Wie eindrücklich und ausdrücklich berichtet herrschen im Landkreis Steinburg, Schleswig-Holstein unhaltbare Zustände hinsichtlich des Verstosses gegen Grund- und Menschenrechte, vor allem im Missbrauch von Psychiatrie gegen Menschen, die in Abhängigkeit durch das Hartz IV-Folterinstrument stecken.
Nunmehr hat Christine Persch, das Opfer dieser Gewalt gegen sie zum Rücktritt des verantwortlichen „Landrat“ Torsten Wendt aufgerufen. Torsten Wendt, ein „Volljurist“, der als solcher noch nie im Dienst war, sondern sich karrieregeil im System nach oben mittels Ellenbogen hochgeboxt hat:
Hierzu ein schier unglaublicher Vorgang, der hier in diesem Video von „Günther Strohmann“ sehr eindrucksvoll geschildert wird:
Aufgrund der Nicht-Beantwortung der diversen Aufrufe von Christine Persch an den Landrat einzuschreiten in der Gewalt gegen sie durch das Jobcenter Steinburg, Kellinghusen, hat sie nunmehr Landrat Torsten Wendt zum Rücktritt aufgefordert und bittet um Unterstützung diesen Rücktritts-Aufruf mit zu unterstützen:
Seit Anfang Juni 2014 wurden Sie, Herr Torsten Wendt, als Landrat der Kreises Steinburg, sowie Ihre Angestellte Frau Wilke mehrfach angeschrieben wegen Beantragung von Sozialhilfe nach dem SGB XII und vor allen Dingen wegen Klärung des Sachverhalts. Zuletzt ließen Sie diese Unterstützung incl. Klärung ablehnen mit Schreiben vom 05. August 2014.
Mit Datum von 17. Juli 2014 wollte mich das Jobcenter Kellinghusen, Frau Böcking, zwingen, grundlos einer Untersuchung beim „berufspsychologischen Service“ zuzustimmen. Mit selbigem Datum ließen Sie mich anschreiben, Herr Roloff vom Jobcenter Kellinghusen hätte Ihnen mitgeteilt, ich würde „bei der Bewältigung meines Alltages Unterstützung benötigen“. Sie spielten also 100%-tig mit in dem Spiel des Jobcenters. Sie wollten mit mir einen „passenden Gesprächstermin vereinbaren“.
Mit Datum vom 07. August 2014 wurde mir die erste Sanktion in Form einer Kürzung meines Sozialgeldes angedroht und kurz darauf durchgeführt, wiederum vom Jobcenter Kellinghusen, Frau Böcking, welche mich im Anschluss daran am 20. August 2014 erneut sanktionierte und mein finanzielles Lebensminimum zum zweiten mal kürzte.
Diese Farce gipfelte darin, dass der von Ihnen beauftragte und in Ihrem Bereich ansässige Psychiater Roland Steinmann eine Zwangsbegutachtung meiner Person am 15. September 2014 in meiner Wohnung nach einem angeblich vereinbarten Termin plante und sich auch durch Belehrung über die Rechtslage nicht von seinem kriminellen Vorhaben abbringen ließ, was das veröffentlichte Telefonat auf dem Youtube-Kanal eines Günther Strohmann mit dem Titel „Ein wahres Verbrechen“ beweist. Herr Steinmann ließ sich auch nicht von meiner schriftlichen Zurückweisung und Absage seines Vorhabens abbringen, welche er am 13. September 2014 von mir per Fax erhielt und in einfacheren Worten per Email („Nein, ich will mit Ihnen nicht sprechen, Herr Roland Steinmann.“) einige Stunden vor seinem Termin.
Ihre Vorzimmerdame Frau Hennings bekam von mir einen Anruf am 17. September 2014 mit der Bitte, ein persönliches Gespräch mit Ihnen zu führen über das sanktionierende Jobcenter, die damit verbundene politische Situation und eine Lösung; zuerst am Telefon und später nach Vereinbarung direkt in Ihren Räumlichkeiten mit einigen Vertretern des Volkes. Frau Hennings, die offenkundig von Ihnen instruiert war und von dem Vorhaben des Jobcenters Kellinghusen wusste, lehnte jedoch einen Gesprächstermin am Telefon und einen Späteren unter Zeugen ab mit den Worten: „Wir möchten kein Gespräch führen“.
Das war deutlich! Sie selbst erhielten am selben Tage eine Email der Sachverhaltsdarstellung von mir, auf die Sie nicht reagieren.
Somit fordere ich Sie, Herr Landrat Torsten Wendt, auf, innerhalb der nächsten 7 Tage von Ihrem Amt als Landrat des Kreises Steinburg zurückzutreten. Sie arbeiten offensichtlich gegen den Willen der Bevölkerung, gegen deren positiven Nutzen und gegen Hilfsbedürftige in Notsituationen.
Sollten Sie unseren Willen ignorieren, dann fühle ich mich angehalten, diese Angelegenheit öffentlich zu machen, insbesondere in Ihrem Wirkungskreis durch öffentliche Aushänge und Flugzettelverteilung.
Mit angemessener Achtung
Ich stimme Frau Christine [Persch] zu und fordere Herrn Landrat Torsten Wendt ebenfalls auf, zurückzutreten:
(jeweils bitte ausdrucken, Namen angeben unten unterschreiben und an o. a. Fax-Nummer senden!)
Die Aufzeichnung dieser Sendung als Video: (folgt!)
Erschütternd aber wahr! Ein Karriere – Diplom-Verwaltungswirt aus Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) aus der zweiten Bildungsreihe dachte sich den nächsten Karriereschritt aus und bewarb sich auf einen „Bürgermeister-Job“ in der Schleswig-holsteinischen Gemeinde Harrislee in der Nähe von Flensburg an der dänischen Grenze auf deutschem Gebiet. Hier, so erkannte er, konnte er endlich den ersehnten Einkommenssprung bis hin zum „Obersten-Gehalt“ erklimmen, hinaus aus dem Kleinstadtmief von Gadderbaum in Bielefeld und ein wenig segeln auch, so direkt am Meer, dachte er, wäre auch nicht schlecht.
Hier, so dachte Martin Ellermann weiter, eben dieser Karriere-Fachwirt, könnte er endlich „wirken“, so wie er es vorher noch nicht durfte, schliesslich hatte er ja auch „Marketing“ studiert.
Die Ziele?
„Ellermann möchte Harrislees gute Finanzlage, die öffentlichen sozialen und kulturellen Einrichtungen weiter entwickeln, zusätzlich zum Grenzhandel Gewerbe zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes, etwa im Bereich Elektromobilität, ansiedeln. Weitere Ideen sind ein identitätsstiftendes Harrisleer Wappen, ein „lichtdurchflutetes Bürgerhaus“.
Nun, das mit diesen Zielen – die gute Finanzlage Harrislees weiter zu entwickeln – macht Martin Ellermann hier nun auf seine Art und Weise, so scheint es, indem er Menschen in seiner Gemeinde – unter Missachtung von BRD-Gesetzen und Grund- und Menschenrechten, versteht sich – mit Gewalt- und Einbruchsdrohungen bei angeblich „säumigen“ Zahlern eintreiben lässt, so scheint es. Hier mittels der Gemeinde-Büttel Björn Längricht und Herrn Ahnsel… Also, dass Grund- und Menschenrechte diesen Verwaltungsfachleuten nicht beigebracht werden im Studium ist wohl System-bedingt; wo käme man denn hin, wenn man diejenigen, von denen man lebt, auch noch als Menschen bezeichnen bzw. behandeln würde…
Abb.: Collage aus Internetbildern
So verwundert es nicht, dass sich treue Hörer, Zuseher, Nutzer von Wake News aus Harrislee gemeldet haben und hier nachfoldenden Drohbrief im Auftrag des Bürgermeisters Martin Ellermann zugesandt haben:
Abb.: Ausschnitte mit Markierungen, Ausblendung des Opfernamens
Nun recherchieren wir bei Wake News ja nie, vor allem, wenn es um solche Angelegenheiten geht, ohne dass wir die betroffene Stelle via Presseanfrage anschreiben und um jeweilige Auskünfte bitten:
Subject: EILANFRAGE an Bürgermeister Martin Ellermann: PRESSEAUSKUNFT zu möglichen Fällen von Rechtsbeugung und Menschenrechtsverletzungen in Harrislee
Sehr geehrter Herr Martin Ellermann
wir planen in der kommenden Woche eine Berichterstattung über mögliche Rechtsbeugung und Menschenrechtsverletzungen in und durch die GEMEINDE HARRISLEE an dort lebenden Bürgern durchzuführen. Leser, Nutzer, Zuseher unseres Mediums aus Ihrer Gemeinde haben uns Unterlagen und Sachverhalte zugesandt, die uns alarmiert haben. Aus diesem Grund möchten wir uns direkt an Sie wenden und um Auskunft bitten. Hintergrund: Es liegen uns Schreiben vor, hier insbesondere eines der “Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde” der GEMEINDE HARRISLEE, hier durch einen Herrn Björn Längricht, die Formulierungen und eine juristische Form hat, die uns bedenklich erscheinen. Hier ein Zitat daraus: ”Sie schulden der Behörde Stadt Flensburg die nachfolgend näher bezeichnete Forderung: … … Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird unser Vollstreckungsbeamter Herr Ahnsel Sie persönlich aufsuchen.
Sollte er Sie dann nicht antreffen, ist er danach, auch in lhrer Abwesenheit, gegebenenfalls nach Einholung
einer richterlichen Durchsuchungsanordnung, gezwungen zu vollstrecken und notfalls verschlossene
Türen und Behältnisse auf lhre Kosten öffnen zu lassen.”
Dieses Schreiben ist i. Ü. nicht unterzeichnet, obwohl in Schriftform als Ausdruck via normaler privater Post zugesandt wurde:
” Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag
Längricht
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.”
1. Hier hätten wir gern Auskunft auf welcher gesetzlichen Basis dieses Schreiben verfasst wurde und in welchem Auftrag der Herr Längricht dieses Schreiben herausgesandt hat.
Offenbar gibt es als Grundlage dazu eine Forderung der Stadt Flensburg, die als Grund dafür das sog. OWiG der BRD anführt. Sicherlich ist Ihnen ebenso bekannt, dass das sog. Ordnungswidrigkeitengesetz nur auf Schiffen und Flugzeugen gilt, die unter dem “Hoheitszeichen” der Bundesrepublik Deutschland registriert sind, sonst nicht. Zitat: § 5 OWiG “Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.”
Im uns bekannten Fall ist keine solche Ordnungswidrigkeit begangen worden, dennoch wird dieses als Grund Ihrer Forderung genannt.
2. Haben Sie hier weitere Erklärungen für uns gerade in Hinsicht, ob Sie diesen Umstand kennen und ob Ihre Mitarbeiter das geprüft haben?
Ausserdem birgt die o. a. Formulierung eine Androhung von schwerer geplanter Grund- und Menschenrechtsverletzung an, die uns bedenklich vorkommt, sicher kennen Sie die sog. Normenhierarchie, hier hat die BRD die internationale Menschenrechtskonvention unterschrieben (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948), hier sind ausdrücklich die Menschenrechte geschützt, hier insbesondere: (Zitate) Artikel 3Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 5Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. (4) Niemand darf wegen privaten Schulden in Haft genommen werden. Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. (5) Niemand darf mit Gewalt oder Gewaltandrohung gegen sich selbst aussagen (verbotene und nichtige Vernehmungsmethoden).Artikel 8Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. Artikel 9Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 30Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
3. Die im o. a. Schreiben angedrohten Massnahmen gegen einen Menschen in Ihrer Gemeinde stehen offenbar in krassem Gegensatz zu o. a. Menschenrechtsklauseln, oder? Wie stehen Sie dazu?
4. Wie wir erfahren durften sind Sie als Bürgermeister ortsfremd von der CDU aus Bielefeld aufgestellt worden. Sind das Anweisungen, die Sie persönlich neu eingeführt haben? Sind Sie derjenige, der dieses Schreiben “in Auftrag” gegeben hat?
Formell scheint es bei diesem Schreiben, aus dem wir zitiert haben, einen schweren Rechtsmangel zu geben; denn es gibt speziell zu Unterschriftsregelungen klare gesetzliche Vorgaben in der BRD, die Sie sicherlich kennen: BGB §§ 126, 126a, ZPO §§ 130 a, 315, 317, 435, StPO § 275, VwVfG §§ 34, 37 III, VwGO § 117, BeurkG §§ 40 i.V. 41-42, SigG § 7 Abs 1. Pkt. 1 in unserem Artikel wollen wir darauf genau eingehen, hier verwenden Sie einen Satz “Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig”, der gegen eben diese gesetzlichen Vorschriften verstösst, damit ist dieses Schreiben per se unrechtmässig und daher wohl rechtlich nicht bindend.
5. Wie stehen Sie als Bürgermeister dazu, dass Schreiben dieser Art, die gegen geltendes Recht in der BRD verstossen, an Menschen, Bewohner der Gemeinde Harrislee herausgesandt werden?
6. Wen können Sie uns als Verantwortlichen/Verantwortliche nennen?
Abschliessend noch die Frage:
In unserer Recherche erscheint die GEMEINDE HARRISLEE als Unternehmen in dem weltweit aktiven privaten Handelsregister unter der Registrierungsnummer DUNS 342512184, wo Sie als Verantwortlicher genannt sind, hier der Link: http://upik.de
7. Können Sie uns erklären weshalb Sie als Gemeinde als Unternehmen auftreten, wer hat das veranlasst und welche rechtliche Bedeutung hat das in Bezug auf die Souveränität, hoheitliche Funktion Ihrer Gemeinde, Ihres “Amtes”?
Wir danken Ihnen schon jetzt für die rasche Beantwortung unserer Fragen via Email bis zum 22.01.2014, da wir am Donnerstag, d. 23.01.2014 bereits veröffentlichen und senden wollen.
mit freundlichen Grüssen yours sincerely
Detlev Hegeler
G.N.S. Press Association,
Basel Office Postfach 267,
CH-4005 Basel
Tel.: +41 – 76 – 544.65.65
Wake News Redaktion
für alle die aufwachen wollen! for all who want to wake up! http://wakenews.net
Hier unsere Nachfrage vom 22.01.2013:
Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit möchte ich an u. a. Presseanfrage erinnern. Leider liegt uns noch keine Nachricht/Rückmeldung vor.
Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit uns auf, da wir eine Veröffentlichung anstehen haben!
Vielen Dank für Ihre Mühe!
mit freundlichen Grüssen yours sincerely
Detlev Hegeler
G.N.S. Press Association,
Basel Office Postfach 267,
CH-4005 Basel
Tel.: +41 – 76 – 544.65.65
Wake News Redaktion
für alle die aufwachen wollen! for all who want to wake up! http://wakenews.net
Abb.: Collage aus Internetbildern
Leider meldete sich niemand aus Harrislee, vielleicht war der Bürgermeister Martin Ellermann auf Segeltörn oder aber wieder nach Bielefeld geflüchtet, wo er nach Medienberichten seine Familie, seine Frau mit Sohn zurückgelassen hat?
Nun, Herr Martin Ellermann, Harrislee hat eine bewegte Geschichte und nach öffentlich zugänglichen Informationen gab es in Zeiten unrechtmässiger Verfolgung Andersdenkender, ein Widerstandsnest gerade in Harrislee, hier das Zitat:
„Von 1929 bis 1943 betrieb das Ehepaar Sophie und Amandus Lützen das Café Waldheim in der Harrisleer Hainstraße. Neben dem Ausschank alkoholfreier Getränke betrieben sie dort auch einen kleinen Gemischtwarenladen. Ab dem Jahr 1933, nach der Machtergreifung der NSDAP in Deutschland, wurde das Café zum Treffpunkt von Widerständlern im Dritten Reich aus Harrislee und Umgebung. Sophie und Amandus Lützen waren bekennende Sozialdemokraten. Vor allem wurde über das Café Waldheim die Flucht unzähliger Juden nach Skandinavien organisiert. Im Laufe der Jahre wuchs jedoch der Druck durch die Gestapo, der in der Festnahme des Ehepaars Lützen gipfelte. 1943 wurden das Café und der dazugehörige Laden geschlossen. Amandus Lützen verstarb 1945 unmittelbar nach der Befreiung. Heute ist das ehemalige Café ein Wohnhaus.“
Was hätten die wohl dazu gesagt, wenn sie gewusst hätten, was später einmal in Harrislee geschehen sollte…
Nun denn, das Opfer hat inzwischen ein Auskunftsbegehren in konkludenter Vereinbarungsform an die betreffenden nicht unterschreibenden Personen gesandt, schaun wir mal, ob irgendwer antwortet oder ob der „Blanke Hans“ und die blanke Angst schon umgeht in den „Amts-“ Etagen.
Abb.: Screenshot von der Fa. „Gemeinde Harrislee“, Quelle: http://upik.de
Herr Martin Ellermann, vielleicht ist dieser Job eine Nummer zu gross für Sie? Oder ist es System, dass das System überall Karrieregeile Verwalter einsetzt, hier fischte die CDU in parteilosen Gewässern, vielleicht will sonst keiner mehr so recht…? Jedenfalls haben wir viele Vorlagen für das „neue Gemeindewappen“ geliefert, oder?
Nun, das Spekulieren darüber überlassen wir unseren Lesern, Nutzern, Zuhörern und Zusehern und vor allem der Bevölkerung von Harrislee!