In dieser Sondersendung geht es wieder einmal um Machenschaften in Lörrach, einer Kleinstadt im Südwesten des Bund, die immer wieder auffällig ist wegen der Grund- und Menschenrechtsverletzungen.
Abb.: nurak Sicherheitsfirma
In dem Interview erzählt uns der Mensch nurak wie er von den lokalen „Ämtern“ und „Behörden“ in seiner Existenz bedroht ist und darunter auch seine ganze Familie finanzielle Nachteile und andere Notlagen erleiden muss.
Abb.: nurak
Die Stadt Lörrach im Landkreis Lörrach wurde Nurak, einem ausgebildeten Kampfsportler, Security-Firmenchefs und aufgewachter Mensch, der mit seinen Behandlungsmethoden leidenden Menschen Erleichterung durch Massagen und anderen Energie-Austausch-Massnahmen verschaffen kann.
Abb.: nurak
Nurhak ist überall bei seinen Kunden, Vereinskollegen, Freunden und Bekannten sehr beliebt und ist daher umso mehr irritiert, dass die Stadt Lörrach zu einem Berufsverbot greift, nur weil er sich rechtlich genau erkundigt hat und herausfand, dass er seine Mitarbeiter selbst besser ausbilden kann, als es die SYSTEM-Organisationen können.
Besonders mühsam für nurak ist es, dass er zu seinen berechtigten Fragen keinerlei rechtlich bindende Antworten bzw. Auskünfte erhält, sondern gar keine Antworten erhält bzw. nunmehr als „REICHSBÜRGER“ bezeichnet wird, was wohl ein Witz sein dürfte, da nurak türkischer Staatsbürger ist und auch aus einer türkischen Familie mit türkischer Staatsangehörigkeit entstammt.
Das Gewerbeamt, Frau Isa Ruflin hat ihm den Berufsverbots-Stein in den Weg gelegt, seine Beschwerden an den Bürgermeister Dr. Michael Wilke, sowie an den Oberbürgermeister Jörg Lutz verliefen fruchtlos – keine Antworten! So kümmern sich also diese „Grosskopferten“ um die Anliegen ihrer Bürger, die allein gelassen werden mit ihren Sorgen.
Wenn man aber irgendwelche Rechnungen, Gebühren, Kosten dieses SYSTEMs nicht mehr bezahlen kann als Folge eines Berufsverbots und damit einem totalen Einkommensverlust, dann wird man in „GESTAPO“ – Manier mit 10 bewaffneten Uniformierten in Handschellen abgeholt, so dass es auch alle Nachbarn mitkriegen natürlich…
Tja, was ist nur in Lörrach los? Zuviele hochbezahlte Systemlinge in den oberen Etagen, die sämtliche Tuchfühlung zum Souverän – dem Volk – und den Bürgern verloren haben!?
Abb.: Collage aus Internetbild und Wake News
Das LÖRRACH-TRIO Marion Dammann, Dr. Michael Wilke und Jörg Lutz jedenfalls pflegen eine Grund- und Menschenrechtsfeindliche Kultur in Lörrach. Sehr, sehr bedenklich!
Über Jörg Lutz und Marion Damman haben wir bereits in der Vergangenheit viele Artikel und Berichte verfassen müssen, die die bedenklichen Machenschaften hinsichtlich dem Schutz der Menschlichkeit, der Würde des Menschen, also Grund- und Menschenrechtsverletzungen, beinhalteten, hier z. B. die unsägliche Verfolgung des Landwirt Martin Deschler aus Grenzach-Wyhlen im Kampf um sein Land, das so dringend vom SYSTEM für das Vorzeige- Millionenprojekt Rheinlagune gebraucht wird.
Unser Appell an die Verantwortlichen in Lörrach: Lassen sie nurak wieder mit seinem Beruf seinen Lebensunterhalt verdienen!
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Abb.: Wake News
Um mehr auf Aufmerksamkeit auf unser menschliches Leben zu werfen und dem System beizubringen, dass wir Menschen und nicht PERSONEN sind, gibt es jetzt dazu spezielle T-Shirts, die ihr euch direkt beim Laufteufel-Shop online bestellen könnt, in allen Grössen selbstverständlich, für Weiber + Männer, sogar junge Menschen (kleine Grössen z.B. 106 usw.) und Sondergrössen auf Anfrage (z.B. 5XL):
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Wa(h)r da was?
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Standort der Bundes-/Mossad-/Geheimdienst-Trolle auf Berliner Terrain, die sich selbst als “Reichsdeppen” bezeichnen und den Auftrag haben aufklärende Medien und Blogbetreiber in den Schmutz zu ziehen:
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In Koblenz, einer Stadt im Verwaltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, auch als Bund bezeichnet, in dem von den französischen Besatzungstruppen 1946 gegründeten Bezirk „Rheinland-Pfalz“
Gründungsdokument der französischen Besatzer1946
http: //www.landeshauptarchiv.de/fileadmin/blick/images/30.08.0.1.full.jpg
ereignen sich gravierende Menschenrechtsverletzungen, die einer Bananen-STAAT-Diktatur ähnlich scheinen.
Seit dem 23.12.2013 werden 5 junge Menschen in Untersuchungshaft
gehalten , also unter Entzug ihrer Freiheit, ohne plausible Gründe, Nachweise und Beweise für ihre angeblichen „Verbrechen“!
Das ist nicht nur ein ungeheuerlicher Frevel gegenüber den Grund- und Menschenrechten, sondern es ist auch ein gravierender Justizskandal und damit ein sich anbahnender riesiger politischer Skandal in dem französischem jetzt US-Besatzungsgebiet, dem sich nicht nur die deutsche Bevölkerung, sondern auch nationale und internationale Institutionen annehmen müssen!
Man erinnere sich an diese rechtlichen Grundsätze:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen
innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der
Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes
verwiesen werden.
Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer
gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit
Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen
und unparteiischen Gericht.
Artikel 11
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das
Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem
öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen
Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden,
die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht
nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt
der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Der Vorwurf der „Justiz“: die 5 jungen Menschen hätten einen illegalen Handel mit Kräutermischungen via Internet aus Holland aus betrieben, die sog. BTM (Betäubungsmittel) enthielten, deren Vertrieb illegal sei.
Hier ist die seinerzeitige Pressemitteilung des verantwortlichen „Leitenden Oberstaatsanwalt“ Harald Kruse vom 23.10.2013:
Im besonderen wurde das dann in den üblichen Matrix-Medien unter der Schlagzeile:
„Drogenring gesprengt“
den nichtsahnenden Lesern, Pressekonsumenten untergejubelt wie dieses Beispiel zeigt:
Teilweise in besonderen Sicherheitstrakten werden seitdem „Gerichtsverhandlungen“ im Landgericht Koblenz durchgeführt, Beschuldigte in Handschellen, Besucher, Journalisten müssen durch Sicherheitsschleusen, bewaffnete Uniformierte zieren die Gänge und Einlässe, Journalisten werden bedroht/drangsaliert ja nicht zu filmen und zu fotografieren…
Man kommt sich vor wie im Nürnberger Tribunal, so surreal erscheint dies alles!
Nun kommt das Ungeheuerliche! Verschiedene wissenschaftliche Laboranalysen von stichprobenhaft gezogenen Mengen aus den von den jungen Menschen im Internet in Form eines angemeldeten Versandhandels vertriebenen Kräutermischungen wurden auf 27 verschiedene Substanzen hin überprüft und jedesmal war das Ergebnis, dass keine eindeutigen Spuren auf diese sog. BTM , die als illegal geführt werden, nachweisbar sind, allenfalls weisen diese Proben eine marginale Verunreinigung im Toleranzbereich auf , die weder schädlich sind, noch dazu taugen auf verbotene/schädliche BTM – Inhalte zu schliessen.
Wahrscheinlich würde man eher fündig, wenn man Schuldgeldscheine wie z. B. 100 und 500 Euro – Zahlungsmittelpapiere auf Spuren von Kokain untersuchen würde, somit also jeder, der solche verwendet mit Knast zu rechnen hätte, wenn man sich in die Fänge Koblenzer/Rheinland-Pfälzischer Justiz begäbe…
Wir sind also hier einem der grössten regionalen (BRD/Holland) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, einem enormen Justiz-Machtmissbrauchsfall auf der Spur, der in jüngster Zeit bekannt geworden ist.
Zahlreiche Presseanfragen von Wake News wurden ja entweder nicht beantwortet oder nur spärlich, ohne irgendwelche konkreten Auskünfte zu erbringen.
Hier ist der erste Bericht zur Inhaftierung der 5 jungen Menschen, vor allem
des Jakob Kaufmann mit den jeweiligen Details zur Inhaftierung und der Presseanfrage an den „Leitenden Oberstaatsanwalt“ Harald Kruse:
Aus diesem Grund haben wir unseren Journalistenkollegen Achim aus Koblenz
gebeten einigen dieser Justizveranstaltungen im Landgericht Koblenz beizuwohnen, Anwesende und Rechtsanwälte der Betroffenen zu befragen um unmittelbar zu erfahren, was dort in Koblenz abgeht.
Die Ergebnisse sind erschreckend, hier eine Sammlung der Eindrücke:
Protokoll vom Sitzungstag am 28.09.2014 im LG Koblenz:
Der Sitzungssaal 128 entpuppte sich als ein Hochsicherheitstrakt.
Es gab kleine Probleme beim Einlass durch das Justizpersonal, 4 Sicherheitskräfte sind anwesend, insgesamt gelöste Stimmung der Justizangestellten. Die zwei Hauptangeklagten sitzen in Handschellen bis der Richter im Raum war, dann wurden die Handschellen abgenommen.
Blass und fast genervter Eindruck von den Hauptangeklagten, gekleidet in hellblauen Hemden wie die Justizangestellten. Ebenfalls sind dann noch zwei Nebenbeklagte in der Reihe dahinter sitzend. Insgesamt sind 6 Verteidiger anwesend. Die Staatsanwaltschaft wurde heute wohl durch einen neuen Staatsanwalt vertreten. Name leider noch unbekannt.
Der sachverständige Toxikologe aus Freiburg, Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Volker Auwärter vom „Institut für Rechtsmedizin“
soll die Substanzproben bewerten. Dieser pflegt eine sehr enge Zusammenarbeit mit dem BKA (BRD-Bundeskriminalamt), dort wurden schon 2013 diese Kräuterprodukte bestellt und untersucht und es wurden zwei Substanzen (Spurenelemente) entdeckt. Seine Erkenntnisse:
Die absichtliche Verursachung durch Mischung von Kräutern mit verbotenen
Subtanzen (Kokainanteil), welche unter das sog. Betäubungsmittelgesetz (BTM) fallen, wäre streitig, ob diese einen Rauschzustand bewirken könnten.
In der Untersuchung könnte man diese Substanzen manchmal feststellen und manchmal nicht, da sich die Kräuter immer wieder anders zusammensetzen. Produziert werden diese Produkte insbesondere In China oder Indien, die Kräuter werden manchmal absichtlich oder versehentlich falsch deklariert von den Produzenten. Es gibt keine Qualitätsstandards bei der Produktion von Kräutermischungen, immer wieder setzen sich diese anders zusammen.
Und jetzt kommt es:
Zusammengefasst es können keine eindeutigen Beweise für Betäubungsmittel-Anteile (BTM) erbracht werden!
Der Richter, Herr Ralf Bock geht in einem Zwischensatz davon aus, dass er eine ungewollte Kontamination feststellt. Anmerkung: Die Verteidigung hat zu diesem Thema die meisten Fragen gestellt, es war sehr viel Fach-Chinesisch dabei, sodass man zwischen den zwei Stunden der Aufklärung durch den Toxikologen den Eindruck gewonnen hatte, dass die 3 Richter und Beisitzer fast eingeschlafen wären und eigentlich nicht wirklich alles verstanden haben. Fakt ist nach meiner Ansicht, dass durch dieses Gutachten des Toxikologen die Beschuldigungen gegen die jungen Menschen nicht aufrecht erhalten werden können. Das müsste eigentlich jedem Betrachter, Leser, Zuschauer in diesem Moment der gesunde Menschenverstand sagen.
Die Verhandlung zog sich dann bis kurz nach 12 Uhr hin, es wurden Fotos auf einer Leinwand eingespielt, die die Wohnung in Venlo zeigten nach der Erstürmung durch unterstützende Sonderkräfte der holländischen Polizei im Beisein des „ermittelnden Staatsanwaltes“ aus Koblenz/Trier, Herr Matthias Teriet. Die Beklagten wohnten in einer Wohngemeinschaft zusammen. Bei der Erstürmung war der ermittelnde Staatsanwalt anwesend, obwohl dieser damit gesetzeswidrig im Ausland (Holland) einen dienstlichen Einsatz durchführte. Bei den Aufnahmen waren keine weiteren verdächtigen Chemikalien oder andere Drogen sichergestellt worden. Die Verhandlung wurde dann auf den festgesetzten Termin 30.09.2014 verschoben……
Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News, Matthias Teriet in Pose
In einer der zuvor stattgefunden Verhandlung wurden nach Aussage eines Familienmitglieds der Beschuldigten (Willi B.) Telefonmitschnitte der Angeklagten vorgespielt. Es ging aus diesen Gesprächen niemals hervor, dass es sich um typische Dealer-Gespräche gehandelt habe, sondern wohl mehr um private, rührselige Gespräche familiärer Art. Darauf hin hatte der Richter die Vorführung weiterer Gespräche abgebrochen.
In den mit Wake News – Vertretern geführten Interviews mit den Anwälten und Familienmitgliedern der Betroffenen ergaben sich erschreckende Zustände, es gibt im Landgericht Koblenz keine Besprechungsräume, wo die Beschuldigten mit ihren Anwälten ungestört Besprechungen durchführen können, der Richter darauf hin angesprochen antwortete achselzuckend, es gäbe nicht genügend Platz im Gebäude.
Auch wurde offenbar nach Aussage von einem Prozessbeobachter (Thomas K.) zeitgleich zum stattfindenden Prozess ein erneutes Verfahren eröffnet, was nach Aussage des einen Rechtsanwalts Dr. Sommer gesetzlich nicht möglich sei…
Am 08.10.2014 gab es dann folgendes zu berichten:
Sitzungssaal Raum 128 Hochsicherheitstrakt
Der Richter – wie schon bei allen vorangegangenen Verhandlungstagen – kam 20 Minuten zu spät.
Proben der Kräuter, die vom Gericht bestimmt worden sind, wurden nach Freiburg zur Untersuchung gesendet. Die sich daraus ergebenden Ergebnisse werden bei der nächsten anstehenden Verhandlung am 17.10.2014 von Prof. Dr. rer. nat. Dipl. -Chem. Volker Auwärter vorgetragen.
Der Tages-Beschluss durch Richter Bock verkündet, dass es sich bei den Beschuldigten um eine „Bandenmässige Vereinigung“ handelt, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen haben.
Es folgt ein Antrag des Staatsanwaltes Teriet, dass es im Anklagetext eine Teilaufhebung von zwei Produkten (Kräutermischungen) gäbe und die Anklage in diesen Fällen aufgehoben wurden.
Die Verteidigung wollte eine Ansicht des Beweisstückes von einer Plastiktüte, die in Venlo sichergestellt wurde, mit einer Aufschrift, dass diese darin befindliche Substanz nicht zur weiteren Verarbeitung genutzt werden sollte. Dieser Antrag wurde abgelehnt. (Zwecks Vergleichs einer Schriftprobe)
Richter Bock erläuterte wie die Beklagten bei den Bestellungen der Kräuter vorgegangen sind und wie die Aufgabenbereiche, Betreuung des Internetshop, Programmierung bzw. das Bezahlwesen abgehandelt wurde.
Es gab zwei Einkäufe im 5 kg Bereich in England, welches wohl einen Unterschied macht, ob man es direkt wieder verkaufe oder wie in dem Fall auszugehen ist, die Kräuter lagere.
Es wurden alle 620 Kunden mit dem Kaufdatum verlesen die in einem Zeitraum von 3 Monaten Waren bezogen haben. (30 min. lang)
Bis zur Pause um 10:05 wurde alles nochmals erörtert, welches zwei Verhandlungen zuvor durch Prof. Dr. Auwärter, dem Analysenfachmann, vorgetragen wurde.
Nach der Pause wurde ein vom Gericht geladener Psychologe geladen, der die Angeklagten untersuchen sollte, es gab keine Zustimmung von Seiten der Beklagten und deren Verteidigern mit einziger Ausnahme, der von „Rudi“ (Name wurde seitens der Redaktion geändert um persönliche Nachteile zu vermeiden), der einer solchen Untersuchung zustimmte.
Das rief den Anwalt Hassel auf den Plan, der den geladen Psychologen in die Zange nahm, da dieser sich über seinen Mandanten Jakob Kaufmann erlaubte vorab ein Gutachten zu erstellen, ohne dass Jakob sich überhaupt jemals mit diesem unterhalten hatte. Dieses Urteil bzw. Bild hätte er sich aus den Unterlagen des Vollzugsanstalt von Jakob gemacht.
RA Hassel wollte von dem Psychologen wissen wie viele Fälle er im Jahr bearbeitet und für wenn er alles tätig ist, heraus kam, dass dieser Psychologe ausschließlich für die Gerichte bzw. für die Justiz im Jahr 150 Fälle bearbeitet.
Festzustellen ist, dass von diesem Psychologen kein neutrales Urteil zu erwarten ist, da dieser sicherlich nicht im Sinne des Angeklagten handelt sondern als bezahlter Sachverständiger für das Gericht und damit befangen ist, ein Antrag auf Befangenheit wurde gestellt.
Eine Schriftprobenanalyse einer mit Hand handschriftlich versehenen Tüte, die im Rahmen der Durchsuchung durch die holländische Polizeitruppe fotografiert wurde um zu prüfen, ob einer der Beschuldigten dafür verantwortlich sei, wurde von Richter Bock ohne Begründung abgelehnt. Somit wird der Verteidigung jede entlastende Beweisführung vorsätzlich unmöglich und zunichte gemacht.
Ende des Verhandlungstages mit entsprechenden Pausen 15:45 Uhr
An dem Verhandlungstag dem 17.10.2014 im Sitzungssaal 128 des Hochsicherheitstrakt:
Beginn der Verhandlung 9:13 Uhr, Vorsitz durch Richter Ralf Bock. Es folgt der Befangenheitsantrag der Verteidigung durch Anwalt Hassel wegen mangelnder Neutralität des Psychologen Mayer. Laut des Gutachtens
von dem Psychologen Mayer hätte der Angeklagte Jakob Kaufmann kein Verantwortungsbewusstsein. Seine Schlussfolgerungen entnahm dieser nur aus den Gerichtsakten und den registrierten Jugend-Vorstrafen. Es erfolgt eine Unterbrechung von 1 Stunde, 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr, da die Verteidigung sich in eine Untersuchungsakte einlesen musste.
Der sachverständige Toxikologe Prof. Dr. Anwärter gab das Ergebnis der Analyse bekannt, bei welcher aus den 9 Tüten jeweils 3 Proben entnommen wurden und diese in 27 Einzelanalysen auf die Spurenelemente hin untersucht wurden.
Der Wirkstoffgehalt war gleich – wie zuvor schon bei der vorangegangenen Untersuchungen – im Schwankungsbereich. Insgesamt gab es eine homogene Verteilung. Es müssten schon große Menge davon geraucht werden, damit es zu einem Rauschzustand kommen könne, das wäre dann aber eher ein Fall für den Notarzt.
Die Wirkstoffe haben bei jedem Konsumenten andere Wirkungen, das hänge einerseits mit dem Verbrennungsgrad des Stoffes zusammen, wie tief inhaliert wird und andererseits von der jeweiligen körperlichen Verfassung des Nutzers ab.
Prozessbeobachter Thomas K. bezüglich der Nebenklage durch den Staatsanwalt:
Laut Staatsanwalt wäre es für diesen unerheblich, ob sich die Grenzwerte der Kräutermischungen im zulässigen Grenzbereich bewegen würden. Nach seiner Auffassung handele es sich um einen generellen Verstoß gegen das BTM-Gesetz.
Vertagt wurde das ganze „Justiztheater“ auf den 06.11.2014. 12:10 Ende der Verhandlung.
Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News, Der Justiz-Firmenapparat Rheinland-Pfalz
Erschreckendes Zwischenergebnis: Klar, alles ist immer eine Frage der Dosierung. Wenn man eine Überdosierung vornimmt, können viele Lebens- und Genussmittel gefährlich werden. Wenn man statt einer Prise Salz im Essen, eine ganze Packung Salz verschluckt, dann dürfte das wohl eine toxische Wirkung haben, genauso wie wenn man statt ein Schnapsgläschen voller Kräuterlikör zu trinken eine ganze Literflasche in einem hinunterschluckt, oder?
Neben der Grund- und Menschenrechts verletzenden Art und Weise dieses Pseudo-Prozess an den Beschuldigten, stellt sich auch die Frage nach dem ungeheuren Aufwand, den dieser Prozess auch für die Tasche der Steuerzahler bedeutet, zeichnet sich doch ab, dass sich alle Vorwürfe in Luft aufzulösen scheinen.
Es ist jetzt offenkundig, dass hier der Rheinland-Pfälzische Justiz-Apparat ausser Kontrolle geraten ist, nicht nur gibt es keine Beweise für die inzwischen haltlosen Anschuldigen, sondern Gericht und STAATSANWALTSCHAFT üben hier Justizwillkür in übelster Form aus mit dem Ergebnis von nicht hinzunehmenden Verletzungen von Grund- und Menschenrechten!
Von Rechtsstaatlichkeit ist hier nicht einmal mehr der Anschein vorhanden, was viele, die hinter die Kulissen schauen können, auch nicht verwundern kann.
Sogar die Matrix-Medien rudern langsam zurück wie dieser Bericht über diese Veranstaltung zeigt:
Um noch grösseren Schaden zu vermeiden sind die beteiligten Institutionen der Rheinland-Pfälzischen Justiz, Politik und Regierung nunmehr aufgefordert dringend einzugreifen und dieses Justiztheater zu beenden!
Es rollen unendlich hohe Schadensersatzanforderungen wie eine Lawine auf die Verantwortlichen zu!
Daher werden wir eine weitere Presseanfrage an die zuständige „Ministerpräsidentin“ des Gebiets Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer senden um sie zu den Geschehnissen in ihrem Territorium zu befragen!
Über das und vieles mehr diskutiert Detlev immer in seiner Sendung am Dienstag und Donnerstag. Bitte alle einschalten! Beginn der Sendungen immer Dienstag, Donnerstags ab 16 Uhr LIVE
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In diesem Monat am 25. Mai 2014 finden in Baden-Württemberg wieder die sog. Kommunalwahlen statt. Übrigens zeitgleich mit den sog. Europaparlamentswahlen, die vom 22.-25. Mai 2014 auch überall in der EU stattfinden.
Neu an der Kommunalwahl in Baden-Württemberg ist es u.a. , dass sogar erstmals schon ab 16 Jahren gewählt werden darf!
Also versucht man der allgemeinen Wahlmüdigkeit der BRD-/BW-Bürger etwas auf die Beine zu verhelfen, indem man das Wahlalter herabsenkt, also wählen gehen, obwohl man noch nicht die sog. Volljährigkeit erreicht hat.
Nun wird abzuwarten sein, wer seine Stimme in die Urne wirft und wer nicht.
Hochinteressant ist es daher schon im Vorfeld die Kandidaten anzuschauen, die sich bei der Kommunalwahl 2014 zur Wahl stellen. Ist doch das Wählen in der BRD in gewisser Weise eine ungeklärte Sache mit vielen Fragen, die man diesen potenziellen Kandidaten stellen sollte.
Da wir natürlich nicht alle Kandidaten evaluieren können und möchten, lassen wir uns doch einmal einige davon heraussuchen und lassen Sie uns diesen öffentlich hiermit Fragen stellen! Wer möchte kann diese Fragen gern in seine eigene persönliche Anfrage einbauen: (kein copyright-Anspruch!)
Nehmen wir uns also einmal einen Kandidaten aus Südbaden, aus Ebringen , der sich öffentlich wie folgt darstellt:
Abb.: Screenshot BadZ
Nun fragen wir z. B. Herrn Uwe Sonntag (kandidiert für die CDU in Ebringen), ist beruflich Polizeikommissar und im CDU Arbeitskreis Polizei in Freiburg tätig also auch einfach einmal einige rechtliche Dinge, die für uns alle sicher wichtig sind:
Sehr geehrter Herr Uwe Sonntag
Ich hätte ein paar Punkte im Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen zum EU-Parlament und den Kommunalwahlen über die ich um Aufklärung bitte:
Jeder Deutsche im Sinne des GG Art. 116 (Deutsche(r) nach Ru/StaG!, denn darauf bezieht sich der Art. 116 GG) ist wählbar und wahlberechtigt: Die Eintragung Staatsangehörigkeit „deutsch“ im Personalausweis/Reisepass stellt aber lediglich eine Vermutung dar, dass der PA/RP-Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit nach 116 GG besitzt. Wie wird geprüft, ob derjenige, der wählt auch die deutsche Staatsangehörigkeit innehat?
Das EuWG ist im Gesetzestext nicht nachprüfbar in Kraft getreten und ist somit aus meiner Sicht ungültig. Wie stellen Sie sicher, dass alles mit rechten Dingen zugeht, können Sie mir die Rechtsgültigkeit nachweisen?
Das BWahlG ist im Gesetzestext nicht nachprüfbar in Kraft getreten und ist somit ungültig. Wie stellen Sie sicher, dass alles mit rechten Dingen zugeht, können Sie mir die Rechtsgültigkeit nachweisen?
Das Kommunalwahlgesetz in Baden-Württemberg ist im April 2013 merkbar verändert worden und wird voraussichtlich angefochten, hier insbesondere wurden deutsche Wähler gem. GG Art. 116, europäische Bürger hinzugefügt, sowie das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt. Dazu hätte es eigentlich zumindest eine Landesverfassungsänderung geben müssen und könnte somit ungültig werden. Wie stellen Sie sicher, dass alles mit rechten Dingen zugeht, können Sie mir die Rechtsgültigkeit der Kommunalwahl nachweisen?
Die Bundesregierung und die im deutschen Bundestag vertretenen Parteien, auch Ihre Partei sind/waren an einem Putsch, der faschistische Elemente in der Ukraine an die Macht gespült hat beteiligt. Halten Sie es für richtig, wenn deutsche Parteien, deutsche Politiker faschistische Kräfte unterstützt und fördert?
Die Bundesregierung und die im deutschen Bundestag vertretenen Parteien sind an einer weiteren Destabilisierung der Lage in der Ukraine beteiligt. Halten Sie es für richtig, wenn deutsche Parteien, deutsche Politiker faschistische Kräfte unterstützt und fördert?
Die Bundesregierung und sämtliche im deutschen Bundestag vertretenen Parteien bereiten einen Angriffskrieg gegen Russland vor und belügen wissentlich die Menschen in der BRD über die wahre Sicherheitslage. Der Aggressor ist offensichtlich nicht Russland, vor allem wenn man die freien Medien-Berichte untersucht! Halten Sie es für richtig, wenn deutsche Parteien, deutsche Politiker faschistische Kräfte unterstützt und fördert?
Ihre Partei ist nicht wirklich an einer Deeskalierung der Lage interessiert. Halten Sie es für richtig, wenn deutsche Parteien, deutsche Politiker faschistische Kräfte unterstützt und fördert?
Ihre Partei ist neben o. a. Einschätzung des verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes illegal politisch aktiv, weil das Inkrafttreten des PartG im Gesetzestext nicht geregelt ist. Welche Erklärungen haben Sie da für mich?
Ihre Partei ist eine Firma (siehe Eintrag bei Bisnode, Ust-Nr. nach 27a UStG). Kann eine Firma demokratisch in Deutschland Politik machen, sind wir dann nicht schon in einer faschistischen Gesellschaft (Firmen und Staat sind eins, nach Mussolini)?
Die Bundesrepublik Deutschland ist Rechtsnachfolger des 3. Reiches und führt dieses fort. Wie stehen Sie dazu, können Sie das Gegenteil beweisen?
Ihre Partei diffamiert Andersdenkende als NAZI´s, Verschwörungstheoretiker, rechte Spinner und stellt sich somit auf die gleiche Stufe wie die SED, noch schlimmer, wie die NSDAP. Schlägertrupps wie die Antifa bestätigen das. Was halten Sie davon, wie sehen Sie das?
ALLE Macht geht vom Volke aus. Folgen Sie diesem Grundsatz?
Bundesregierung, sogenannte Behörden und Gerichte usw. wenden NAZI-Recht (NS-Gesetze) an und lassen dieses mit allen legal und illegal zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzen. Halten Sie das für richtig und was gedenken Sie zu tun um das zu ändern?
Es gibt nur freiwillige Gerichtsbarkeit weil der §15 GVG 1950 gestrichen wurde. In diesem Artikel wurde der wesentliche Bestandteil: “Alle Gerichte sind Staatsgerichte” ersatzlos gestrichen. Was für Gerichte haben wir denn nun in der BRD, was für Richter sind heute tätig?
Die Bundesrepublik Deutschland ist KEIN Rechtsstaat. Sehen Sie das anders, wenn ja, wieso?
Das Besatzungsrecht ist weiterhin in Kraft und die Bundesregierung/Parteien belügen die Wähler über die tatsächliche Lage. (Vorsicht, hier könnten Sie sich ins Knie schießen und Ihre Mitglieder als Lügner bloßstellen.) Ist das zutreffend bzw. wie bewerten Sie die Situation (bitte ausführlich!)?
Die Bundesregierung und sämtliche im deutschen Bundestag vertretenen Parteien verhökern die rudimentären Reste von Souveränität an eine Verbrecherbande in Brüssel, die durch niemanden gewählt wurde und unangreifbar ist, also rechtsstaatlich niemals zur Verantwortung gezogen werden kann. Sehen Sie das auch so bzw. was tun Sie dagegen?
Die Bundesregierung und die Parteien nutzen die ÖR-Medien um uns, das blöde Volk zu manipulieren und sich selbst die Taschen zu füllen. Ist Ihnen das auch schon aufgefallen und was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
Die Bundesrepublik Deutschland wurde u. a. Firmen-Staaten/Gebilden, die Staatlichkeit vortäuschen, gem. UCC (Universal Commercial Code) am 25.12.2012 durch die OPPT (One People Public Trust) rechtmäßig gepfändet. Wissen Sie davon und können Sie uns erklären wie Sie mit dieser Sache nach Ihrer Wahl umgehen wollen?
Die Bundestagswahl 2013 wurde manipuliert, bzw. nicht entsprechend GG durchgeführt. Wahlanfechtungen gegen diese Farce werden vom Bundestag weiter ignoriert. Halten Sie das für ein rechtstaatliches, demokratisches Vorgehen solchen Wahlanfechtungen nicht nachzugehen?
Grund- und Menschenrechte sind die Eckpfeiler der Menschheit, vor allem in der BRD, da diese ein Grundgesetz (GG) als oberstes Gesetz hat und die internationalen und EU-Menschenrechte unterzeichnet hat, deren Einhaltung gleich als wichtigstes auch im Artikel 1 des GG verankert sind. Wie setzen Sie sich dafür ein, dass diese Grund- und Menschenrechte überall in der BRD, speziell in Baden-Württemberg und in Ihrem Wahlkreis eingehalten und als höchstes Recht respektiert werden?
Abb.: Screenshot LPB
Also Grundfragen zur Rechtsgültigkeit der Wahlen, der Einstellung der politischen Ausrichtung vertretenen Partei sind angesichts der anstehenden Wahlen wohl ein wichtiger Bestandteil der Auskünfte, die wir von den Kandidaten verlangen dürfen. Schliesslich sollen sie ja später die Interessen der Menschen, die hier wohnen vertreten und durchsetzen.
Zur Person Uwe Sonntag: Wir haben Herrn Uwe Sonntag natürlich nicht ganz “zufällig” ausgewählt; denn Herrn Uwe Sonntag haben wir in seinem Dienst bereits kennengelernt und mussten erschrocken feststellen, dass er sich in rechtlichen Dingen offenbar nicht so gut auskennt; denn in einem Präzedenzfall, den wir bei Wake News sogar gefilmt haben, haben er und seine Kollegen vor laufender Kamera ganz offen gegen Grund- und Menschenrechte verstossen, nicht nur haben sie keine Rechtskenntnisse, noch hatten sie rechtsgültige Dokumente vorliegen, sie gaben einer Privatperson (seit August 2012 haben bekanntlich Gerichtsvollzieher keinen Beamtenstatus mehr) “Amts”-Hilfe, sie wandten Gewalt an gegen die anwesenden Personen und die Presse wie man hier hören und sehen kann: (Ausschnitt aus dem Gesamtfilm)
Die Aufzeichnung dieser Veranstaltung als Video:
Hier der gesamte Film:
In der Folge wurden ihm und allen seinen Kollegen von allen Anwesenden entsprechende Kostennoten und Schadensersatzabrechnungen für die Grund- und Menschenrechtsverletzungen zugesandt, hier beispielhaft die von mir: (pdf)
1. Grund- und Menschenrechtsverletzungs – Schadensersatzforderung an Herrn Uwe Sonntag DCHPolDirLÖUSonntag 20130807
Bislang wurden diese Rechnungen nicht beglichen, die Forderungen belaufen sich insgesamt auf Summen in 2-stelliger Millionenhöhe. Wie bekannt wurde die Fa. POLIZEIDIREKTION LÖRRACH ja aufgelöst und Herr Michael Gehri als früherer Direktor entlassen. Hier der Handelsregisterauszug der früheren POLIZEIDIREKTION:
Abb.: Screenshot D&B
Nun haben wir erneut die Schuldner angemahnt, hier das Mahnschreiben an Herrn Uwe Sonntag:
Also, ein Kandidatencheck ist sicher immer wichtig, da man ja nicht weiss, mit wem man es zu tun hat. Vertreten die Kandidaten wirklich die Interessen der Bevölkerung, der Wähler oder haben sie eigene Interessen bzw. vertreten sie nur die Interessen ihrer Partei oder noch anderen?
Auch das ist wichtig zu wissen: Viele Parteien in der BRiD sind als Firmen in internationalen Handelsregistern gelistet, hier das Beispiel der CDU:
Abb.: Screenshot D&B
Abb.: Screenshot BaZ
Bei den nächsten beiden Kandidaten handelt es sich einmal um den sich als Oberbürgermeister für Lörrach bewerbenden derzeitigen Bürgermeister in Grenzach-Wyhlen, Herrn Jörg Lutz, der hier bislang am grössten lokalen Projekt der Rheinlagune nicht recht vorangekommen ist, weil er und seine Kolleginnen und Kollegen es bislang nicht geschafft haben mittels einwandfreier Grund- und Menschenrechts – Wahrung die Voraussetzungen für ein solches Mammut-Projekt im Rahmen der internationalen AGENDA 21 zu erzeugen.
Wir erinnern uns, Hauptbegierde der “Mächtigen” für dieses Projekt in Grenzach-Wyhlen sind die Flächen des Landwirt Martin Deschler, dem man seit Jahren übelst mitspielt um ihn von seinem Land zu vertreiben. Also, nicht unbedingt ein Ruhmesblatt des Erfolges – weder menschlich, rechtlich, noch materiell ist das etwas, was man vorzeigen könnte. Die Frage stellt sich daher, ob so ein Kandidat wirklich die Voraussetzungen mitbringt als Vertreter des Volkes seinen Dienst zu tun? Herr Jörg Lutz, beruflich Rechtsanwalt, Herkunft aus den “Neuen Bundesländern” hat es im übrigen bisland noch nicht für nötig erachtet sich als Amtsträger auszuweisen, er ist offenbar inzwischen aufgrund von erheblichen Schadensersatzansprüchen bei einigen in Grenzach-Wyhlen hochverschuldet.
Ob er deswegen weg möchte…?
Abb.: Screenshot BaZ
Der nächste Kandidat ist ebenfalls in Grenzach-Wyhlen tätig, hier geht es um Herrn Karlheinz Quandt, ebenfalls bei der POLIZEI tätig. Oben in der Veröffentlichung wird er als Polizeibeamter ausgewiesen, allerdings hat er das bislang in mehreren Auskunftsbegehren nicht nachweisen können.
Herr Quandt ist seit Jahren neben anderen damit beschäftigt die Deschler-Brüder (Emil, Martin) von ihrem Land zu verjagen, legt selbst Hand an mit Inhaftierungsdrohungen mündlich und schriftlich wegen geringer Bussgeldforderungen, er wurde auch schon beobachtet wie er eigenhändig Post bei diesen eingeworfen hat.
Inzwischen wurden ihm von diesen Fragen (Auskunftsbegehren) gestellt, weshalb er denn Festnahmen/Haft androhe wegen angeblicher “Schulden”, hier vor allem aufgrund von sog. Ordnungswidrigkeiten, wo inzwischen allseits bekannt und offenkundig ist, dass das Ordnungswidrigkeitengesetz nicht anwendbar ist, da es allenfalls auf Schiffen und Flugzeugen mit BRD-Flagge gilt und ebenso aufgrund anderer gesetzlicher Kuriositäten wie hier zu lesen ist:
Die Gefangennahme und Inhaftierung von Menschen aufgrund von nicht gezahlten Forderungen verstösst zudem gegen die Menschenrechte, (UN/EU), da wegen privater Schulden niemand seiner Freiheit beraubt werden darf:
Zitat Anfang
Internationale/Universale Menschenrechte: Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. (4) Niemand darf wegen privaten Schulden in Haft genommen werden. Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
(5) Niemand darf mit Gewalt oder Gewaltandrohung gegen sich selbst aussagen (verbotene und nichtige Vernehmungsmethoden). Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Zitat Ende
Also, es scheint, dass auch bei dem Kandidaten Karlheinz Quandt erhebliche Grundkenntnisse der Grund- und Menschenrechte fehlen und es ist zu überlegen, ob man jemandem ein “Amt” übertragen kann, dem er/sie nicht gewachsen sind.
Jeder sog. “Beamte” oder Mitarbeiter einer Behörde hat die Pflicht gegen die Umsetzung gesetzeswidriger Vorgänge zu “remonstrieren”, diese also zurückzuweisen, wenn er sie als rechtwidrig erkennt, auch um die persönliche Haftung für sein Tun auszuschalten. Tut er/sie es gegen besseres Wissen nicht, dann allerdings tritt die Haftung gem. §§ 823/839 BGB in Kraft!
Fazit:✔ Remonstration – ist Pflicht ✔
Aus den Vorschriften des „Beamten“rechts folgt die Pflicht des „Amts“walters, rechtmäßig zu handeln und somit auch die Pflicht des „Amts“walters, seine Handlungen im Rahmen seiner „amts“walterischen Aktivitäten auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen (s. z.B. auch OLG Koblenz, U 1588/01). Die Remonstrationspflicht (§ 36 BeamtStG, § 63 BBG) ist im „Amts“walteralltag ein nur selten genutztes Recht, da ein Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant (oft werden seitens direkter Vorgesetzter oder höherer Stellen/Personen beispielsweise „Betreuungsverfahren“ inszeniert, die dann penetrant an die
sich gegen gegenüber dem Recht extrem renitenten „Amts“waltern erwehrende Opfer regelmäßig vor NS-Zeit-ähnlichem Terror oft nicht verschont bleiben) abgestempelt zu werden. Trotzdem oder gerade deshalb wird die Remonstration in neueren Beiträgen zur Verwaltungsethik sowie zum Whistleblowing (Aufdeckung von Skandalen/Verbrechen) zunehmend thematisiert.
Der „Amts“walter kann sich daher durch die Remonstration vor Disziplinarverfahren schützen, wenn z.B. später die Rechtswidrigkeit einer Anordnung oder Vorschrift festgestellt wird. Gleiches gilt für den Schutz vor Schadensersatzforderungen nach §§ 839, 823 BGB, [Art. 25 u. 34 GG] i. V. m. § 5 VStGB, wobei bei fortgesetzter willentlicher/vorsätzlicher Mißachtung der Pflichten des „Amts“walters, der „Amts“walter nicht behaupten kann, er habe nur seine Arbeit getan und von nichts gewußt.
In dem Sinne, wir können und wollen Ihnen nicht die Entscheidung abnehmen für wen Sie sich bei den Wahlen entscheiden oder ob Sie vielleicht sogar grundsätzlich solche Wahlen in Frage stellen, die bereits im Vorfeld erhebliche Rechtsmängel vorweisen, aber empfehlen tun wir Ihnen Ihre Kandidaten zuvor einem gründlichen Kandidatencheck zu unterziehen!
Wir bitten um Verständnis, dass wir das nur anhand einiger Beispiele tun konnten!
Über das und vieles mehr diskutiert Detlev immer in seiner Sendung am Dienstag und Donnerstag. Bitte alle einschalten! Beginn der Sendung : 16 Uhr LIVE
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