In unglaublicherweise werden Menschen auf dem Gebiet des Bund behandelt. Fast schon wie ein Schreckensgebiet stellt sich das von den alliierten Besatzern, dem US-Regime, künstlich erschaffene Bundesland Hessen dar, in dem ein Mensch nichts gilt, sich BAR-Richter über das Menschenrecht, die eigenen Gesetze, die sich sich gegeben haben, hinwegsetzen, keine Bestallungsurkunde, kein alliierte Genehmigung in Form eines Tagesbefehl vorlegen können, das kann man allerorts feststellen.
Ein sich als stellvertretenden Bürgermeister, Stabsleiter für den in Deckung gegangenenen Bürgermeister MICHAEL HEIL darstellenden Vize, Gehrhard Bönninghaus, der sich als Magistrats-Verantwortlicher der Firma Magistrat der Stadt Oestrich-Winkel mit einer Privatarmee, der ORDNUNG-POLIZEI über Recht und Ordnung stellt. Quasi in 3-er Funktion, sowohl Legislatur, Judikative und Exekutive spielt, ohne seine Taten verantworten zu wollen.
Ebenso brutal stellt sich die hessische POLIZEI dar, die in mittelalterlicher Weise unschuldige Menschen, die wegen einer Lappalie (= 100 Euro) festgenommen wurden, foltert!
Keiner der angeblich hoheitlich tätigen Behörden-PERSONEN kann und will sich für sein Tun verantworten, es wird keine Antwort gegeb, sondern nur geschadet. Ob das gut gehen wird?
Hier die unglaublichen Aussagen dieser verantwortlichen Leute, hier des angeblichen Oberstaatsanwalts Heymann des Generalstaatsanwalts (politische Funktion) Hessens:
Macht euch selbst ein Bild – das ist der Zustand in dem Besatzungsgebiet der Alliierten, der Hochburg der Rothschild-Familie in Hessen!
Hier nun bitte ich um eure Hilfe und Unterstützung!
Es stehen jetzt einige juristische Auseinandersetzungen für :Detlev in der Schweiz an, da er sich gegen Verleumdungen der Fake News – Medien, sowie Ämter und Behörden-Mitarbeiter, sowie ausländische Geheimdienstableger zur Wehr setzt.
Kontakt: redaktion@wakenews.net
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Euer Wake News – Team
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Wieder wird deutlich, welchem Wahnsinn Menschen im Bund ausgesetzt sind. In der Firma Sachsen wird täglich TERROR gegen Menschen ausgeübt wie dieser Bericht aus Dresden/Sachsen wieder einmal deutlich macht.
So erhielten wir erneut einen Hilferuf wie schon im letzten Jahr.
Hallo Detlev, hier ist Anett und Familie aus Dresden,
du erinnerst dich Kinderraub Dresden, Trockener Hungerstreik vom 01.-11. August 2017? Wir brauchen mal wieder deine Unterstützung. Dies passt doch wie die Faust aufs Auge für deine Initiative Ich bin Mensch und keine Person.
Hier geht es um Leben und tot! Keiner weiß von nichts, alle machen aus panischer Angst trotzdem mit und die Verantwortung wird von A nach B nach Mord geschoben!
Erneuter TROCKENER Hungerstreik unseres Familienvaters in der JVA Dresden.
Seit der Abholung keine Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme!
Am 19.01.2018, in der Zeit zwischen 9:00 – 9:30 Uhr erfolgte eine erneute Gefangennahme und Verschleppung des 4–fachen Familienvaters, durch Stürmung des SEK`s.
Ausweisdokumente sind nicht vorhanden, es konnte ihn niemand identifizieren. Sie haben mal wieder den einzigen männlichen Menschen auf diesem Grundstück mitgenommen. Unser Vater wurde laut SEK, sie wussten es selber nicht wirklich, wahrscheinlich in die JVA Dresden verschleppt.
Keiner konnte uns sagen warum, das einzige was sie uns sagten war: „Es liegt ein Haftbefehl vor“, niemand wusste Bescheid und wir haben den Haftbefehl natürlich nicht zu Gesicht bekommen, es wurde uns untersagt ihn zu sehen.
Alle Beteiligten wissen, dass er bei einer erneuten Inhaftierung in den sofortigen trockenen Hungerstreik tritt, das heißt Flüssigkeits- und Nahrungsverweigerung. Kurz vor dem gemeinsamen Frühstück haben sie ihn gewalttätig aus seinem zu Hause entführt, er hat also seit dem letzten Abendessen weder was gegessen noch getrunken.
Dies tat er vom 01.- 11. August letzten Jahres schon einmal und wäre dabei fast gestorben. Damals wurde er wegen einer angeblichen „Beleidigung“ inhaftiert und nach 10 Tagen und Nächten im trockenen Hungerstreik wieder frei gelassen.
Er macht dies nicht, weil er Spaß daran hat oder sterben will sondern, weil man sich anders nicht mehr gegen die Verbrechen des „Staates“ wehren kann.
Wir sind friedliche Menschen die niemandem einen nachweislichen Schaden zugefügt haben, außer die Wahrheit zu sagen und dies ist ein drastischer Unterschied.
Allerdings haben wir bis heute keine substanziellen Informationen auf unsere Fragen erhalten, sondern, es wird versucht alles zu vertuschen!
24.01.2018
Sehr geehrter Herr Hegeler,
aus datenschutzrechtlichen Gründen kann Ihnen zu einzelnen Gefangenen keine Auskunft erteilen werden. Ich bitte Sie insoweit um Verständnis.
Allgemein kann ich Ihnen mitteilen, dass die Gefangenen im sächsischen Justizvollzug medizinisch versorgt werden, entsprechend der Standards der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 63 SächsStVollzG).
Im Falle einer schweren Erkrankung werden die Angehörigen unverzüglich informiert werden (§ 69 SächsStVollzG). Dies erfolgt in der Regel in postalischer Form.
Auszug: § 1 Freiheit der Presse. (1) Die Presse ist frei. Sie unterliegt nur den durch das Grundgesetz zugelassenen Beschränkungen. Gesetzen, die für jedermann gelten, ist auch die Presse unterworfen.
(2) Eine Zensur findet nicht statt. Sondermaßnahmen jeder Art, die die Pressefreiheit beeinträchtigen, sind unzulässig. §§ 25 und 27 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) vom 30. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 291) finden keine Anwendung.
(3) Berufsorganisationen der Presse mit Zwangsmitgliedschaft und eine mit hoheitlicher Gewalt ausgestattete Standesgerichtsbarkeit der Presse sind unzulässig.
§ 2 Zulassungsfreiheit. Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes der Presse bedarf keiner eigenen Zulassung.
§ 3 Öffentliche Aufgabe der Presse. (1) Die Presse dient dem demokratischen Gedanken im Sinn des Grundgesetzes.
(2) Die Presse erfüllt dadurch eine öffentliche Aufgabe, indem sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.
(3) Die Presse ist gehalten, die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe nach den Absätzen 1 und 2 nicht durch Belastungen aus der Vergangenheit zu gefährden.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht an personenbezogenen Daten interessiert sind, sondern an dem Schicksal des Menschen, dem Familienvater der Freien Familie Dresden. Insbesondere dessen Gesundheitszustand, den Festnahme- und Inhaftierungsgründen und dem Wohlergehen in Ihrem Unternehmen. Ebenso wollen wir erfahren, weshalb die Familie des bei Ihnen Inhaftierten Familienvaters offenbar keine Auskünfte erhält. Die Gründe dafür erschliessen sich uns nicht. Handelt es sich um eine politische Inhaftierung? Diesbezüglich verweisen wir auch auf alarmierende Nachrichten zum Demokratiezustand in der Bundesrepublik Deutschland: Deutschland rutscht im Demokratieindex ab http://www.t-online.de/digital/internet/id_83064274/deutschland-rutscht-im-demokratieindex-ab.html
Für eine rasche Antwort danken wir Ihnen. Unsere Veröffentlichung dazu erfolgt am Donnerstag, den 25.02.2018!
Subject: AW: Zu ihrer Info! EILT! Dringende Presseanfrage wg. Inhaftierung des Familienvater der Freie Familie Dresden, trockener Hungerstreik – bitte entsprechend weiterleiten!
Sehr geehrter Herr Hegeler,
danke für Ihre Anfrage. Diese wurde uns zuständigkeitshalber durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz übermittelt.
Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, bitten wir zunächst um die Übersendung eines gültigen Presseausweises.
Gern können Sie diesen einscannen und an mich versenden. Bitte benennen Sie dabei auch die ausstellende Organisation.
Vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, dass aus Gründen des Datenschutzes keine personenbezogenen Informationen veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Kirsten
Diplom-Soziologin | Vollzugsabteilungsleiterin C3
_______________________________________________________________________
JUSTIZVOLLZUGSANSTALT DRESDEN
Hammerweg 30 | 01127 Dresden
Tel.: +49 351 2103-114 | Fax: +49 351 2103-119 anja.kirsten@jvadd.justiz.sachsen.de | www.justiz.sachsen.de/jvadd
Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
Von: Freie Familie Dresden [mailto:drewizjenny@gmail.com] Gesendet: Montag, 22. Januar 2018 10:03 An: Presse – SMJ – Justiz Sachsen Betreff: Zu ihrer Info! EILT! Dringende Presseanfrage wg. Inhaftierung des Familienvater der Freie Familie Dresden, trockener Hungerstreik – bitte entsprechend weiterleiten!
Aufgrund öffentlich vorliegenden Interesses bitten wir Sie um sofortige Stellungnahme zu den Vorgängen rund um den Trockenen Hungerstreik des Dresdner Familienvaters seit dem Freitag, 19.01.2018 ab 9.30 Uhr in der JVA Dresden.
Wir wollen in der kommenden Woche über diesen Fall ausführlich in unserer LIVE-Sendung berichten und bitten Sie daher um kurzfristige Stellungnahme zu dem folgenden Fall, sowie um weitere Kontaktangaben zu den verantwortlichen Stellen, die für diese Angelegenheit zuständig sind.
Hintergrund:
Die Familie wurde am 19.01.2018 in der Zeit zwischen 9:00 – 9:30 Uhr aus dem Grundstück Stephensonstraße 21 in DD in ihrem Zuhause mit ihren 4 Kinder, von vermummten schwerbewaffneten Personen (wollten sich nicht ausweisen) überfallen. Auf mehrmalige Nachfrage konnte kein Einsatzleiter vor Ort gefunden werden. Es wurde nach Angabe der Familie diesen als Familienmitgliedern verwehrt den angeblichen Haftbefehl einzusehen um den Grund dieser gewaltsamen Festnahme zu eruieren. Ein zuständiger Richter konnte der Familie nicht genannt werden. Spätestens seit den ungeheuerlichen Vorgängen vom 1. August bis 11. August 2017 in ähnlicher Angelegenheit, in der JVA Dresden und JVA Leipzig, sollten alle Beteiligten verstanden haben, was es bedeutet, wenn ein Hungerstreikender 11 Tage lang nichts zu Trinken und zu Essen.zu sich nimmt.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Kooperation im Dienste der Öffentlichkeit. Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich alle Presseanfragen/-auskünfte veröffentlichen. Nur der Ordnung halber verweisen wir auf die gültige Pressefreiheit und die Verpflichtung von Behörden gegenüber der Öffentlichkeit, im öffentlichen Interesse befindliche Angelegenheiten, die von Steuern gezahlt und von Bürgern durch ihre Beiträge finanziert werden, nachvollziehbar offen zu legen.
Um eine zeitnahe Antwort bis spätestens 24.01.2018 wird gebeten.
Insbesondere steht die JVA Dresden wegen mangelhafter medizinischer Versorgung der darin eingesperrten Menschen in der Kritik, erst kürzlich verstarb ein Eingesperrter wegen mangelhafter medizinischer Versorgung.
Am 07.07. kam es in der JVA Dresden zu einem Todesfall. Laut unseres JVA Sprechers David Scholz handelte es sich dabei um Ronny L. (41), der eine Geldstrafe nicht zahlen konnte und noch 14 Tage Haftzeit zu absolvieren hatte. Bereits am Vortag, Donnerstag den 06.07., soll er wegen Schmerzen im Brustbereich beim Anstaltsarzt gewesen sein. Dieser konnte jedoch nichts feststellen.
Ganz in vorderster Reihe in der Verantwortung für diese TERROR-Aktion gegen Menschen, hier den Familienvater stehen im Moment der Anstaltsleiter der JVA Dresden, Jörn Goeckenjan, sowie die Anja Kirsten, Diplom-Soziologin.
Die Familie des Familienvaters aus Dresden hat immer noch keine Informationen vorliegen, weswegen der Familienvater und die Familie überfallen wurden, noch haben sie Kontakt zu dem eingesperrten Menschen, der sich im trockenen Hungerstreik befindet.
Die Freie Familie Dresden bedankt sich schon jetzt für eure Unterstützung!
Ebenso werden wir heute über die letzten Ereignisse in unserer Matrix sprechen, die ungeheuren Verbrechen der SYSTEMlinge an uns Menschen und an der Erde.
T-Shirts von Wake News: Ich bin Mensch und keine PERSON
Abb.: Wake News
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Abb.: Collage aus Wake News Reportage-Bildern, Internet
SONDERBERICHT Wake News Reportage Grund- und Menschenrechtsverletzungen in Lörrach, als Video
Wir sind dabei ein lange gehütetes Geheimnis – mit vielen anderen zusammen – zu lüften. Aus diesem Grund sind wir – investigative Aktions-Journalisten – daran, die Machenschaften einiger Weniger zu Lasten der Menschen, der Bevölkerung aufzuzeigen und mitzuhelfen diese Missstände zu beseitigen. In dieser – in der Folge als Fallstudie (Case Study) zu bezeichnenden „Zwangsräumung“ – stellte sich Alwin Hegeler (Sohn von Detlev), in der Folge genannt „Alwin H.“ bereitwillig als Betroffener zur Verfügung, obwohl dies natürlich jede Menge Unannehmlichkeiten, Drangsalierung, Entbehrung und Leid bedeutet quasi als Beispiel um nachzuweisen wie das System zusammenarbeitet, sich gegen die Mehrzahl der Menschen verschworen hat um diese gnadenlos auszubeuten und zu versklaven. Dabei ist seine Situation nicht gestellt oder ähnliches, sondern er befindet sich in derselben Lage wie Millionen anderer in der BRD, die täglich zu überleben versuchen mit einem brutalen System der Sozialunterdrückung durch den Firmenkomplex Bundesrepublik Deutschland und deren Eigentümern. Er versucht sich zur Zeit selbst ein Einkommen zu verschaffen, aber wird in diesem Vorhaben vollständig unnötigerweise von den sog. „Behörden“ gehindert, man nimmt ihm Lebensgrundlage, Strom, Wohnung weg und lässt ihn so in einer ungeheuren Lebenssituation einfach hängen, gar scheint es mit Absicht so zu sein.
Abb.: Wake News, Internet
Im Rahmen unserer Berichterstattung: „Wahljahr 2013 – Was wählen Sie – einen Staat oder eine Firma?“ decken wir peu á peu (Stück für Stück) zusammen mit vielen anderen die Jahrzehntelange Täuschung durch Politiker, „Behörden“ und anderen Diensten der BRD (Bundesrepublik Deutschland) auf, die dem Volk, der Bevölkerung auf diesem Teil des deutschen Bodens weismachen, es handele sich bei der BRD um einen souveränen Staat bzw. um Amtshandlungen hoheitlicher Stellen, wenn wir z.B. bewaffnete Uniformierte sehen, die wie Polizisten aussehen und sich so kleiden, aber in Wahrheit allenfalls eine private Sicherheitsfirma mit geleasten Fahrzeugen (silbrig-blau), der Aufschrift „POLIZEI“, einer beim Deutschen Marken- und Patentamt geschützten Wortmarke der Fa. „FREISTAAT BAYERN“, vertreten durch den „INNENMINISTER des FREISTAAT BAYERN“ (Umsatzsteuer-Ident-Nr. DE 811335517 (gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz), Handelsregisternummer DUNS-Nr. 551217537) mit der Registrierungsnummer dort: Marke 30243782, http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/302437827/DE
sind und dieses kommerziell nutzen.
So auch hier in dem sog. Bundesland „Baden-Württemberg“, das – wie jeder selbst recherchieren kann, ebenso als Firma registriert erscheint mit der DUNS-Nr. 331011754, im südlichen Baden, dem Landkreis Lörrach, ebenso als Firma registriert (DUNS-Nr. 341493593), der Stadt Lörrach als Firma (DUNS-Nr. 341083165), sowie der lokalen sog. POLIZEIDIREKTION LÖRRACH, eine Firma (DUNS-Nr. 506673131).
Nachdem Alwin H. mittels diverser Widersprüche, Einsprüche, Verfahren uvm. versuchte die Aufnahme der Zahlungen wieder zu erreichen – um überleben zu können – nutzte dieses nichts und er musste irgendwie versuchen mittels der Hilfe von anderen Menschen, die sich menschlich verhalten, diese Zeit zu überstehen, da sämtliche lebenserhaltenden Zahlungen durch die Firma Jobcenter Landkreis Lörrach (DUNS-Nr. 342598626), unter der Leitung des Geschäftsführers Jürgen Albrecht, http://www.jobcenter-loerrach.de/ boshaft und Grund- und Menschenrechtswidrig, verweigert wurden!
Nachdem nun der sog. Eigentümer (wir haben bislang keinen Beweis vorliegen, dass ihm die Liegenschaft wirklich gehört) mittels eines sog. Anwaltes aus Lörrach, Herrn Lorenz Brantner, Turmstr. 2, 79539 Lörrach, http://brantner-lorenz-rechtsanwalt.de/ eine sog. Räumungsklage beim „Amtsgericht Lörrach“ einbrachte, die – wie wir inzwischen wissen – offenbar in Abwesenheit als sog. „Versäumnisurteil“ erging, einer „Richterin Dr. Reupert“ am „Amtsgericht Lörrach“ (das Schreiben konnte ich einsehen, es fehlte jegliche Unterschrift und es waren weitere Formfehler zu finden) von der Alwin H. aber erstmals erfuhr als beigefügtes Schreiben einer sog. „Obergerichtsvollzieherin Philipp beim Amtsgericht Lörrach“ auftauchte. Wie man wissen sollte sind diese sog. „Gerichtsvollzieher“ keine hoheitlich handelnden Beamten wie sie den Anschein erwecken, sondern sie sind gemäss § 51 a GVO (Gerichtsvollzieherordnung) seit dem 01.08.2012 selbständige (auf eigene Rechnung) Kopfgeldjäger und Unternehmer, wobei gemäss Art. 33 Abs. 4 GG (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) keinem in Gewinnerzielungsabsicht handelnden Unternehmer hoheitliches Handeln, auch nicht auf dem Wege eines Beleihungsaktes übertragen werden kann und darf!
Um aber einmal zu sehen, ob und in welchem Umfang der Geschäftsvorschlag von Frau Philipp sinnvoll war einen sog. „Räumungsschutzantrag“ beim „Amtsgericht Lörrach“ zu beantragen versuchte dieser diesen Weg: Alwin AGLÖ Räumungsschutz11.06.2013.
Frau Philipp, Unternehmerin antwortete nach dem o.a. Schreiben überhaupt nicht mehr, das „Amtsgericht Lörrach“ ereilte sich, ohne auf die vorgebrachten schweren Grund- und Menschenrechtsverletzungen, hier vor allem die drohende Obdachlosigkeit einzugehen, in Form einer Frau Stiegeler, Justizhauptsekretärin, sowie einer Rechtspflegerin Scholler, nicht unterschrieben und vollständig formfehlerhaft als „unbegründet“ zurückzuweisen.
Rechtsbelehrung: Beschlüsse/Urteile, rechtsgültige Unterschriften
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)
Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig: „Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 -VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 -VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 -III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 -VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)
Vollstreckungstitel von Gerichtsvollziehern oder Haftbefehle ohne eigenhändige Richterunterschriften sind rechtsunwirksam! Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift NICHT durchgeführt werden!
„Paraphen“ (Handzeichen) sind keine rechtsgültigen Unterschriften !
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens -sogenannte Paraphe -anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs -BGH -vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift -NJW -1967, 2310)
Daraufhin nun wollten wir einmal sehen in welcher Form die hier gesetzwidrige, formfehlerhafte und Grund- und menschenrechtswidrige Zwangsräumung vor sich gehen sollte. Und das Ergebnis: Verheerend!
Mit unglaublicher brutaler, ausartender Art unter Befehl der örtlichen Machthaber, hier in Person Michael Gehri, Direktor der Fa. POLIZEIDIREKTION LÖRRACH,
rückten schliesslich ca. 20 bewaffnete Uniformierte mit ihren „Dienstfahrzeugen“ in silbrig-blauer Beschriftung und Blaulicht an, neben der Unternehmerin Frau Philipp, der Maklerin Frau Wassmer und dem Lorenz Brantner, seines Zeichens Rechtsanwalt an um gegen alle Gesetze und Rechte, die sowohl der Mieter Alwin H., die Presse, die geladenen Gäste haben zu verstossen, ohne sich vorschriftsgemäss auszuweisen, nur einer zeigte einen Dienstausweis der Fa. POLIZEIDIREKTION LÖRRACH mit dem Firmen Logo der Fa. Baden-Württemberg vor, keiner hatte einen Amtsausweis, Frau Philipp trug einen Dienstausweis, den sie aber nicht leserlich zeigte und wieder schnell zurückzog und ohnedies ständig versuchte ihr Gesicht zu verdecken.
Die bewaffneten Uniformierten nötigten in Folge in privaten Räumlichkeiten die Anwesenden ihre Ausweise vorzuzeigen, obwohl überhaupt kein Anlass dazu bestand, da die meisten überhaupt nichts mit dieser Zwangsräumung zu tun hatten, sondern nur als Zuseher der Reportage von Wake News geladen waren, dann begannen die bewaffneten Uniformierten mit Gewalt gegen die Anwesenden vorzugehen, behinderten die Presse und die anderen am Fotografieren, am Filmen und am Aufnehmen der schrecklichen Grund- und Menschenrechtsverletzenden Vorgehensweise, taten einer zierlichen Frau zu Dritt (!) Gewalt an, sie wurde beinahe eine Treppe hinunter gestossen, einem Anwesenden, der hier nur friedlich miterleben wollte, was bei dieser Aktion alles abläuft, Herr Martin Deschler wurde erniedrigend festgehalten, gefoltert, mit Gewalt festgenommen, vor das Haus geschleppt, dann von 5 (!) bewaffneten Uniformierten bei Regen auf die Kopfsteine vor dem Haus gedrückt mit Knie im Rücken, Beine verdreht, auf dem Rücken mit Handschellen gefesselt und dann von einem besonders brutalen, sadistischen bewaffneten Uniformierten mit Kahlkopf mit seinen Dreckstiefeln auf den Kopf getreten und heruntergedrückt, obwohl er überhaupt nichts gemacht hatte!!! Da die bewaffneten Uniformierten des Herrn Michael Gehri unter lokaler Federführung der sog. „Einsatzleiter“, einem Herrn Uwe Sonntag (der mit den sehr kurzgeschorenen Haaren) und einem Herrn Taminé (Dienstältester mit dunklen Haaren) alles unternommen hatten uns am weiteren Filmen zu hindern unter Androhung der Konfiszierung aller Film- u. Fotogeräte, haben wir in einer Collage die Szene festgehalten, die Aktion kann von allen Anwesenden bezeugt werden!
Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News
Selbstverständlich werden nunmehr die Verantwortlichen dieses Terrors gegen die Menschlichkeit, die Aushebelung der Grund- und Menschenrechte zur Verantwortung gezogen! Es werden die bereits schriftlich und mündlich angekündigten Strafanträge innerhalb der Fa. BRD, sowie ausserhalb beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, sowie die entsprechenden Klagen beim EUGH eingereicht, sowie die schriftlich und mündlich vorgetragenen konkludenten Schadensersatzvereinbarungen zugesandt bzw. umgesetzt, alle haften individuell privat!
Herr Michael Gehri: Treten Sie mit sofortiger Wirkung zurück – Sie sind für die Menschen hier untragbar und nehmen Sie ihre gewaltbereiten Schläger/Schlägerinnen gleich mit!
Die Steuerzahler wollen und sollen keinen Terror auf eigenem Boden bezahlen! Infos gehen nicht nur an die Öffentlichkeit, Presse, Menschenrechtsinstitutionen, den Menschenrechtsbeauftragten des „Deutschen Bundestages“, den Menschenrechtsbeauftragten der BRD, den UN-Menschenrechtsrat in Genf, sondern auch an die Finanzaufsicht, den Bund der Steuerzahler!
Wir halten euch alle hier auf dem Laufenden!
Wehret den Anfängen! Über das und vieles mehr diskutiert Detlev in der Sendung. Bitte alle einschalten! 09.07.2013, 16 Uhr LIVE
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Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren
im Rahmen unserer Berichterstattung „Wahljahr 2013: Was wählen Sie – Eine Firma oder einen Staat?“ über die BRD, Baden-Württemberg und speziell Lörrach möchten wir eine Reportage in Lörrach am 03.07.2013 ab 07:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr durchführen. Anlass sind Berichte über Grund- und Menschenrechtsverletzungen in Lörrach und anhand eines angekündigten Zwangsräumungstermines einer Wohnung eines Betroffenen, dem durch 100%-Sanktionen der Fa. Jobcenter Lörrach sämtliche Bezüge des Grundbedarfs zzgl. Miet- und sonstigen Kosten gestrichen wurden und er daraufhin eine fristlose Kündigung erhielt, die am 03.07.2013 ab 07:30 Uhr in Form einer Zwangsräumung umgesetzt werden soll, obwohl er diesen Räumungsbeschluss als rechtsungültig erkannt hat und auch vom „Amtsgericht“ Lörrach wiederum die Verletzung seiner Grund- und Menschenrechte in der Zurückweisung seines Räumungsschutzantrages durch rechtswidrigen Beschluss einer „Rechtspflegerin“ monierte und dem bislang nicht abgeholfen wurde, werden wir diese deutlich machen. Eine solche angekündigte Zwangsräumung führt bei dem Betroffenen zu einer Grund- und Menschenrechtsverletzenden Obdachlosigkeit mit den entsprechenden Folgen für seine Existenz, seiner Würde uvm.!
Diese Zwangsräumung gibt Anlass zu einer LIVE-Aufzeichnung und Reportage über die aktuellen Grund- und Menschenrechtsverletzende Vorgehensweise von sog. Justiz, Gerichtsvollziehern, POLIZEI, Ämtern, Behörden usw. der Fa. Stadt Lörrach, die allesamt bislang übrigens den Nachweis Ihrer Amtsgewalt schuldig geblieben sind.
Dem Direktor der Fa. POLIZEIDIREKTION LÖRRACH wurde am 22.06.2013 bereits eine Presseanfrage in dieser Angelegenheit zugestellt, die von diesem allerdings nicht beantwortet wurde! (Kopie s. Anl.)
P.S. Bitte beachten Sie, dass wir ebenso die Direktionen der anderen Institutionen wie Amtsgericht Lörrach, Landratsamt Lörrach, Baden-Württemberg und Bundesregierung dazu anschreiben, sowie eine Information an den UN-Menschenrechtsrat in Genf weiterleiten werden!
Anlagen zur Info: Anfahrtskizze Presseanfrage an Polizeidirektion Lörrach, Anschreiben ohne Anlagen anbei in Kopie PolDirLÖ22.06.2013
Abb.: (zum Vergrössern anklicken!)
Wehret den Anfängen!
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