Seit Jahrzehnten versuchen die „Mächtigen“ den Brüdern Emil und Martin Deschler aus Grenzach-Wyhlen die Lebensgrundlagen zu entziehen um an deren Grundstücke und Eigentum zu gelangen. Hierzu hat sich der gesamte „Behörden“ – Apparat verschworen; denn wie wir wissen arbeitet der ja nicht für den Souverän, das Volk, sondern für einige wenige, die uns alle hinter den Kulissen versuchen zu re-GIER-en.
Nun haben sie im Fall von Emil Deschler, der sich immer aufrecht und unverdrossen gegen jedweden Angriff friedlich, bestimmt und rechtskundig wehrt – auch mit Hilfe seines Schöpfers -, schlechte Karten! Weder Drangsalierungen, Handschellenfolter, Kältefolter, Bedrohungen vielerlei Art haben ihn je einschüchtern können. Die illegalen Verhaftungen und Inkarzerierungen haben auch nicht viel geholfen, da er dann die Systemlinge, die ihn foltern und drangsalieren, einbezieht in seine laut ausgesprochenen und gesungenen Lobpreisungen seines Herrn Jesus Christus, was sie naturgemäss nicht lange ertragen können, arbeiten sie doch für die Gegenseite.
So darf es nicht verwundern, dass sich der Apparatschik des Systems keinen anderen Rat mehr weiss, als Emil Deschler nun mit der Psychatrie-Folter in Guantanamo-Manier zu bedrohen, ihn hier in Form eines Geschäftsvorschlages/Werbedrucksache der Unter-Firmen „Amtsgericht“ Lörrach und „STAATSANWALTSCHAFT“ Freiburg im Brs., Aussenstelle Lörrach. ohne Absender, ohne Unterschriften zu belästigen. Wie wir wissen ist es aber vorbei mit derlei Maschen, seitdem die Bevölkerung zu den Vorfällen um Gustl Mollath aufgewacht ist…
Über das und vieles mehr diskutiert Detlev immer in seiner Sendung am Dienstag und Donnerstag. Bitte alle einschalten! Beginn der Sendungen immer Dienstag, Donnerstags ab 16 Uhr LIVE
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Wer kennt nicht die grausamen Bilder menschenverachtender Folterungen aus Guantanamo, begangen von „zivilisierten“ Militärs und Geheimdiensten westlicher „Demokratien“ in einer kleinen US-Militär – Enklave auf der Insel Kuba auf der sog. „Terroristen“, darunter auch 14-jährige Kinder, unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten, gepeinigt und gefoltert werden, ohne Rechtsbeistand, ohne ein ordentliches Verfahren und das schon seit 2001, wo angeblich arabische Terroristen, aus Höhlen stammend, die 2 Worldtrade-Center – Wolkenkratzer mittels Flugzeugen zum kontrollierten, implodierten Einsturz brachten, hoppla nein, obwohl nur 2 Wolkenkratzer getroffen wurden, brachen insgesamt 3 zusammen! Nun, das ist noch eine andere Geschichte. Zurück zur Folter, zur Menschenverachtung! Sie denken, das gibt es nur in Guantanamo (Kuba) oder Abu Graib (Irak)? Weit gefehlt! Das gibt es auch in der BRD, in dem kleinen Provinzstädtchen an der Schweizer Grenze, in Lörrach! Hier gibt es die sog. JVA (Justizvollzugsanstalt) mit mittelalterlichem Auftritt wie folgendes Foto zeigt:
Abb.: Quelle JVA Waldshut-Tiengen/Lörrach
Hier wurde am 12.11.2012, am frühen Nachmittag Martin Deschler, ein Bauer aus Grenzach-Wyhlen (wir berichteten bereits darüber) mit Handschellen von einer Polizeimannschaft aus Grenzach-Wyhlen abgeliefert und brutal – gegen seinen Willen – ohne Haftbefehl, ohne Gefahr im Verzug wegen eines Bagatellfalls, einer „Strafe“ seitens des Landratsamtes Lörrach in Höhe von 141 Euro eingelocht…! Gefesselt, von mehreren Wärtern hineingetragen, in eine dunkle Zelle in den Keller gesperrt mit abgehangenen kleinen Fensterlein in nicht erreichbarer Höhe, in ein kaltes Verlies mit offenem Klo und ohne Klopapier, eisig kalt, mit Schaumstoff-Matratze und Plastikdecke, ohne Kopfkissen, gewaltsam entkleidet, also nackt verbracht – für 2 volle Tage – Essen verweigernd, weil er Stuhlgang vermeiden wollte, weil man ihm kein Klopapier oder ähnliches gelassen hatte, andauernd mit unerträglichem Summen eines Ventilators quälend, kontinuierlich mit einer extra angebrachten Kamera filmend, ohne sich waschen zu können – er wurde direkt schmutzig mitten aus der Arbeit von 2 mit Blaulicht und Martinshorn durch die Gegend fahrenden Streifenwagen ohne Haftbefehl, ohne Durchsuchungsbefehl, ohne Gefahr im Verzug von seinem Grundstück von diesen entführt!!! Mit blutenden Händen und steifen Handgelenken von den viel zu straff angezogenen Handschellen, nach einer tückischen Attacke eines Polizisten besonders schmerzhaft verletzt, die ganze Zeit in diesem Verlies verbracht…! Wegen 141 Euro Schuld gegenüber einem Landratsamt, die übrigens nicht einmal als rechtmässig anerkannt wurden und dagegen Widersprüche, Rechtsmittel eingelegt waren, wird man in der BRD, in Lörrach, in Grenzach-Wyhlen, in Baden Württemberg einfach mal so gefoltert und eingekerkert – ohne rechtsgültige Beschlüsse, alle Menschenrechte verletzend? Was besagen denn die Menschenrechte, das Grundgesetz?
Auszüge aus Grundgesetz (GG) der BRD und den Internationalen Menschenrechten:
GG Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Artikel 16a (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
UMR Menschenrechte: Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. (4) Niemand darf wegen privaten Schulden in Haft genommen werden. Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. (5) Niemand darf mit Gewalt oder Gewaltandrohung gegen sich selbst aussagen (verbotene und nichtige Vernehmungsmethoden).Artikel 8 Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 30 Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Hier ist das dazu von Wake News Radio/TV durchgeführte Interview mit dem Landwirt:
Aber, es wird immer toller! Was machen die Tiere auf einem Bauernhof, wenn man ihnen den Bauer, der sie versorgt und pflegt, einfach wegnimmt und sich dann in keinster Weise um diese Lebewesen kümmert, keine Versorgung und Pflege organisiert während der erzwungenen Abwesenheit des Bauern?
Abb.: Landwirt Deschler, Hofbilder, Wake News
Die sog. „Behörden“, die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht, die Justizvollzugsanstalt, das Landratsamt…niemand hat für diese Tiere auch nur einen einzigen Finger krumm gemacht, verantwortungslos, gegen alle Menschlichkeit und gegen Tierschutz verstossend – nichts wurde von diesen „Amtsträgern“ unternommen um Fürsorge, Versorgung und Verantwortung für Lebewesen – egal ob Mensch oder Tier – zu übernehmen!
Abb.: Collage Internetbilder Landrätin Marion Dammann, Vorsitzende des Naturpark Südschwarzwald, Landratsamt Lörrach
Folgende Antworten kamen vom Landratsamt Lörrach, dem Polizeidirektor in Lörrach und dem Leiter der JVA Waldshut-Tiengen und von Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer: Hier der Email-Schriftverkehr: (pdf)
Hier meine Antwort in einer Email v. 30.11.2012 entnommen:
Sehr geehrter Herr Inhofer
wie gemäss nochmalig beigefügten Schreiben meiner Presseauskunftsanforderung vom 21.11.2012 (Eingang bei Ihnen per Fax am 21.11.12) erläutert, erhebe ich Ansprüche auf mein Auskunftsbegehren zu dem angegeben Fall, so wie bereits beschrieben nach dem Landespressegesetz Baden-Württemberg, sowie nach dem IFG (Informationsfreiheitsgesetz). Ihr im übrigen nicht rechtsgültiges Schreiben (s.o.), es ist nicht unterzeichnet und trägt kein Amtssiegel, beinhaltet mehrere sachlich unrichtige Aussagen, die ich Ihnen gern hier erläutern möchte: Hier finden Sie die jeweiligen Links zu den benannten Rechtsquellen meines Begehrens: http://www.studienkreis-presserecht.de/main/gesetze-lpg-Baden.htm Hier die wesentlichen Passagen: (Auszüge) Zitat Anfang: Gesetz über die Presse (Landespressegesetz Baden-Württemberg) vom 14. Januar 1964 (GBI. S. 11); zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Februar 2003 (GBl. S 108)
§ 1 Freiheit der Presse.
(1) Die Presse ist frei. Sie dient der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
(2) Die Freiheit der Presse unterliegt nur den Beschränkungen, die durch das Grundgesetz unmittelbar und in seinem Rahmen durch dieses Gesetz zugelassen sind.
(3) Sondermaßnahmen jeder Art, die die Pressefreiheit beeinträchtigen, sind verboten.
(4) Berufsorganisationen der Presse mit Zwangsmitgliedschaft und einer mit hoheitlicher Gewalt ausgestattete Standesgerichtsbarkeit der Presse sind unzulässig.
(5) Gesetzen, die für jedermann gelten, ist auch die Presse unterworfen.
§ 2 Zulassungsfreiheit.
(1) Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes des Pressegewerbes darf von irgendeiner Zulassung nicht abhängig gemacht werden.
§ 3 Öffentliche Aufgabe der Presse.
Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.
§ 4 Informationsrecht der Presse.
(1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
(3) Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse allgemein verbieten, sind unzulässig. Zitat Ende
Offenbar sind Sie dieser Gesetze nicht umfänglich kundig; denn sonst hätten Sie mir diese oben zitierte Antwort, die ich hiermit gleichfalls als Kopie an die Pressestelle des Justizministeriums Baden-Württemberg weiterleite zur Kenntnis und ggf. Rechtshilfe. Hier ist auch der Link zum IFG: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ifg/gesamt.pdf Bei dem § 4, Landespressegesetz BW, auf den Sie sich beziehen, kann ich beim besten Willen die von Ihnen genannte Ein-/Beschränkung nicht finden – es wäre auch verwunderlich. Man muss kein “Presseunternehmen” sein um Pressearbeit zu tun, die sich an die Öffentlichkeit wendet. Im Gegenteil, Pressearbeit darf nicht von einer Zwangsmitgliedschaft oder sonstigen Einschränkungen abhängig gemacht werden, auch, wenn das einige vielleicht gern tun möchten. Mein Verständnis von Pressearbeit, richtiger Pressearbeit kann man sehr leicht bei einem Zitat von George Orwell finden, hier das besagte: “Journalism is printing what someone else does not want printed. Everything else is public relations.” Selbstverständlich habe ich einen Presseausweis und bin auch bei einer Presseagentur, der G.N.S. Press Association, ich unterhalte das Basel Office, registriert und ebenso bin ich natürlich auch bei anderen Medien akkreditiert, falls Sie das meinten. Das ist – zu Ihrer Kenntnis – selbstverständlich auch im Impressum-Bereich auf der Webseite erkenntlich: http://wakenews.net/html/uber_uns.html Es steht Ihnen frei sich dort zu erkundigen. Aber haben Sie bitte Verständnis, dass ich Sie hiermit auch bitte, mir zunächst eine Kopie Ihrer Bestellung zum Oberstaatsanwalt bzw. Ihres Amtsausweises zur Verfügung zu stellen, damit wir sozusagen beide über unsere Aufgaben und Legitimationen informiert sind. Obwohl nunmehr Ihre ausstehende Auskunft/Stellungnahme nicht mehr in die kommende Berichterstattung einfliessen kann, resp. nur mit dem, was mir bislang vorliegt, bestehe ich natürlich weiterhin auf einer ausführlichen Auskunft, sowie der o.a. Information zu Ihrer Legitimation, die ich nachträglich berichten werde. Hierfür habe ich mir den 06.12.2012 vorgemerkt und würde es sehr begrüssen, wenn Sie mir bis dahin die entsprechenden Infos zuleiten – es ist ja sicher alles vorhanden. Den Bezug auf “Datenschutz” kann ich leider auch nicht nachvollziehen. Sie müssen mir Auskunft zum Fall geben, wer die Inhaftierung verlangt, vorgenommen, wer unterschrieben hat und mir auch das Dokument, ggf. zur Einsicht, Ablichtung – gern im Beisein und mit Genehmigung des Betroffenen – zugänglich machen und welche Rolle Sie bei dieser Aktion gespielt haben bzw. spielen. Mir liegen von allen anderen angeschriebenen Stellen bereits Informationen vor. Oder gibt es irgendetwas zu verbergen, was die Öffentlichkeit nicht wissen soll/darf?
mit vielem Dank im Voraus und mit freundlichen Grüssen yours sincerely Detlev Hegeler G.N.S. Press Association, Basel Office Postfach 267, CH-4005 Basel Tel.: +41 – 76 – 544.65.65 Wake News Redaktion für alle die aufwachen wollen! for all who want to wake up! http://wakenews.net
Hinweis in eigener Sache: Herr Dieter Inhofer ist im übrigen auch federführend in der rechtswidrigen Beschlagnahmung meiner Unterlagen, Gerätschaften, Datenträgern, Computern, Kameras etc. – also einem Überfall auf ein unabhängiges Medium mit schwerem Angriff auf die Pressefreiheit – im sog. “Rechtshilfeverfahren” zusammen mit der Basler Polizei und Staatsanwaltschaft tätig gewesen bzw. involviert. Diese Beschlagnahmung wurde inzwischen aufgehoben, angeblich, weil die Freiburger-/Lörracher Staatsanwaltschaft (BRD-Behörden) das Rechtshilfegesuch zurückgezogen haben mit dem Hinweis: Es wäre nicht mehr nötig an meine Sachen heranzukommen bei dem obskuren Fall der Strafanzeigen der Herrschaften Jürgen Albrecht und Klaus Feist, die sich zunächst über diese investigative Berichterstattung: http://mywakenews.wordpress.com/2012/03/18/regieren-im-jobcenter-lorrach-machtgeilheit-und-unmenschlichkeit/ über die Machenschaften im Jobcenter Lörrach beschwerten, wobei zuerst “Üble Nachrede” als Grund der Aktion benannt wurde, später daraus das wischiwaschi “Beleidigung” wurde und nun nix mehr…? Was das Theater wohl dem BRD-Steuerzahler schon alles gekostet haben mag! Die ganze Sache kann man hier nachvollziehen: http://wnradiotv.wordpress.com/wake-news/