhandlung wegen der Willküraktivitäten der KESB Basel-Stadt statt. Wir berichteten bereits über den Fall:

Abb.: https://vugwakenews.wordpress.com/2019/06/21/brutale-entfuhrung-eines-7-jahrigen-jungen-durch-mitarbeiter-der-kesb-basel-stadt-und-bewaffneten-uniformierten-hochschwangere-mutter-wurde-verletzt/

Abb.: D&B, upik.de
https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/23/schweizer-justiz-ein-firmenkonstrukt-mit-angestellten-wake-news-radio-tv/

Es werden interessierte Prozessbeobachter eingeladen, anschliessend werden Interviews mit Wake News Radio/TV durchgeführt, wo auch andere Betroffene zu Wort kommen dürfen.

Anfahrt:
https://www.google.com/maps/place/Appellationsgericht+Basel-Stadt/@47.5822071,7.4992513,12.5z/data=!4m5!3m4!1s0x4791b9b264a3abe3:0x816a3301b90f3fdf!8m2!3d47.5549206!4d7.5917244

Hier nun die Medienmitteilung der KESV:

Medienmitteilung vom 13.08.2019
Am 14.08.2019 wird um 14h beim Appellationsgericht Basel verhandelt.
KESB-Basel Stadt nimmt ohne akute Kindswohlgefährdung einer Mutter ihren 7 jährigen
Jungen weg. Hätte die KESB Basel-Stadt zu entscheiden, würden sie nicht nur den
7jährigen vor seiner Mutter schützen, sondern auch noch das Neugeborene. Damit dies
verhindert werden konnte begab sich die Mutter zur Geburt ihres Babys ins Ausland. Das
Appellationsgericht Basel befindet morgen darüber, ob es rechtens gewesen ist, dass die
KESB der Schweizer Mutter im Spital Lugano das Kind gewalttätig entrissen hat.
Das Ganze spielte sich am 13.3.2019 im Spital Lugano ab. Eine hochschwangere Mutter begibt
sich mit ihrem 7 jährigen Jungen aufgrund von Atemnot ins Spital Lugano. Dort wird ihr 7 jähriger
Junge von einer Sozialarbeiterin der KESB, die sich als Krankenschwester ausgibt, völlig
unverhofft weggebracht. Als der Mutter dann mitgeteilt wird, dass ihr Junge weggebracht wurde
und sie nach ihm schrie, wurde sie von mehreren Polizisten festgehalten. In ihrem
hochschwangeren Zustand drücken die Polizisten die Mutter zu Boden. Eine Polizistin schlägt der
Hochschwangeren sogar mehrmals auf den Kopf und die Mutter wird in Handschellen gelegt bis
der behandelte Arzt darum bittet, dass sie damit aufhören sollen. Eine Strafanzeige gegen die
Polizei wurde dahingehend eingereicht.
Nach diesem ganzen Vorfall soll die Hochschwangere in ihrem Zustand am nächsten Tag von
Lugano nach Basel zum KESB Termin reisen. Den Akten ist zu entnehmen, dass sich die Mutter
dabei sehr vage ausgedrückt habe. Sie wurde nicht angehört sondern es wurde ihr erläutert, dass
man ihr auch noch das ungeborene Kind nehmen wird. Dabei wollte die KESB Mitarbeiterin wissen
wie die Mutter dazu steht.
Der Fall ist für die KESV skandalös, weshalb die KESV ein VETO beim Bundesamt für Justiz und
dem zuständigen Regierungsrat und bei der Bundeskanzlei eingereicht hat. Es wurde ohne akute
Kindswohlgefährdung ein Kind aus der Obhut seiner geliebten Mutter, aus einem öffentlichen
Spital, einfach so entrissen. Danach verging über ein Monat bis überhaupt ein Telefonkontakt
zwischen Mutter und Kind organisiert wurde. Dafür musste die KESV intervenieren. Auch wurde
die Wegnahme des Ungeborenen vorbereitet und hätte sich die Mutter nicht im Ausland in
Sicherheit gebracht, so würde sie jetzt auch noch um ihr neugeborenes Kind kämpfen müssen.
Viele Betroffenen klagen die menschenverachtenden kindes- und erwachsenenwohl-gefährdenden
Aktionen der Behörde, welche sich eigentlich zum Schutze der Kinder und Erwachsenen einsetzen
müsste, an. An die KESV wenden sich immer mehr Menschen die unter solchen Massnahmen und
Abläufen leiden.
Nun fordert die KESV nicht nur die sofortige Freilassung des 7jährigen Jungen sondern verlangt
vom Bund, dass er sich dafür einsetzt, dass gesamtschweizerisch Kontrollstellen geschaffen
werden, welche die Betroffenen vor solchen Übergriffen bewahren und solche Übergriffe auch
bestraft werden. Die KESV hat bisher 110 Fälle begleitet, wo erkennbar ist, dass die KESB mit
ihren Massnahmen unvorteilhaft in Menschenleben eingegriffen hat. „Die Betroffenen werden
gesundheitlich aber auch in ihrer Existenz geschädigt“, sagt Jasminka Brcina die Initiatin der
KESV. Bereits letztes Jahr wurde beim Bundesamt für Justiz auf den Fall des 10 jährigen Spiezer
Jungen aufmerksam gemacht. Mit dem Basler KESB Fall folgt nun ein weiterer ähnlich gelagerter
Obhutsentzug womit die KESV jetzt auch noch die Basler Regirung auffordert gegen solche
willkürlichen Abläufe Massnahmen zu ergreifen. KESB Betroffene welche sich von der KESB
falsch behandelt fühlen und einer Ohnmacht ausgesetzt sind können sich direkt nach der
Verhandlung morgen um ca. 17h vor dem Appellationsgericht bei der KESV melden. KESB
Betroffene können ihren Fall schildern und es besteht auch die Möglichkeit ihr Statement vor
laufender Kamera abgeben zu können. Weitere Auskünfte unter http://www.kesv.ch
Kontakt und weitere Informationen zum Fall:
KESV – Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung
Jasminka Brcina, Initiantin – Tel: 076 44 66 445, E-Mail: info@kesv.ch

als pdf zum Herunterladen:
KESV – Medienmitteilung vom 13-08-2019

Über zahlreiches Erscheinen freuen wir uns!

Die Wake News Redaktion

++++++++++++++

In dem Sinne! Wir freuen uns auf eure Beiträge unter radio (at) wakenews.net

Danke für eure Aufmerksamkeit!

A C H T U N G! – W I C H T I G E  I N F O R M A T I O N!

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https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/30/aus-dem-dunklen-in-das-helle-gemeinsam-das-dunkle-zuruckweisen-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/30/die-blutspur-der-kirche-und-die-fortfuhrung-durch-die-cabale-wahr-da-was-talk-mit-michael-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/23/schweizer-justiz-ein-firmenkonstrukt-mit-angestellten-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/18/je-harter-das-system-die-neuen-medien-blogger-und-youtuber-zensiert-um-so-starker-wird-das-erwachen-und-der-widerstand-wake-news-radio-tv/

https://vugwakenews.wordpress.com/2019/07/17/bitte-um-mithilfe-bei-der-aufklarung-des-mysteriosen-verbrechens-an-marcus-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/16/panische-umvolkung-in-vollem-gange-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/13/crazy-times-migrant-attacks-sex-orgies-war-united-we-start-roundtable-discussion-july-13-2019/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/11/kriegsgerassel-gegen-iran-umvolkungs-ergebnisse-eliten-abartigkeiten-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/09/geheimdienste-im-auftrag-der-dims-erpressung-fur-den-machterhalt-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/04/2019-das-jahr-in-dem-es-passiert-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/07/02/planen-die-dunkelmachte-ein-falsche-flagge-attentat-am-04-juli-2019-auf-die-usa-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/06/27/matrix-entblossen-intelligenter-widerstand-sand-ins-getriebe-wake-news-radio-tv/<

https://vugwakenews.wordpress.com/2019/06/21/brutale-entfuhrung-eines-7-jahrigen-jungen-durch-mitarbeiter-der-kesb-basel-stadt-und-bewaffneten-uniformierten-hochschwangere-mutter-wurde-verletzt/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/06/20/wir-menschen-im-wurgegriff-der-bankster-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/06/18/der-neuer-bundes-boogieman-und-der-geplante-us-iran-krieg-zur-freude-der-bankster-und-olster-wake-news-radio-tv/

https://artwakenews.wordpress.com/2019/06/14/einladung-kunstprojekt-wasserhusli-2019-21-06-2019-ab-20-uhr-info/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/06/13/leben-wir-in-der-spirale-des-irrsinns-team-talk-13-06-2019-wake-news-radio-tv/

https://wnanzeiger.wordpress.com/2019/06/11/ergebnis-der-1-tagung-des-obligatorischen-gerichthof-der-menschen-in-genf-07-06-2019/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/06/06/zensur-ist-in-vollem-gange-jetzt-unabhangige-kanale-unterstutzen-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/06/04/die-angst-der-mega-reichen-vor-uns-menschen-wake-news-radio-tv/

https://vugwakenews.wordpress.com/2019/06/05/will-lorrachs-ob-jorg-lutz-den-burger-nurhak-yucel-weghaben-wake-news-radio-tv/

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Brutale Entführung eines 7-jährigen Jungen durch Mitarbeiter der Kesb – Basel-Stadt und bewaffneten Uniformierten – hochschwangere Mutter wurde verletzt!

21 Jun

Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News

Interview als Videos: (folgen!)

Wake News Radio-Sendungen LIVE und aktuelle Archive:
Bitte ab sofort nur noch die neuen Wake News Radio-Stream-Links nutzen: (bitte auf link klicken zum Hören der LIVE-Sendung und der Archive!)

https://stream.wakenews.net/radio-high.mp3

https://stream.wakenews.net/radio-high.ogg

Regieren in Basel-Stadt brutale Kräfte, die Menschenrechte mit Füssen treten und unter enormer Gewaltanwendung Menschen ihrer Grundrechte berauben? So geschehen vor kurzem durch Mitarbeiter der Kesb Basel-Stadt, die einen 7-jährigen Jungen seiner hochschwangeren Mutter raubten, ohne dass irgendeine akute Gefährdung vorlag?

Die Kesb, eine nicht vom Volk gewählte Machtorganisation, die sich permanent in den Negativ-Schlagzeilen wiederfindet, setzt sich offenbar über die Verfassung, das Völkerrecht und den gesunden Menschenverstand hinweg, weshalb wir hier bei der Vereinigung gegen Ungerechtigkeiten darüber berichten müssen.

Direktor Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde

Abb.: https://patrickfassbind.ch/ueber/

Unter Leitung des Patrick Fassbend, Rotary-Mitglied und ausgebildeter Advokat, der u. a. auch bei der UBS Banken Finanzierung tätig war, betätigte sich kurz vor seinem Stellenantritt als Leiter der Kesb Basel-Stadt zuvor schon in ähnlicher Tätigkeit, wo er aber enorme Kritik einstecken musste und dann seine Zelte in Basel errichtete, kommt nun die Kesb Basel-Stadt mit ihrem eiskalten Vorgehen wieder in die Schlagzeilen mit derartiger Gewaltanwendung und Rechtebeschneidung.

mehr Infos über die Machenschaften des Patrick Fassbend:
https://www.srf.ch/news/schweiz/arena-kinderschutz-oder-behoerdenwahn

Klicke, um auf Workshop_11_Fassbind_Patrick_und_Biderbost_Yvo_Risiken_und_Nebenwirkungen_von_Vorsorgeauftraegen.pdf zuzugreifen

https://barfi.ch/News-Basel/Kesb-BS-Basel-Stadt-viel-gefaehrdeter-als-der-Aargau

Patrick Fassbind: «Dass einem der Tod gewünscht wird, gehört dazu»


https://www.rotary-club-basel.ch/fr/activities/agenda/74569/funktion-organisation-aufgabe-und-vorgehensweise-der-kesb-basel-stadt
https://www.derbund.ch/bern/kanton/mehrere-abgaenge-bei-der-kesb-fuehrung/story/22144955
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/die-dauerkritik-bringt-die-kesb-in-personalnot/story/26942245
Appellationsgericht Basel-Stadt pfeift die Kesb Basel des Patrick Fassbend zurück:
https://www.bazonline.ch/basel/land/gaell-huet-koemme-sii-mi-nid-go-hole/story/22282483

Die KESV, die sich helfend einschaltete hat hierzu eine Pressemitteilung geschrieben, die wir hiermit veröffentlichen wollen. Bitte informiert euch und eure Lieben, Familien, Freunde und Bekannte, damit dieses Kesb-Terror-Verhalten bekannt gemacht wird und ebenso Beschwerde gegen diese Machenschaften einzuleiten.

Medienmitteilung vom 21.06.2019

VETO für KESB-Betroffene

Das erste VETO der KESV wurde eingereicht:

Am 24.5.2019 hat die KESV Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung in Erlinsbach AG beim Bundesamt für Justiz, der Bundeskanzlei und dem Basler Regierungsrat Christoph Brutschin ein VETO
eingereicht. Das VETO bezieht sich auf einen Fall der KESB Basel Stadt. Dort wurde einer hochschwangeren Mutter, auf eine heimtückische Art ihr 7 jähriger Sohn entrissen. Zum Zeitpunkt des
Obhutsentzuges der KESB Basel-Stadt befand sich die werdende Mutter mit ihrem Sohn im Spital in Lugano. Siehe beigelegtes VETO.
Im Spital lag keine akute Kindswohlgefährdung vor, dennoch griff die KESB Basel-Stadt mit Unterstützung eines erhöhten Polizeiaufgebotes zu einem solch drastischen Eingriff wie den
superprovisorischen Obhutsentzug. Die hochschwangere Mutter wurde sogar dabei verletzt.
Gemäss Akten empfahl der behandelnde Arzt in Lugano, dass Mutter und Kind nicht getrennt voneinander werden und gemeinsam nach Basel zurück reisen sollten. Darauf liessen sich die aus
Basel beauftragten Sozialarbeiterinnen jedoch nicht ein und nahmen das Kind nach Basel mit. Mit dem VETO will die KESV auf missbräuchliche KESB Praktiken hinweisen und die KESB in die
Pflicht nehmen, Verbesserungen anzustreben und bei weiteren, ähnlich gelagerten Fällen korrekt zu handeln. Ein dem Kindswohl entsprechendes Handeln wäre in diesem Fall das Eingehen auf den Arzt
und nicht das plötzliche Entreissen des Kindes von seiner liebsten Mutter gewesen.
Als Initiantin der KESV ging Jasminka Brcina am 30.5.2019 mit grosser Hoffnung an das erste Gespräch nach VETO zur KESB Basel-Stadt und war danach sehr ernüchtert. Erreichen konnte sie
lediglich, dass die Mutter endlich, nach mehr als 2 Monaten, jeweils 1x wöchentlich mit ihrem Jungen telefonieren kann. Obwohl die KESB Mitarbeitende des Spruchkörpers 1x wöchentliche Anrufe auch zu
wenig fand, wurde keine passende Regelung veranlasst. Es wurde an den Beistand verwiesen, wo man erfolglos immer wieder um Zustimmung betteln muss. Es ist verheerend, dass an der Stelle wo
Kindesschutz so hoch gepriesen wird, sich niemand um eine Änderung bemüht. Da keine rechtliche Grundlage besteht, der Mutter die Kontakte für die restlichen Tage zu unterbinden ist das alles nur eine
Schikane.
Sehr viele KESB-Betroffene leiden unter den Folgen unnatürlicher Einschränkungen und ungerechtfertigter Kindeswegnahmen und sind im Umgang mit den eingestetzen Akteuren des Kindesund
Erwachsenenschutzes einer grossen Willkür ausgesetzt. Die KESV – Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung in Erlinsbach AG, welche Betroffene in ihren Verfahren begleitet
und unterstützt, sieht eine grosse Schwäche in den Prozessen. Die zuständigen Behörden haben oft ein völlig voreingenommenes, falsches Bild, von den jeweiligen Betroffenen die bei der KESV Hilfe
suchen. Das führt zu Fehlentscheiden, oft sogar zu sehr schwerwiegenden, wie eben auch im aktuellen Fall, wo ein 7 jähriger Junge – ohne Anhörung – aus der Obhut der Mutter entrissen wurde und dabei ein
grösseres Leid erfährt als wovor die Behörden den Jungen zu bewahren scheinen.
Die Mutter hat nun reagiert und ihr Neugeborenes in einem fremden Land zur Welt gebracht. Während die Beschwerde zum Fall jetzt am Basler Appellationsgericht liegt werden gleichzeitig Gespräche mit
dem Bundesamt für Justiz geführt, wie solche Fälle in Zukunft verhindert werden können.

Kontakt:
KESV – Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung
Jasminka Brcina, Initiantin
Tel: 076 44 66 445
E-Mail: info@kesv.ch
https://www.kesv.ch/

Zum Herunterladen als PDF-Dokument
Medienmitteilung vom 21-06-2019

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In dem Sinne! Wir freuen uns auf eure Beiträge unter radio (at) wakenews.net

Danke für eure Aufmerksamkeit!

Abb.: https://mywakenews.wordpress.com/2018/07/28/wir-sammeln-fur-diese-neue-studiokamera-bitte-helft-uns-dabei-vielen-dank-wake-news-radio-tv/

Hier nun bitten wir um eure Hilfe und Unterstützung!

Kontakt: redaktion@wakenews.net

A C H T U N G! – W I C H T I G E  I N F O R M A T I O N!

AB SOFORT! Bitte nur noch Bargeld zwecks Unterstützung an uns senden (gern als Einschreiben), eingewickelt in Alufolie an Verein zur Förderung internationaler freier Medien c/o D. Hegeler, Postfach 267, CH-4005 Basel
und/oder via PayPal: redaktion@wakenews.net

Bereitet euch vor!


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Über das und vieles mehr immer in der LIVE-Sendung!

Bitte, immer alle einschalten!
http://wakenews.net/html/wake_news_radio.html

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immer am letzten Dienstag von 16 – 17 Uhr !
LIVE-Talk – Sendeformat mit Moderator Michael
Wa(h)r da was?

Michael moderiert eine einstündige Sendung auf Wake News Radio/TV monatlich, wo  über geistige, spirituelle, mythologische und andere Themen diskutieren wird.

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https://musicwakenews.wordpress.com/

immer am letzten Freitag des Monats von 19 – 20 Uhr !
LIVE-Music Channel mit Moderator Martin
Schlaf-Stopp

Martin (+Vanessa) moderieren eine einstündige Sendung auf Wake News Radio/TV im Wake News Music Channel monatlich, wo über musikalische, politische, gesellschaftliche und andere Themen diskutieren wird.

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Detlev immer am Dienstag und Donnerstag.
Bitte alle einschalten!
Beginn der Sendungen immer Dienstag, Donnerstags ab 16 Uhr LIVE

http://wakenews.net/html/wake_news_radio.html Wake News Radio – Stream
(nur deutschsprachige Sendungen)

http://wakenews.net/stream/radio-high.mp3.m3u

Wake News Radio logo 1

Stream auf yoice.net

http://www.yoice.net/wake-news-radio/

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und

Rheingold_Tauschmittel_Webseite

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…auch gleich hier rechts oben auf der Seite:

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von Künstlern, Bands, DJs,
die ihre Musik bei uns spielen lassen möchten,
Gema-frei und nicht System-abhängig:

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Warum wurde die Webseite von Wake News:
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Bitte verlinkt unsere Seite bei euch oder helft uns unsere Infos zu verteilen,
z. B. mit einem Aufkleber (Folie), hier sind die Vorlagen:
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Wake News TV-/Video-Kanal

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Unser Neuer TV-Video-Kanal Wake News TV in Island
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SYSTEM-STAATS-PROPAGANDA gegen aufweckende Medien

Standort der Bundes-/Mossad-/Geheimdienst-Trolle auf Berliner Terrain, die sich selbst als “Reichsdeppen” bezeichnen und den Auftrag haben aufklärende Medien und Blogbetreiber in den Schmutz zu ziehen:

https://mywakenews.wordpress.com/2015/06/28/wake-news-ist-nicht-kommerziell-sondern-ein-non-profit-projekt/

https://mywakenews.wordpress.com/2015/06/25/geheimdienst-unterstutzte-betrugergruppe-diffamiert-derzeit-wake-news-und-detlev/

Standort eines Diffamierungs-Blogs in Berlin

grimms-maerchen-verfassungsschutz-kontra-reichsbuerger

Aus aktuellem Anlass wegen der anhaltenden Verleumdungs-/Propaganda-Kampagne des Bundes: Es könnte aus Grimms Märchen stammen – Verfassungsschutz kontra Reichsbürger
https://mywakenews.wordpress.com/2012/02/19/verfassungsschutz-kontra-reichsburger/

das-bundes-grusel-maerchen-vom-reichsbuerger

Abb.: https://mywakenews.wordpress.com/2016/10/25/das-bundes-grusel-marchen-vom-reichsburger-wake-news-radiotv/

https://mywakenews.wordpress.com/2016/10/29/irgendetwas-stimmt-hier-nicht-fur-wen-arbeitet-stephan-kramer-prasident-des-thuringer-verfassungsschutz/

https://mywakenews.wordpress.com/2016/01/04/brandenburgs-hatz-auf-reichsburger-wake-news-radiotv/

https://mywakenews.wordpress.com/2016/11/24/regionaler-reichsburger-journalist-kristian-schulze-ard-mdr-betreibt-volksverdummung/

https://mywakenews.wordpress.com/2017/04/06/verfassungs-schutz-firma-sonnenstaatland-diffamierungsabteilung-amadeu-antonio-stiftung/

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Sendungs-Links (ohne Gewähr auf Richtigkeit, diese Infos müssen nicht die Ansichten von Wake News vertreten!)

http://wakenews.net/html/news.html

Die vergriffenen Bücher des anthroposophischen Autor Siegfried Werner Munk

1.) „Michael (Erzengel) gestern und morgen und 2.) „Frage an Christian Rosencreutz“.

Hier könnt ihr diese Bücher beziehen:

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Alexander Munk
Waiblinger Straße 20
71384 Weinstadt
E-Mail: s.w.munk@web.de
Tel: 07151/9456222
Mobil: 0049 177 5240675

https://wakenews.tv/watch.php?vid=43c3851ce

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Weitere Links:

https://mywakenews.wordpress.com/2019/06/20/wir-menschen-im-wurgegriff-der-bankster-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/06/18/der-neuer-bundes-boogieman-und-der-geplante-us-iran-krieg-zur-freude-der-bankster-und-olster-wake-news-radio-tv/

https://artwakenews.wordpress.com/2019/06/14/einladung-kunstprojekt-wasserhusli-2019-21-06-2019-ab-20-uhr-info/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/06/13/leben-wir-in-der-spirale-des-irrsinns-team-talk-13-06-2019-wake-news-radio-tv/

https://wnanzeiger.wordpress.com/2019/06/11/ergebnis-der-1-tagung-des-obligatorischen-gerichthof-der-menschen-in-genf-07-06-2019/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/06/06/zensur-ist-in-vollem-gange-jetzt-unabhangige-kanale-unterstutzen-wake-news-radio-tv/

https://mywakenews.wordpress.com/2019/06/04/die-angst-der-mega-reichen-vor-uns-menschen-wake-news-radio-tv/

https://vugwakenews.wordpress.com/2019/06/05/will-lorrachs-ob-jorg-lutz-den-burger-nurhak-yucel-weghaben-wake-news-radio-tv/

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