Heute wollen wir bei Wake News wieder einmal deutlich machen auf welche absurde Weise das SYSTEM Menschen mit seiner PERSONEN-JUSTIZ verfolgt.
TEIL 1
Zunächst will ich auf eine weitere Show-Veranstaltung in eigener Angelegenheit in Basel hinweisen. Am Freitag, den 23.03.2018, ist die PERSON Detlev Hegeler wieder in die Firma Strafgericht Basel-Stadt geladen, was ich mir: ich BIN:Detlev als souveräner, lebender, beseelter Mensch aus Fleisch und Blut, ansehen werde.
In dieser erneuten angeblichen Verkehrsverstoss-Angelegenheit will ich mir ansehen wie der von mir als Treuhänder bestimmte angebliche Richter Dr. Lucius Hagemann meine Anweisungen ausführt, hierzu gab ich ihm folgende Aufträge:
Abb.: Dokumenten-Screenshots
Ausserdem hat er nunmehr das 5. Affidavit der Wahrheit aus verschiedenen Fällen von ihm unbestritten vorliegen, das ihm inzwischen auch zum dritten Mal als Erinnerung zugestellt wurde.
Abb.: Ausschnitt
Die JUSTIZ – in welchem sog. Land auch immer – kann und darf nur die selbst geschaffene, also durch Re-GIER-ungen erfundene, fiktive PERSON „behandeln“. Der Mensch steht immer vor dem Gesetz der von den Re-GIER-ungen erfundene PERSONEN-Gerichtsbarkeit bzw. diesem Gesetz gegenüber. Diese Re-GIER-ungen versuchen Macht über den Menschen mittels Erfindung der künstlichen fiktiven juristischen PERSON zu gewinnen um sie auszuplündern, zu berauben, zu versklaven und sie zu drangsalieren. Sie suggerieren den unaufmerksamen, „blinden“ unaufgewachten Menschen, sie seien identisch mit der PERSON, was natürlich nicht der Fall ist, ausser, man identifiziert sich wissentlich oder unwissentlich mit dieser PERSON, worauf man dann in ein Geschäftsverhältnis mit diesen Leuten, in deren selbst geschaffenen PERSONEN-Handelsrecht eintritt. Dabei ist aber in der Regel der Mensch, auf dessen Namen die künstliche, fiktive PERSON von der Re-GIER-ung angelegt wurde, der Begünstigte, nicht aber der Treuhänder bzw. der Exekutor. In diesem Fall wurde als der Treuhänder der Re-GIER-ungsvertreter Lucius Hagemann vom Begünstigten ernannt! In keinem Fall hat sich bisher ein angeblicher Richter des SYSTEMs je als gesetzlicher Richter des souveränen, lebenden, beseelten Mann :Detlev ausweisen bzw. verifizieren können.
In diesem von mir vorgestellten Fall ist niemand zu Schaden gekommen, es geht also um nichts Substantielles, sondern nur um die Behandlung einer fiktiven Norm, gegen die angeblich die PERSON verstossen haben soll.
Abb.: Wake News
Wer sich diese Angelegenheit mit mir zusammen ansehen will ist herzlich eingeladen als Mensch teilzunehmen, hierzu bitte am besten – wer es hat – ein „Ich bin Mensch und keine PERSON – T-Shirt anziehen. Im Anschluss an diese Show ist ein Gedankenaustausch im menschlichen Beisammensein, Interviews geplant.
Hinweis:
Prozessbeobachter in eigener Angelegenheit für den Freitag, 23.03.2018, 09.00 Uhr gesucht!
Wieder einmal will der bereits mit 5 Affidavits der Wahrheit von :Detlev bestückte Lucius Hagemann, angeblicher Richter bei der Firma Strafgericht Basel-Stadt, ausserdem Anteilseigner eines Matrix-Medium, sowie Familienmitglied (Basler Daig) der früheren Eigentümerfamilie der Basler Zeitung wieder ein Treffen in seinem Schiff, wieder wegen einer obskuren „Verkehrsangelegenheit“ mit :Detlev unterhalten.
Als höflicher Mensch werde ich dort ansehen in welcher Angelegenheit die PERSON dort wieder „behandelt“ werden soll. Interessierte sind herzlich eingeladen mich zu begleiten und dem Schauspiel beizuwohnen. Bitte schon ab 08:15 Uhr vor Ort sein, weil sie dort immer so ein Theater mit Einlasskontrollen machen!
TEIL 2
Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News
Ebenso wird Angela Masch in der Sendung ihren neuesten Fall von Repression der BUNDES-SYSTEM-JUSTIZ vorstellen, in der sie ihre PERSON vertreten soll und zum Haftantritt am 04.04.2018 in die Justizvollzugsanstalt in Vechta geladen wird, aufgrund eines angeblichen Urteils aus Kaiserslautern wegen angeblichen Vergehens gegen das Kunsturhebergesetz – ein Urteil, das ihr weder zugestellt, noch von dem sie zuvor Kenntnis erlangt hatte…
Hier nun bitte ich um eure Hilfe und Unterstützung!
Nur, wenn ich überleben kann, ist es mir möglich in dem Umfang meine journalistischen Aufgaben weiterzuführen, da der Grossteil meiner Zeit in diese Aufgaben investiert wird.
Daher bitte ich um moralische Unterstützung, aber auch materielle Hilfe, damit ich die Rechtkosten und die wesentlichen Kosten wie Miete usw. vorerst weiterzahlen kann, da mir sonst ggf. eine Kündigung droht und das wäre für mich und uns alle nicht wünschenswert.
Aber auch andere Vorschläge sind sehr willkommen, andere materielle Spenden auch für Wake News sind willkommen und notwendig.
Kontakt: redaktion@wakenews.net
Wer mich darin unterstützen will kann der Vereinigung der Wake News Medien und dem Verein zur Förderung internationaler freier Medien über die angegebene Weise Mittel zusenden, mit dem Vermerk „Spende Detlev Rechtfall“, damit dies für diesen Zweck verfügbar gemacht werden kann. Ansonsten, wenn es für Wake News ist wie gehabt einfach „Spende“ http://wakenews.net/html/sponsor.html
T-Shirts von Wake News: Ich bin Mensch und keine PERSON
Abb.: Wake News
Um mehr auf Aufmerksamkeit auf unser menschliches Leben zu werfen und dem System beizubringen, dass wir Menschen und nicht PERSONEN sind, gibt es jetzt dazu spezielle T-Shirts, die ihr euch direkt beim Laufteufel-Shop online bestellen könnt, in allen Grössen selbstverständlich, für Weiber + Männer, sogar junge Menschen (kleine Grössen z.B. 106 usw.) und Sondergrössen auf Anfrage (z.B. 5XL):
immer am letzten Dienstag von 16 – 17 Uhr !
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Michael moderiert eine einstündige Sendung auf Wake News Radio/TV monatlich, wo über geistige, spirituelle, mythologische und andere Themen diskutieren wird.
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Helga, Hallo Detlev……bitte bring mein Wohnungsangebot in deiner Sendung mit ein….und vernetze es auf deinen BLOG! MENSCHEN HELFEN MENSCHEN……..Helga Kneuer 5. Februar · LIEBE FREUNDE UND PATRIOTEN! ICH HABE EINE WHG. ANZUBIETEN!!!! HALLO LIEBE FREUNDE! HABE FÜR GLEICHGESINNTE PATRIOTEN EINE 2 ZIMMER DG WOHNUNG IM SCHÖNEN OBERFRANKEN NÄHE BAMBERG DER TRAUMSTADT DER „DEUTSCHEN“ ANZUBIETEN! FALLS IHR DRINGEND EINE WOHNUNG BENÖTIGT ODER GAR UMZIEHEN WOLLT ODER MÜSST???????…………………..schreibt mich per PN doch einfach an……………………ES WIRD NICHT AN SYSTEMLINGE ODER VOM VERFASSUNGSSCHUTZ GESCHICKTE INTESSENTEN VERMIETET:::::::::::::::::DIESES ANGEBOT GILT NUR FÜR VOM SYSTEM GEBEUTELTE, BEREITS PLATT GEMACHTE MENSCHEN MIT HERZ UND VERSTAND………bitte unbedingt weiter teilen und verbreiten…..Vergelt`s Gott……sowie eine frisch renovierte 3 Zimmer Küche Bad Wohnung EG…….
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Hier in den Videos könnt ihr meine Stellungnahme zu der „Verhandlung“ in Basel im Gebäude der Firma Strafgericht Basel-Stadt sehen und hören. Zum einen vor dieser sog. Verhandlung und dann danach.
Auch wird in einem separaten o.a. Video die Stellungnahme von Carl Peter Hofmann vom GCLC zu sehen und zu hören sein, der als anwesender Mensch diesem Schauspiel beiwohnte.
Nun, in der Sache ging es dem sog. Gericht und der sog. Richterin Dr. Sarah Cruz Wenger um die absolute Machtdarstellung, die diese über die PERSONEN haben. So durfte es nicht verwundern, dass Sarah Cruz Wenger sich mir als Mensch und Mann Detlev nicht als gesetzliche Richterin präsentieren konnte. Trotz mehrmaliger Nachfrage unter Zeugen, etwa 20 Menschen waren im Saal anwesend.
Ich habe mich im Schiff (Gerichtssaal) zunächst einmal nicht hingesetzt, sondern blieb auf der Eingangsseite links zu der Kapitänsbrücke stehen um so auf Augenhöhe bzw. Armeslänge zu sein.
Dann kam die erste Frage, ob ich die PERSON sei, die geladen war.
Ich habe das verneint und sie frug nach, wer ich denn sonst sei. Ich antwortete: Ich bin ein Mensch und keine PERSON, der souveräne, freie Mann Detlev
Abb.: Wake News
Dann übergab ich ihr das gebundene Affidavit.
Sie fuhr fort wie sie mich denn nennen solle. Ich antwortete: „Detlev“
Dies tat sie nicht, sondern verlas die sog. Anklage mit dem Inhalt, ich hätte unter Nutzung eines Fahrzeugs in einem Parkverbot gestanden, worauf ich eine Parkbusse in Höhe von 40 Franken hätte zahlen solle.
Sie sprach mich an, ob ich dazu etwas zu sagen hätte. Ich antwortete, das alles in dem vorliegenden Affidavit aufgeführt sei. Sie blätterte dann hastig durch die 11 Seiten, aber stellte fest, sie hätte darin nichts zu der Anklage des Parkverbot gefunden. Eine schwachsinnige Antwort einer unerfahrenen, jungen angeblichen „Richterin“; denn darin stehen genau die Angelegenheiten um die es geht, die Entkräftigung der 12 BAR-Vermutungen und die Anklage gegen diese „Richterin“, dass sie mir als Mensch nicht nachweisen kann, dass sie meine gesetzliche Richterin ist, was ja auch unmöglich ist, da sie formell und informell die privaten BAR-Vereinbarungen mir gegenüber zu Gunsten einer Bereicherung durchführen wollte und ohnehin einen Menschen nicht verurteilen kann.
Aber, statt die Gelegenheit zu nutzen sich durch Heilung, also z.B. Einstellen des Verfahrens, aus der Affäre zu ziehen, hat sie die PERSON zu weiteren Zahlungen verurteilt, ohne darüber nachzudenken, dass der Mann Detlev lediglich der Begünstigte des Trust (PERSON) ist, nicht aber der Treuhänder oder Exekutor.
Abb.: Screenshot Blatt 1 „Urteil“ an die PERSON
Nunmehr erfolgte durch die ignorante Handlung der Sarah Cruz Wenger eine für sie unangenehme, eventuell sogar Existenz schädigende Entscheidung, da sie mich als Mensch entehrte, vergewaltigte und betrogen hat. Nun werden weitere Affidavits an sie und die Beteiligten zu dieser Angelegenheit erstellt und an diese ergehen.
Diese Angelegenheit werde ich, werden wir als Präzedenzfall weiter führen um ein Beispiel darzustellen, das der Öffentlichkeit dienen soll zu erkennen wie sie durch das bestehende JUSTIZ-SYSTEM betrogen werden. Das wird hoffentlich dazu beitragen, dass wir diese kleine Gruppe von sich an uns bereichernden SYSTEMLINGEN in ihre Schranken weisen können.
In dem Sinne, schaut euch die Videos an! Viel Freude damit!
Über das und vieles mehr immer in der LIVE-Sendung!
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In dem Firmenkonglomerat Basel-Stadt (Halb-Kanton, Stadt) werden aus jedem Millimeter Grund (Seerecht?) Profit geschlagen. Alle, die sich hier aufhalten und ein Fahrzeug nutzen und parkieren, werden gnadenlos abkassiert, die Methode wird „Parkraumbewirtschaftung“ genannt. Es werden – offiziell nicht zugegeben – vermutlich Quoten an die Dienstnehmer in UNIFORM ausgegeben, die sie erfüllen müssen um die Taschen des kleinen Halb-Kantons und der Stadt Basel zu füllen. Aus diesem Grund werden alle, die vermeintlich gegen die von den Firmen aufgestellten „Verkehrsregeln“ verstossen, gnadenlos mit Bussen belegt und verfolgt.
In diesem Fall wird von der Firma Strafgericht Basel-Stadt der PERSON (jeder hat eine…) vorgeworfen gegen diese „Verkehrsregeln“ verstossen zu haben. Da ich aber als reisender Mensch unterwegs war, kann dies schon aus dem Grund nicht zutreffen.
Ich erhielt also – trotz mehrmaliger Zurückweisung und trotz Treuhand-Übergabe der PERSON in diesen Fällen an die jeweiligen Firmenmitarbeiter in der sog. POLIZEI (Firmenangestellten), der Firma STAATSANWALTSCHAFT Basel-Stadt – nun eine Einladung zu einer sog. mündlichen Verhandlung in der Firma Strafgericht Basel-Stadt, vermutlich, weil die Treuhänder in der Bewältigung der von mir aufgetragenen Aufgaben überfordert waren und somit nicht klarkamen und den „Schwarzen Peter“ immer eine Stufenleiter weiter nach oben schoben.
Diese Einladung erfolgte an die PERSON wie gewohnt ohne Unterschrift, eigentlich schon recht unfreundlich, oder?
Dennoch werde ich – Mensch – zu dem gewünschten Termin am 25.08.2017 um 15 Uhr (Beginn im Schiff) da sein und werde bei der Gelegenheit die Rechtmässigkeit der Einladenden überprüfen, vor allem in Hinsicht auf deren Position und Funktion mir als Mensch gegenüber.
Nach Auskunft, die ich bei dieser Firma einholte, handelt es sich bei der zuständigen angeblichen Einzelrichterin um die Bedienstete Dr. Sarah Cruz Wenger. Sie ist Mitglied des Vorstandes der Partei FDP in Riehen, gleichzeitig Gerichtspräsidentin in der Firma Strafgericht Basel-Stadt.
Besonders brisant in diesem Fall: Der Chef (Vorsteher) der Firma Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt, Baschi Dürr, zu der die STAATSANWALTSCHAFT, sowie POLIZEI gehören, allerdings selbst auch noch als Unternehmen eingetragen sind, ist Parteikollege (FDP) von Sarah Cruz Wenger auf Vorstandsebene…
Wir werden diesen Vorgang vorher und nachher filmen, sowie stehe ich und ggf. auch andere Anwesende zu Interviews zur Verfügung. Auch soll dieser Anlass dazu dienen die Öffentlichkeit über das JUSTIZ-SYSTEM aufzuklären, auch das Affidavit wird vorgestellt mit der Erwiderung/Zurückweisung vor allem der 12 BAR-Vermutungen, die alle Mitglieder der privaten BAR-Association (JUSTIZ) immer und bei jedem unterstellen.
Es geht dabei auch um die mögliche Entlarvung von Betrug, Vergewaltigung und Entehrung.
Und darum, welchen Stellenwert die Wahrheit bei diesen Firmenangestellten wohl haben wird…
Gern will ich auch alle Presse-Kollegen und Interessierten zu diesem Termin einladen. Da es ja diese äusserst merkwürdigen „Sicherheitskontrollen“ bei der Firma Strafgericht Basel-Stadt gibt, ist ein rechtzeitiges Erscheinen notwendig. Wir werden etwa ab 13:30 Uhr vor Ort sein, da Interviews und Filmaufnahmen geplant sind. Es wird nicht leicht sein Parkplätze zu finden, daher bitte entsprechende Zeit einplanen bzw. öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad etc. nutzen!
Abb.: Wake News
Gern seid ihr auch mit den Wake News-Shirts: „Ich bin ein Mensch und keine PERSON“ willkommen, auch ich werde ein solches bei diesem Anlass tragen!
Wir haben bereits auch in 2016 schon einmal über diese Firma Strafgericht Basel-Stadt berichtet:
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In diesem zweiten Teil der Berichterstattung über die bayrisch-oberfränkische Behördenwillkür im Bauskandal in Reckendorf schildern uns die Betroffene Helga Harders und ihr Rechtsberater Wolfgang Grötsch, was sich zwischenzeitlich zugetragen hat.
Seit vielen Jahren werden Helga Harders und ihr inzwischen auch ihr Ehemann drangsaliert, verfolgt und es wird versucht sie mundtot zu machen und sie zu ruinieren, damit sie sich gegen die offensichtlichen Ungerechtigkeiten des skrupellosen regionalen und überregionalen JUSTIZ-Systems nicht wehren kann, obwohl dies eigentlich durch den „Recht-Staat“ und die Grund- und Menschenrechte jedem Menschen zustehen sollte, oder?
Aber wir wissen natürlich, dass das JUSTIZ-SYSTEM weder für Menschen gedacht sind, sondern nur für die künstlich geschaffene PERSON, noch für die Menschen (PERSONEN) urteilen/entscheiden soll; denn die Menschen (PERSONEN) sind die bereits im Vorhinein festgelegten Opfer!
So empfindet es Helga auch und schildert das sehr eindrücklich in o.a. Video.
Wir berichteten ausgiebig über die Vorgeschichte, hier kann man diese finden:
Die Methoden der Unterdrückung von Helgas Rechten und ihrer Meinungsfreiheit ähneln sehr dem Vorgehen wie es die Stasi (Staatssicherheit) in dem sowjetisch besetzten Teil Deutschland, der DDR, gegenüber ihren Bürgern machte. Systematische Zersetzung sorgte für die Angst, die notwendig war um die DDR-Bürger in Schach zu halten.
Die in 2016 neu ins Leben gerufene Amadeu Antonio-Stiftung unter Leitung der ehemaligen Stasi-Funktionärin Anetta Kahane, sowie mittels Unterstützung des von auffallend vielen israelisch-orientierten leitenden Mitarbeitern durchsetzte Verfassungsschutz deuten auf abgrundtiefe böse Absichten gegenüber den Menschen hin, die in Freiheit und rechtstaatlicher Ordnung in Deutschland leben wollen. Die obersten Posten des Bundes sind mit Personen besetzt, die eine dubiose Vergangenheit in Funktionen dieser DDR hatten, es werden auch Spitzelaktivitäten für die Stasi vermutet!
Offenbar ist seit der „Wende“ eben diese Kultur der DDR in die „Amts-“ und „Behörden-“ Strukturen des Bundes eingeflossen, was die Situation im Bund noch abstruser werden lässt: alles nur noch Firmenstrukturen, keine Staats-Beamten, kein souveräner Staat und alles durchsetzt mit Besatzer-freundlichem PERSONAL, die nur ihre eigenen Interessen im Auge haben und nicht für die Mehrheit der Menschen im Lande tätig sind wie es die Menschen eigentlich von Staatsdienern zu erwarten hätte, oder?
Abb.: Wake News
Nun, jedenfalls versucht das JUSTIZ-Opfer Helga zusammen mit ihrem Rechtberater Wolfgang Grötsch das vorhandene, offenbar geltende Recht, den Rechtweg, die Gesetze und auch Verordnungen anzuwenden, vorzubringen und sich entsprechend Gehör und Recht zu verschaffen, aber es sieht düster aus in diesem scheinbar nur noch korrupten, verfilzten JUSTIZ-SYSTEM, dass sich selbst nicht in Frage stellt und verfolgt!
So versucht sich Helga auch gegen die Misskreditierung durch andere zu wehren und leitet nunmehr auch beim sog. Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde die Wiederherstellung ihres guten Rufes ein:
Verfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe Zur Fristwahrung zunächst per Telefax 0721 9101382
Mein Zeichen: Datum:
2015 LA 12 03 02.01.2017
Unter Beifügung einer Vollmacht zeige ich an, dass ich Frau Helga Harders vertrete. Für meine Mandantin erhebe ich
Verfassungsbeschwerde
gegen
1. Urteil des AG Bamberg 0105 C 8/16
2. Urteil des LG Bamberg 3 S 61/16
wegen
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes
– 2 –
I.
Sachverhalt
Die Klägerin und Beschwerdeführerin der Verfassungsbeschwerde, Helga Harders begehrte die Verurteilung der Beklagten wegen schwerer Persönlichkeitsrechts-verletzung der Klägerin.
1. Vorgeschichte
Die Klägerin hatte, nachdem ein zivilrechtlicher Nachbarschaftsstreit in zwei Instanzen sowie ein verwaltungsrechtlicher Streit wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebotes auf rechtswidrige Weise abgelehnt worden waren, Unterstützung in der Öffentlichkeit gesucht. Dabei kam, nicht von der Klägerin bestellt, auch SAT 1 und hat Aufnahmen gemacht.
Bei diesen Aufnahmen des Senders SAT 1 wurde auch die Beklagte zu den Streitigkeiten gefragt. Diese sagte wörtlich: „Bei der Klägerin ist alle vierzehn Tage die Polizei und sie schreit immer auf ihrem Grundstück herum.“ Der Sender hatte in einer reißerischen Aufmachung einen Bericht zusammen geschnitten, bei dem es dem Sender lediglich auf eine hohe Zuschauerzahl ankam. So wurde die Klägerin z.B. nicht mit den Filmaufnahmen und den Aussagen der Beklagten zuvor konfrontiert. Mit ihr wurde nicht gesprochen. Der Sender hat diesen Ausschnitt ungeprüft verwendet. Die Aussage der Beklagten war eindeutig falsch.
Die Klägerin hat sowohl SAT 1 als auch die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen. Der Bericht wurde von SAT 1 erst im Januar 2016 aus der Mediathek genommen. Zuvor wurde der Bericht ausgestrahlt und mutmaßlich von einem Millionenpublikum gesehen. Die Klägerin wurde darin als Kriminelle dargestellt, bei der alle 14 Tage die Polizei auf dem Grundstück erscheinen müsse.
Die Klägerin hat von der Beklagten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Die Beklagte hat diese Erklärung nie abgegeben.
2. Klage
Die Klägerin hat beantragt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwider-handlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000.- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unter-lassen, in Bezug auf die Klägerin wörtlich oder sinngemäß die nachfolgenden
Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten.
– „ do is ja alle 14Toch Polizei do“ und
– „ ja, die schreit rum, die schreit furchtbar rum“.
2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin anwaltliche vorgerichtliche Kosten in Höhe von 413,64 € nebst Zinsen i.H.v. 5% über dem jeweiligen Basiszins seit dem 03.11.2015 zu erstatten.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen auf Erlass eines Anerkenntnis- oder Versäumnisurteils vorliegen, beantrage ich bereits jetzt, ein solches Urteil zu erlassen.
Die Beklagte trat der Klage entgegen. Sie führte aus, dass sie am 21.11.2014 einem privaten Fernsehsender ein Interview gegeben habe, in welchem die Äußerungen erfolgten. Sie sei am 03.12.2014 zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-erklärung aufgefordert worden. Sie habe am 11.12.2014 eine Erklärung abgegeben, jedoch ohne die strafbewehrte Erklärung. Sie sei daher am 16.12.2014 noch einmal aufgefordert worden, die Unterlassungserklärung mit Strafbewehrung abzugeben. Dies habe sie mit Schreiben vom 18.12.2014 abgelehnt.
Nach einem Anwaltswechsel habe die Klägerin am 19.10.2015 Schadenersatz begehrt. Diese Forderung sei am 22.10.2015 zurückgewiesen worden. Die Beklagte habe auf die Verwertung des Interviews keinen Einfluss gehabt. Aufgrund des Zeitablaufes könne die Wiederholungsgefahr als ausgeräumt gelten.
Die Beklagte hat daher beantragt:
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Zum Ende der Verhandlung legte der Vertreter der Beklagten eine CD vor, auf der die Beklagte mit einer Bordeaux-Dogge und einer Gewehrattrappe in ihrer Hilflosigkeit auf ihrem Hof steht und darauf hinwies, dass die innerdeutsche Grenzmauer gefallen sei und in Reckendorf dafür eine drei Meter hohe Mauer und ein mindestens vier Meter hohes Nebengebäude an der Grenze schwarz errichtet welches nachträglich in rechts-widriger Weise von den Zivilgerichten und dem Verwaltungsgericht Bayreuth sanktioniert wurde. Diese CD hatte mit dem Verfahren nicht das Geringste zu tun. Prozessual konnte die Einführung dieser CD in den Prozess nicht verhindert werden.
– 4 –
Die Richterin zeigte sich dabei höchst amüsiert. Sie ließ damit demonstrativ jede geschuldete Neutralität vermissen. Die Klägerin wurde in einem höchst rechtswidrigen Akt zum Objekt staatlichen Handelns gemacht.
Tenor des Urteils des AG Bamberg:
1. Die Klage wird abgewiesen
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert wird auf 4.000 € festgesetzt.
Begründet wurde das Urteil damit, dass keine Wiederholungsgefahr bestehe. Während des Zeitablaufs nach den zwei Schreiben der Beklagten, sehe das Gericht die Wiederholungsgefahr auch ohne strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht gegeben. Begründet wurde dies ferner damit, dass sich die Beklagte im Termin habe entschuldigen wollen.
Diese quasi vom Gericht erzwungene Entschuldigung, ließ allerdings nicht erwarten, dass die Beklagte ihr Unrecht hinsichtlich der inkriminierten Äußerungen eingesehen habe. Immerhin hat sie selbst im Termin noch bestritten, dass die Sendung überhaupt ausgestrahlt wurde.
Unterschwellig klang immer durch, dass schließlich die Klägerin die Öffentlichkeit auf den Plan gerufen habe und daher nicht so empfindlich sein dürfe.
4. Berufung
Gegen das Urteil wurde am 19.07.2016 Berufung eingelegt.
Antrag der Klägerin:
Das Urteil des AG Bamberg wird aufgehoben.
Die Beklagte wird antragsgemäß verurteilt. s.o.
Die Berufung wurde in vollem Umfang geführt. Am 02.08.2016 wurde die Berufung umfangreich begründet. Kernstück war die Entscheidung des BVerfG von 1973 in
5 –
welcher die Weiterführung des geschriebenen Rechts durch die Rechtsprechung für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet wurde und die Feststellung getroffen wurde, dass es sich bei der Zubilligung einer Geldentschädigung um ein Recht handelt, das auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG zurück geht.
Ferner wurde noch einmal deutlich gemacht, dass die Beklagte gerade keine Einsicht in ihr unrechtmäßiges Verhalten offenbart und sich damit gerade nicht von ihren Äußerungen distanziert hat. Ohne ein Vertragsstrafenversprechen konnte die Wieder-holungsgefahr daher nicht ausgeräumt werden.
Die Beklagte beantragte Zurückweisung der Berufung
5. Urteil des LG Bamberg
Das LG hat gleichfalls mit unzutreffenden Erwägungen s.u. die Wiederholungsgefahr verneint, den Eingriff als nicht schwer einngechätzt und daher auch keine Geld-entschädigung zugesprochen.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Streitwertgrenze von 20.000 € für eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht erreicht. Der Rechtsweg ist daher erschöpft.
Das Urteil leidet an mehreren Mängeln.
II. Rechtslage
1. Zulässigkeit
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Art. 93 Abs. 1 Ziffer 4 a GG sowie der §§ 90 ff. BVerfGG liegen vor.
a) Die Entscheidungen der Gerichte sind grundsätzlich als Akte öffentlicher Gewalt angreifbar.
b) Die Beschwerdebefugnis ergibt sich aus der Verletzung der Grundrechtes aus Art. 3 Abs. 1 und 3 und 103 Abs. 1 GG.
c) Die Voraussetzungen der §§ 13 Ziffer 8 a i.V.m. 90 Abs. 2 BVerfGG sind erfüllt. Der Rechtsweg ist ausgeschöpft.
– 6-
d) Die Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG eingereicht worden.
2. Annahmefähigkeit
Die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen vor. Die Verfassungs-beschwerde ist daher annahmefähig.
a) Grundsätzliche Bedeutung
Grundsätzlich muss allen Menschen in gleicher Art der Zugang zu den Gerichten und damit verbunden rechtlich ordentlich begründete gerechte Urteile gewährleistet sein. Jeder Bürger verzichtet auf die Vornahme von Selbsthilfe. Das Gegenstück dazu ist, dass ein faires Verfahren gewährleistet wird. Dies ist hier nicht der Fall. s.u.
b) Durchsetzung der Grundrechte
Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist geboten, wenn sie zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 2 BVerfGG genannten Grundrechte und grundrechtsähnliche Rechte angezeigt ist, was nach dem Beispiel des § 93 a Abs. 2 lit. b BVerfGG auch der Fall sein kann, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht.
Voraussetzung ist nach dem BVerfG (NJW 94,993), dass die geltend gemachte Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten besonderes Gewicht hat oder den Beschwerdeführer in existentieller Weise betrifft. Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung, die auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hindeutet oder wegen ihrer Wirkung geeignet ist, von der Ausübung von Grundrechten abzuhalten. Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährleisteten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt.
3. Begründetheit
a) Umfang der gerichtlichen Kontrolle: Spezifisches Verfassungsrecht.
Es ist zu beachten, dass der Unfang der verfassungsrechtlichen Kontrolle von fachgerichtlichen Entscheidungen wie hier dem AG Bamberg und dem LG Bamberg
– 7 –
beschränkt ist auf spezifisches Verfassungsrecht.
Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG allein Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das BVerfG entzogen.
Nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das BVerfG auf Verfassungsbeschwerde hin eingreifen. Spezifisches Verfassungsrecht ist aber nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist; der Fehler muss gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (BVerfGE 18,85,92 f.; 62, 338,343; 80, 81,95; Beschluss des BVerfG vom 07.12.2016 – 2 BvR 1602/16).
Es liegt Willkür vor, weil die Gesetze in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird. Das LG Bamberg hat sich mit der Rechtslage und der Anwendung der Gesetze nicht eingehend auseinandergesetzt und seine Auffassung entbehrt jeglichen sachlichen Grundes.
b) Grundrechtsverletzung der Artikel 3 Abs. 1 und 3, 103 Abs. 1 GG
Die Entscheidungen des AG Bamberg und des LG Bamberg stellen einen Verstoß gegen das Willkürverbot dar. Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist dieses Gebot in Art. 3 Abs. 1 GG zum Verfassungssatz erhoben (vgl. BVerfGE82,6; 34,269; Rennert, NJW 91,12).
Es ist klar, dass das BVerfG nicht zu einer „Superrevisionsinstanz“ werden kann. Erst grobe Verstöße rechtfertigen die Annahme, die Entscheidung beruhe auf sachfremden Erwägungen (BVerfGE 4, 1,7; 18, 85,96). Urteile der ordentlichen Gerichtsbarkeit können nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung dann verfassungs-widrig sein, wenn sie bei verständiger Würdigung, der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind (BVerfGE 62, 189,192; EUGRZ1985,187).Es muss sich der Schluss aufdrängen, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen. Sie verstoßen dann gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG (BVERG in NJW 91,3032; NJW 90,3191 u. 3193; ausführlich Rennert in NJW 91,82
Die Lektüre der Urteile des AG Bamberg und des LG Bamberg ergibt, dass die Willkürrüge erhoben werden kann. Das AG Bamberg hat willkürlich angenommen, dass keine Wiederholungsgefahr hinsichtlich der von ihm noch als kriminelle und schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung eingestuften Äußerungen vorliege.
Sowohl vor dem AG Bamberg als auch dem LG Bamberg wurde mehrfach auf die noch bestehende Wiederholungsgefahr hingewiesen und dies auch ausführlich begründet. Offensichtlich stehen in Bamberg die Rechte nach einer solchen Persönlichkeits- verletzung allerdings nur Prominenten wie Paola, Prinzessin Carolin oder Herrn
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Kachelmann zu.
Dem LG Bamberg muss darüber hinaus der Vorwurf gemacht werden, dass es eine Beweiswürdigung hinsichtlich der eingereichten CD gerade nicht vorgenommen hat. Es
liegt darin ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) liegt vor, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Parteivorbringen nicht zur Kenntnis nimmt.
Diese Voraussetzungen können auch dann erfüllt sein, wenn die Begründung der angefochtenen Entscheidung nur den Schluss zu lässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Parteivortrags erfassenden Wahrnehmung beruht. (BGH, Beschluss vom 04.11.15 – VII ZR 282/14).
Ein Richterspruch verstößt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG dann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht. (BVerfGE 89,1,13 f. 189,203
Das LG Bamberg hat die Regeln zur Beweiswürdigung gröblichst missachtet und mit seinem willkürlichen Richterspruch die Klägerin zum Objekt staatlichen Handelns gemacht.
Die Beschwerde ist auch begründet. Die Klägerin hat keine rechtlichen Möglichkeiten mehr, sich bezüglich der Rufschädigung zu rehabilitieren. Dies wirkt sich auch in anderen Zivilverfahren und Strafanzeigen aus. Wenn Akteneinsicht gefordert wird, befinden sich regelmäßig Zeitungsausschnitte und negative Berichterstattung über die Klägerin in den Akten. So hat die Beklagte auch in der 1. Instanz eine CD vorgelegt, welche mit dem Vorgang nicht das Geringste zu tun hatte. Die Richterin hat die Neutralitätspflicht dadurch verletzt, dass sie sich amüsiert gezeigt hat. Sie hätte den Bericht nach der Einsichtnahme zurückweisen müssen.
Das AG Bamberg hat die Wiederholungsgefahr verneint. Dabei hat es ausgeführt, dass die Besorgnis der Wiederholung nicht auf Tatsachen sondern nur auf bloßen Vermutungen fuße. Den Antrag auf Zahlung eines Schmerzensgeldbetrages hielt es in rechtswidriger Weise für unzulässig. Hinsichtlich der Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten hielt es den Antrag für unschlüssig.
Die Beklagte hat die Klägerin vor einem Millionenpublikum, mit den erwissenermaßen unwahren Tatsachenbehauptungen, alle 14 Tage müsse die Polizei bei der Klägerin erscheinen, verunglimpft. Dass hier ein Schadenersatz geschuldet ist, der mit 2.000 € am untersten Rahmen angesiedelt ist, liegt selbstverständlich auf der Hand.
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Das LG Bamberg hat einen Teil der vorgerichtlichen Anwaltskosten für erstattungsfähig geheißen. Dabei ging es allerdings von einem nicht nachvollziehbaren Gegenstandswert von 2.000 € aus. Das m AG Bamberg hatte den Gegenstandswert nachvollziehbar mit 4.000 € festgesetzt. Dieser Wert von 4.000.- €, der dem Klageantrag zugrunde gelegt worden war und aus dem die vorgerichtliche Tätigkeit korrekt berechnet worden war, ist maßgeblich.
Mit einem Standardsatz hat es die Wiederholungsgefahr gleichfalls verneint und nimmt damit der Klägerin die Möglichkeit, sich zu rehabilitieren. Das LG Bamberg bemüht die Begriffe der Schwere des Eingriffs, den Umständen der Verletzungshandlung, dem fallbezogenen Grad der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und vor allem der Motivation des Verletzers für die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr.
Ohne dies sauber zu begründen, urteilt es dann, dass die Wiederholungsgefahr nicht gegeben sei. Die Schwere des Eingriffs, eine rechtswidrig bewusst vorsätzlich falsche Darstellung, welche die rechtschaffene und stets gesetzestreue Klägerin in den Personenkreis von Kriminellen stellt, und dies noch dazu vor einem Millionen-publikum, rechtfertigt die Tatsache einer schweren Persönlichkeitsverletzung. Zu den Motiven macht das Landgericht keinerlei Ausführungen.
Wenn das LG Bamberg diese Kriterien korrekt in seine Entscheidungsfindung einbezogen hätte, hätte es unstreitig zu einem erheblichen und schweren Eingriff in die Persönlichkeit der Klägerin kommen müssen.
Da die Beklagte bis zuletzt darauf beharrte, die Klägerin gar nicht verletzt zu haben bzw. dies nicht beabsichtigt zu haben und dass sie nun nur ihre Ruhe haben wolle, rechtfertigen nicht die Annahme, eine Wiederholungsgefahr sei nicht gegeben. Da die Beklagte während des gesamten Verfahrens weder Einsicht in ihr unrechtmäßiges Tun noch Reue gezeigt hat, können ihre Schreiben die Wiederholungsgefahr gerade nicht ausräumen. Dies hätte die Abgabe einer strafbewehrten Erklärung zwingend erfordert. Aus dieser hätte sich nämlich erstmals ergeben, dass die Beklagte eine Einsicht in ihr rechtswidriges Tun gehabt hätte, und dass sie dies inzwischen aufrichtig bereut. Wenn die Beklagte eines Tages nicht mehr ihre Ruhe haben möchte, kann sie nach diesen fehlerhaften Urteilen jederzeit erneut unrichtige Behauptungen aufstellen.
Zu Recht hatte das AG Bamberg noch angenommen, dass es sich um eine schwere kriminelle Persönlichkeitsverletzung handelte. Das LG Bamberg bricht die Schwere nur auf den Wortlaut herunter und stuft diesen nicht als schwerwiegend ein. Es ist nicht bereit, zur Kenntnis zu nehmen, was die Beklagte zwischen den Zeilen ausgeführt hat. Dass die Klägerin nämlich eine Person sei, welche kriminell handelt, so dass alle 14 Tage die Polizei bei ihr erscheinen müsse. Die Klägerin ist mit diesem Urteil als kriminelle Person abgestempelt.
Die Klägerin hat nunmehr keine Möglichkeit mehr, die angestrebte Rehabilitation vor
einem Millionenpublikum zu erlangen. Herr Kachelmann ist inzwischen rehabilitiert.
– 10 –
Der Klägerin wird die Rehabilitation in rechtswidriger Weise von den Gerichten ver-weigert. Da das LG Bamberg zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich nicht um eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechtes der Klägerin handelt, kommt es zwingend auch zu dem falschen Ergebnis, dass keine Geldentschädigung zu zahlen ist.
Die Klägerin ist im Landgerichtsbezirk bei allen Behörden und Gerichten dafür bekannt, dass sie -zu Recht- die Existenz der Bundesrepublik Deutschland verneint da die BRD nur noch ein reines Firmengebilde ist. Dies ergibt sich aus Folgendemn: Das Vermessungsamt Oberfranken ist nicht mehr das Staatliche Vermessungsamt sondern eine Fa. Immobilien Oberfranken Das Bundesvermögensamt ist nun eine Bundesfinanz-agentur GmbH. Auch die Polizei ist inzwischen eine Firma. Der Begriff Polizei ist nur noch eine geschützte Wortmarke. Das Landratsamt ist keine Behörde mehr sondern eine Firma. Der Landrat ist deren Geschäftsführer. Sie vertritt ferner die vom BVerfG vertretene Auffassung, dass Gesetze, welche keinen Geltungsbereich (mehr) definieren, nichtig sind.
Wegen dieser politischen Einstellung wird sie von Behörden und Gerichten drangsaliert.
Entsprechend den Richtlinien Nr. 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit – Ouelle: BStU 2.6 – also mit Methoden des Unrechtssystems der ehemaligen DDR soll die Klägerin gelähmt, isoliert und ihre angeblich feindlich negativen Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend verhindert oder gänzlich unterbunden werden. Straftaten von Staatsorganen sollen aus politischen Gründen im Interesse der Realisierung eines höheren gesellschaftlichen Nutzens nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Methoden und Mittel sind die systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufs und des Ansehens sowie die Untergrabung des Selbstvertrauens der Beschwerdeführerin. Ein bewährtes Mittel ist dabei auch der Einsatz von Informellen Mitarbeitern, gezielte Verbreitung von Gerüchten und die Vorladung zu staatlichen (?) Dienststellen.
Aus diesem Grund liegt auch eine Verletzung des Art. 3 Abs. 3 GG vor.
III.
Ergebnis
Das AG Bamberg und das LG Bamberg verweigern durch gröblichst fehlerhaft eingestufte Begriffe der Wiederholungsgefahr und der Schwere des Eingriffs einer Normalbürgerin das ihr zustehende Recht auf Rehabilitation und Geldentschädigung. Der Unterzeichner beantragt daher namens und in Vollmacht der Beschwerdeführerin, die Verfassungswidrigkeit des Urteils des LG Bamberg festzustellen, das Urteil des LG Bamberg aufzuheben und die Sache an eine andere Kammer des LG Bamberg zurück zu verweisen.
Rechtsanwalt
+++
Jetzt werden wir einmal abwarten, ob nur sog. Prominente Gehör finden oder auch „normale“ Menschen.
Auch deckt Helga Harders Ungereimtheiten bei der Erteilung von Baugenehmigungen und der Ernennung/Erweiterungen von Baugebieten auf, die vom lokalen Bürgermeister offenbar für die eigene Familie so umgemünzt wurden bzw. werden sollen, dass sich daraus für diese einseitige Vorteile in Millionehöhe ergeben könnten. Hier unter einer möglichen Gefährdung von Menschen, da ein unübersichtlicher Bahnübergang, der bereits mehrfach Schlagzeilen für schwere Unfälle erzeugte, zum Kern eines neuen Bauskandals durch die Familie des Bürgermeisters sorgen könnte:
Abb.: H.H., Wake News
Bahnhofstraße……“Siedlung Ost“ Flurnummer: 1273 + 1274
Hier soll ein 6 Familien -Wohnhaus gebaut werden….dafür hat sich der Schwager von Bürgermeister Manfred Deinlein SPD, Karl Heinz Schroll (Brauereibesitzer) einen Bebauungsplan auf Siedlungsgebiet Ost gekauft……..dann hat BM Deinlein die „Mauer“ im Nachhinein in 2014 2x, sprich den Bebauungsplan einfach in Siedlungsgeniet Ost umgetauft, Siedlung Ost ist plötzlich Siedlungsgebiet Ost, genehmigt. Diese Plätze sind eigentlich frei zu halten wegen der Einsichtnahme des Gleises – es sind dort schon schwere Unfälle gewesen. Da stecken ganz offensichtlich finanzielle Interessen dahinter!
Die 2 Grundstücke liegen vor der Einmündung zur Greifenklaustraße wo Helga wohnt. Das Haus (kleiner) im Hintergrund ist das grüne, das auch Schroll gehört, dieses kleine Haus gehört auch Karl Heinz Schroll…
Offenbar sind viele Menschen im Ort eingeschüchtert oder wollen sich nicht gegen die lokal bedeutende Familie Schroll/Deinlein stellen, vielleicht um keine Nachteile zu erhalten bzw. um von der Gunst derjenigen zu profitieren. Wer weiss wie viel Sumpfgebiet hier noch trocken gelegt werden muss um an die Wahrheit zu kommen.
Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News
Hier ist die Chronologie der Geschehnisse zu finden:
Jedenfalls sind die Entscheidungen der Ämter, Behörden, Gerichte so enorm, dass sie eigentlich alle bisherigen Rechte/Verordnungen ausser Kraft zu setzen scheinen. Es stellt sich als dadurch im Bund generell die Frage, ob man überhaupt noch Bauanträge stellen sollte oder einfach wild drauf los baut; denn es wird ja offenbar alles im Nachhinein „genehmigt“. Das ist ein wichtiger Beitrag für alle Haus- und Grundbesitzer, Bauherren, Baugesellschaften. Es liesse sich also viel Aufwand und viel Geld sparen! Braucht es eigentlich dann überhaupt noch solche Ämter/Behörden?
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In der Aufdeckung tyrannischen Verhaltens des Systems sind wir über diesen kuriosen Fall gestossen. Zu den bereits in anderen Fällen bekannt gewordenen Augsburger JUSTIZ-Skandalen reiht sich dieser nun ebenfalls ein, zeigt er doch das erschreckend hilflose Verhalten der Systemlinge auf, die in einer Scheinwelt (Vatikan-Matrix) ein Schein-JUSTIZ-System auf dem Gebiet des besetzten Deutschlands aufrecht erhalten wollen, obwohl doch schon längst alle halbwegs intelligenten und aufgewachten Menschen erkennen können, dass es sich vermutlich um eines der grössten Betrugsgeschichten jüngster Zeit handelt. Ein Schein-STAAT mit der Bezeichnung „Bund“ unterjocht seit Bestehen die auf dem Gebiet Deutschland lebenden Menschen, verwehrt den Menschen die Wahrheit, täuscht sie also bewusst über die Situation hinweg, dass dieser Bund weder ein souveräner Staat, noch der Rechtnachfolger des Deutschen Reichs ist, das vor der unseligen „Weimarer Republik“ und vor dem „tausendjährigen Reich“ des A.H. völkerrechtlich einwandfrei agierte, bevor dieses in den Ersten Weltkrieg 1914 hineingezogen wurde. In diesem sog. Bund herrschen noch immer die „Gesetze“ des Dritten Reichs“, man ist also versucht zu behaupten der Bund führt die Geschäfte dieses 3. Reichs einfach weiter.
Abb.: Wake News
Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News
Daher ist es nur Rechtens, wenn aufgewachte Menschen, die von diesem System bedroht und mit Forderungen üerhäuft werden, Fragen zur Legitimität, zur Amtlichkeit und deren Nachweisen stellen. Glauben ist eine gute Sache, aber wenn es um Fakten geht, dann müssen auch Beweise her!
Vor allem im Bereich der JUSTIZ stellen sich vielfältige Fragen; denn seit Anbeginn scheint hier einiges im Argen zu liegen, die Wahrheit soll auf den Tisch und deshalb möchten wir dazu beitragen diese zu finden und Ungerechtigkeiten aufzudecken und zu beseitigen.
Abb.: Collage aus Internetbild und Wake News
Petra und Michael, beide aus dem Raum Augsburg machen seit einiger Zeit Begegnungen der Dritten Art mit dieser JUSTIZ, die wir passend die Augsburger JUSTIZ Puppenkiste nennen.
In dem o.a. Interview schildern die beiden uns ihre Erfahrungen mit dieser „JUSTIZ“, die vor allem eins nicht macht, sich selbst strafrechtlich zu untersuchen! Es gibt ja im Bund die Unsitte nichts zu unterschreiben, „Richter“ schicken ihre armen Angestellten vor um die im Prinzip wertlosen und nichtigen „Beschlüsse“ zu zeichnen. Eine als „Ausfertigung“ tituliertes Schreiben ist nur auf Verlangen des jeweiligen Beteiligten auszustellen, nicht ordnungsgemässe vom gesetzlichen Richter unterschriebene Urkunden wie z.B. Urteile, Beschlüsse sind als nichtig anzusehen, es sind allenfalls Entwürfe, mehr nicht. Hier findet man dazu entsprechende Erläuterungen:
Merkblatt zur rechtlichen Situation des “Amts”walters in der BRD http://antiterror-info.org/exchange/latr/Merkblatt-Amtswalter.pdf
Hier lassen sich eigene Recherchen durchführen zu den Handelsregister-Eintragungen der Bund-Behörden, den Bundesländern, Ministerien uvm.: http://upik.de
Daher ist es richtig, dass man nachfragt und sich nicht unbedacht durch eigene Handlungen konkludent in eine schlechte Lage hineinbringt. Alles und jedes sollte hinterfragt werden, Beweise müssen her!
Abb.: Wake News
Petra und Michael haben jedoch erfahren, dass sich diese „Ämter“ und „Behörden“ weigern Auskunft zu geben, sie ignorieren bestenfalls die Auskunftsbegehren, deuten Zurückweisungen als Ein-/Widersprüche, obwohl die Definition von Zurückweisung = Nicht-Anerkenntnis ist!
Abb.: Collage aus Internetbild und Wake News
Hilflos greift also dieses „JUSTIZ“ – System zu dem einzigen Argument, dem einzigen Mittel, das sie haben: GEWALT!
Nun haben Petra und Michael in dieser langen Zeit, in der sie Recht suchten, die Missstände aufzeigten, das System nutzten, erfahren, dass das System gar keine Rechtstaatlichkeit bietet; denn von Verfolgung möglicher Straftaten durch Systemlinge, als Mitarbeitende innerhalb dieses Systems, wird abgesehen. Strafanträge/-anzeigen dienen lediglich zur Dokumentation eines Falles, des Herausfindens von Beteiligten, zumindest deren Namens, mehr nicht. Daher haben sie begonnen die Straftaten der Systemlinge vor den ICC/IStGH in Den Haag, sowie den Militärstrafgerichten der Alliierten zu melden, damit dort weitere Schritte gegen die Missbräuche des Völkerrecht durch Bund-Systemlinge unternommen werden können. Inzwischen sollen dort hunderttausende solcher Anzeigen gemacht worden sein!
Abb.: Beispiele von Anzeigen an den ICC, an die Alliierten
Daher griffen und greifen die beiden inzwischen zur Dokumentation, zur Anzeige bei den Alliierten, die Deutschland immer noch besetzt halten, an den ICC/IStGH in Den Haag und hier an die Möglichkeit der Publikation in den freien Medien, damit die Öffentlichkeit endlich erfährt, was hier abgeht!
Abb.: Collage aus Internetbild und Wake News
Besonders schlimm ist der offensichtiche Amtsmissbrauch durch sogenannte „Gerichtsvollzieher“. Hier wurde – für alle sichtbar und offenkundig – sogar der Beamtenstatus (diese waren niemals Staatsbeamte!) dieser Gerichtsvollzieher durch die Einführung der neuen Gerichtsvollzieherordnung in 2012 entzogen. Mit dieser GVO sind diese nunmehr ganz offiziell als Privatunternehmer deklariert!
Abb.: Screenshot mit Markierungen
Nun möchte es dieser Obergerichtsvollzieher JÜRGEN BRÖTSCH einfach nicht wahrhaben, dass er sich mit seinen Anmassungen an Menschen vergeht (er ist kein Einzelfall). Er erhielt auch schon eine Courtesy Note:
Abb.: Wake News
Nunmehr sucht er unter dem Deckmantel der Augsburger JUSTIZ Puppenkiste Schutz und hat diese veranlasst eine „Ladung“ zu versenden für einen Termin am 24. Oktober 2016, hier die kuriose „LADUNG“:
Abb.: Originale Dokumente mit Bemerkungen
Wer Lust hat diese JUSTIZ-POSSE des Augsburger JUSTIZ Puppenkisten – Theaters mitzuverfolgen ist herzlich eingeladen am 24. Oktober 2016, 13 Uhr im Amtsgericht Augsburg teilzunehmen, als Prozessbeobachter, sowie gern auch als freier Journalist, gern nehmen wir die gemachten Aufnahmen, Filme und Interviews zur weiteren Berichterstattung entgegen. Einfach mit uns in Verbindung setzen: redaktion (at) wakenews.net
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Seit 20 Jahren kämpft eine mutige, ur- oberfränkische Frau aus Reckendorf, Helga Harders gegen Willkür, Justizsumpf und eine Nachbarfamilie, die eine rechtwidrige Mauer von bis zu 4,00 Meter Höhe direkt an der Grundstückgrenze errichtete.
Dies tat sie ohne Einwilligung Helga Harders, die sich mit einem Mal ohne Licht, Sonne, Sicht, Belüftung einem entsetzlichen Schandmal einer illegal, ohne rechtgültige Baugenehmigung errichtem Mauer-Ungetüm ausgesetzt sah. Die ursprüngliche Baugenehmigung war verfallen, auch war dort nur eine Einzäunung, keine Mauer genehmigt worden.
Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News
Eine Mauer wie man sie vielleicht noch aus Berliner Zeiten kennt, als das DDR-Regime Ostdeutsche an der Flucht in den Westen hindern wollte.
Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News
Abb.: Collage aus Internetbildern, Helga Harders und Wake News
Ein Grundstücksabgrenzungszaun, der dem bayrischen Nachbarrecht entspricht, befand sich ja bereits an der Grundstücksgrenze, so dass es immer auch einen Schutz vor unberechtigtem Betreten gegeben hat. Also, das war vorhanden. Aus persönlichen Motiven heraus entschloss sich aber die Nachbarfamilie 2010 illegal diesen Schutzwall-Mauerbau durchzuführen. Sie holte dafür nicht die Genehmigung von Helga Harders ein, sondern erhielt lediglich von dem unrechtmässig handelnden Bürgermeister, auch als Baufachanwalt tätigen Manfred Deinlein, eine rechtwidrige Befreiung/Genehmigung ein, die Helga Harders sich zu gefallen lassen und zu dulden hätte. Dagegen legte Helga Harders wiederum Rechtsmittel ein, die bis zum heutigen Tag nicht gesetzeskonform behandelt werden. Die zuständigen eingeschalteten Behörden wie Landratsamt Bamberg und das Verwaltungsgericht Bayreuth traten nicht in die rechtlichen Widersprüche durch Helga Harders ein.
Seit diesem Zeitpunkt ist daher eine nachbarliche Auseinandersetzung im Gange, die teils skurille Formen angenommen hat. Verwunderlich ist aber, dass die sog. Behörden nicht einfach in die vorhandenen Gesetzestexte und -vorlagen schauten und dementsprechend das Abtragen dieser Mauer veranlassten, sondern sich inzwischen zu einem Kampf gegen Helga Harders verschworen haben, die eigentlich nur das gültige (?), zumindest das geltende Recht umgesetzt haben will.
Ein kurzer Blick in die Rechtsvorschriften, das Baurecht und das Nachbarrecht in Bayern genügen um festzustellen, dass der Bau einer solchen Riesenmauer ohne entsprechende rechtgültige Genehmigungen rechtwidrig, also illegal ist.
Hier nun müsste eigentlich der derzeitige Bürgermeister aus Reckendorf, SPD-Mitglied und im Wahlkampf für die bayrische SPD immerzu im Felde, ausserdem noch Fachanwalt für Baurecht, eigentlich Verständnis zeigen und sich für eine Umsetzung der in Bayern gültigen Gesetze einsetzen, das Fachwissen dazu hat er ja, aber, er tut es offenbar nicht.
Im Gegenteil, verwickelt in überfallähnliche POLIZEI-Einsätze, in denen mehrere Mannschafts-Einsatzfahrzeuge mit bewaffneten Uniformierten das Grundstück Helga Harders stürmten und sie drangsalierten – ohne irgendwelche Haft-, Durchsuchungsbefehle o.ä. vorlegen zu können, versuchten diese sogar Helga Harders in die Psychiatrie zu sperren – nur, weil sie möchte, dass bayrisches Recht, dass Nachbarrecht eingehalten werden sollen!
Ja, kommt uns das nicht wieder sehr bekannt vor? Einschüchterungsversuche? Ähnlich wie im Fall Gustl Mollath, der sich auch nur für das Recht einsetzte, den man willkürlich in die Psychatrie einsperrte, weil er mächtigen Institutionen und Personen unbequem war? Will man vielleicht so Helga Harders verdrängen, wegsperren, will man gar an ihr wertvolles Grundstück, ihre Immobilie heran? Jedenfalls hat der Wert ihrer Immobilie durch diese Auseinandersetzung wegen der Riesen-Mauer bereits erheblich gelitten, werden doch Licht, Sicht, Sonne, Luftzufuhr blockiert bzw. abgeschnitten und entsteht nicht ein unheimlich bedrohliches Gefühl angesichts einer so KZ-artig aussehenden Mauer, die zudem illegal errichtet wurde?
Mit was hat es Helga Harders hier zu tun? Gibt es vielleicht geheime Absprachen hinter ihrem Rücken?
Frau Hannelore Hohl wird als Richterin am Verwaltungsgericht Bayreuth die Verhandlung führen, die mit einem Karrierepolitiker der CSU in Bayern, Dr. Michael Hohl, der für den Landtag kandidiert, Oberbürgermeister von Bayreuth war, Vorsitzender der Richard Wagner Stiftung und der Bayreuther Festspiele, also ein Systemling höchsten Grades (Freimaurer?) verheiratet ist. Hannelore Hohl hat in einem Telefonat mit einem inzwischen nicht mehr von Helga Harders beauftragten Rechtsanwalt verlauten lassen, dass Helga Harders den Prozess nicht gewinnen könne: „nach unserem Telefonat am 10.11. war ich ziemlich aufgewühlt. Sie haben mir von Ihrem Gespräch mit der Richterin Hohl berichtet, in welchem diese Ihnen u.a. auch mitgeteilt hat, wie sie zu entscheiden gedenkt! Ich denke, dass die Sache bereits entschieden ist und Sie mir nur noch frühzeitig beibringen sollten, wie aussichtslos meine Klage ist! Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb Sie auf einmal auf die Argumentation der Richterin eingeschwenkt sind. Sind Ihre vorherigen Schriftsätze, welche Sie für mich gefertigt haben denn demnach falsch? Anscheinend hat Ihnen Frau Richterin Hohl so richtig den Kopf gewaschen!“
Quelle: Zitat aus dem Schriftverkehr Helga Harders mit dem Anwalt
Da sich das Verwaltungsgericht Bayreuth offenbar auf das rechtfehlerhafte, rechtformfehlerhafte, und daher vermutlich rechtswidrige Urteil des zivilen Oberlandgerichts Bamberg beziehen wolle, das nicht einmal ein Gerichtsgutachten zu dem Fall einholte, in der ein offenbar seinerzeit falsch beratender Anwalt von Helga Harders eine parallele zivile Klage gegen die Nachbarn führen liess. Dieses Urteil ist aber in sich falsch und kann nicht zum Gegenstand weiterer Entscheidungen durch das Verwaltungsgericht herhalten, da dieses wegen der aufgeführten Fehler nichtig ist und ja gegen die Nachbarn geklagt war, aber nicht gegen die Behörden. Nur, was hat ein Zivilgerichtsurteil mit dem Verwaltungsgericht zu tun, in der es um die Beurteilung und Anwendung von Gesetzen, gesetzeskonforme Baurechtsfragen, sowie das rechtmässige Handeln von/durch „Ämter/n“ und „Behörden“ geht? Ausserdem ist das Urteil des zivilen Oberlandesgerichts Bamberg wahrscheinlich das erste und einzige, das in einer Baurechtsfrage keinen Bausachverständigen beauftragt hat.
Interessanterweise arbeit der Landrat Johann Kalb, Chef des Landratsamts Bamberg, übrigens eine Firma, der auch politisch orientiert entscheidet und zudem mit einer Rechtsanwältin verheiratet ist, gegen die Interessen von Helga Harders, einer Ur-Einwohnerin, indem auch rechtwidrig eine sog. „SB-Akte“ geführt und zugelassen ist, in der geheime Information zu Frau Harders geführt werden, eine Einsicht war zwar möglich, aber der Verfasser/Auftraggeber dieser „SB-Akte“ ist unbekannt. Sehr mysteriös das ganze, sowas gab es wohl zur Zeit des Willkür-NS-Regimes, wo dann Leute nachts abgeholt wurden. Mit was haben wir es hier zu tun?
Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News
Die ganze Zeit über wird durch die Behörden versucht zu verhindern die Messung der natürlichen Geländeoberfläche durchzuführen bzw. die vorhanden Messungen einzusetzen. Es gibt diese natürliche Geländeoberflächenmessung, gewachsener Boden wie er in der Natur vorhanden war. Im Fall von Helga Harders müsste die Situation des Zeitraumes der Bauerschliessung aus den 60-Jahren herbeigenommen und entsprechend bestimmt werden. Diese Bestimmung kann in kürzester Zeit, ohne viel Aufwand vorgenommen werden. Zur Zeit versucht das Landratsamt Bamberg zudem eigene Messungen auf dem Gelände durchzuführen, die aber auch rechtwidrig sind. Helga Harders hatte in Ermangelung eines vom Oberlandesgericht veräumten Gutachters ein eigenes Gutachten erstellen lassen, welches ihre Argumentation bestätigt hat, dass die natürliche Geländeoberfläche der Nachbarin mindstens etwa 1.00 Meter tiefer liegt, hier ist das entsprechende Dokument:
Abb.: Gutachten, Helga Harders vormals Kneuer
Nun, das alles hat einen müffigen Geruch von Rechtswillkür, Vetternwirtschaft, Korruption, oder? Arbeiten da Justiz, Landratsamt, Behörden, Bürgermeister und Nachbarin vielleicht zusammen? Interessanterweise sind die Nachbarn „Beamte“ der Deutschen Bundesbahn, vielleicht gibt es da ein weiteres kurioses zufälliges Zusammentreffen gleicher Interessen? Ist das Urteil gegen Helga Harders bereits gefällt worden? Bahnt sich ein neuer JUSTIZSKANDAL in Bayern/Oberfranken an?
PROZESSBEOBACHTER erwünscht am 19.11.2015, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 1
Verwaltungsgericht Bayreuth, Friedrichstr. 16
Helga Harders gegen 1. Freistaat Bayern (1. Ladung)
2. Gemeinde Reckendorf (2. Ladung)
Nachfolgender Text wurde justitiasnews mit frdl. Genehmigung von Helga Harders zum Zwecke der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt:
“Hallo liebe Freunde.
Am 19. November 2015 um 9.00 Uhr ist es endlich nach über 2 Jahren soweit! Habe 2 Ladungen für das Verwaltungsgericht in Bayreuth Friedrichstraße 16 Sitzungssaal 1 gleichzeitig erhalten! Obwohl die zuständige Richterin erstmal die vorhergegangen Klagen (meiner Meinung nach rechtswidrig, da verzögert) in die Schublade abgelegt hat, wollte sie die letzte eingereichte Klage (um mich platt zu machen), vorrangig behandeln! Jetzt nach erneuter Aufforderung meines …RA bekam ich 2 Ladungen! Ich klage gegen den “Freistaat Bayern” und möchte nicht, dass erneut ein rechtsfehlerhaftes, rechtswidriges Urteil dabei heraus kommt wie im Zivil-Prozess des 3. Senat des OLG Bamberg! Deswegen suche ich jetzt schon Unterstützung!!! Es dürfte jeden Häuslebauer, bzw. jeden betreffen der Haus-und Grundbesitz hat, erwerben will, oder vererben will bzw. erbt; denn dieser wurde mir vorsätzlich mit Hilfe der Behörden massiv im Wert gemindert! Auch wurde ich schwer gesundheitlich und finanziell dadurch geschädigt! Kommt, schaut und hört Euch das an! Wenn ihr weitere Informationen benötigt, scheut Euch nicht und schreibt mich an. Vielen Dank!”
Wake NewsACHTUNG! Termin am 19.11.2015, 09.00 Uhr im Verwaltungsgericht Bayreuth findet statt!
Jedenfalls steht jetzt am kommenden Donnerstag, den. 19.11.2015 um 09:00 Uhr ein Termin beim Verwaltungsgericht in Bayreuth an. Helga Harders gegen den Freistaat Bayern und die Gemeinde Reckendorf! Ein Fall, der Furore machen dürfte, handelt es sich doch um einen Präzedenzfall für Haus- und Grundstücksbesitzer in der ganzen BRD/Bund; denn, sollte es möglich werden einfach Bebauungen ohne rechtgültige Genehmigungen und Einverständnisse der Nachbarn durchführen zu können, so steht dem wilden Bebauen nichts mehr im Wege, jeder kann dann machen, was er will, dann braucht man keine Baugesetze, -verordnungen, kein Nachbarrecht und keine „Ämter“ und „Behörden“ mehr, die sich mit diesem Thema beschäftigen und regeln, sondern dann ist der Wilde Westen angesagt und dann herrscht nur noch das Faustrecht?
Lasst uns für das Recht, die Freiheit und die Menschlichkeit einstehen, gegen Ungerechtigkeiten und Tyrannei! Wir bleiben am Ball!
Eure Redaktion
Gesucht:
Redakteure, Radio-/Video-Moderatoren, die mit uns bei Wake News mithelfen wollen diese neue, ursprüngliche Welt mitzugestalten:
Bewerbungen bitte an redaktion (at) wakenews.net
Wake News Berichterstattung über Autarkie-Projekte
Gern berichten wir auch über eure Ideen und Umsetzungen eines System-autarken Lebens, ihr könnt uns eure Projekte gern vorstellen, bitte Kontakt an redaktion (at) wakenews.net
Zuletzt haben wir über das Projekt Solaryacht.de berichtet, hier kann man übrigens mitmachen, selbst von diesem Projekt profitieren, an einer Verlosung von jeweils 2 x 1 Woche Aufenthalt auf einer Solaryacht, inkl. Verpflegung für 2 Personen (zzgl. minderjährige Kinder) teilnehmen:
“Erholung von der Matrix…”
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